Zolltarifnummer 9404.30.00.00.0: Schlafsäcke
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9404.30.00.00.0 steht für Schlafsäcke. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9404.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9404.30.00.00.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9404Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen
- 9404.30Schlafsäcke
- 9404.30.00.00.0Schlafsäcke
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9404.30.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Siebenteilige Zusammenstellung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag bestehend aus einem Zelt, zwei Stühlen, zwei Isomatten und zwei Schlafsäcken, in einem Pappkarton verpackt; durch diverse Stoffproben und Abbildungen veranschaulicht, - stellt sich nicht als Warenzusammenstellung dar, da u. a. einige der Bestandteile (insbesondere die beiden Stühle) nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Übernachten im Zelt) dienen, - Schlafsäcke: -- laut Antrag: --- in Form eines sog. Mumienschlafsacks, mit den Abmessungen von ca. 230 cm x 80/50 cm, --- mit einem kapuzenartig gestalteten Kopfteil mit Kordelzug, --- mit seitlichem Verschluss, -- mit einer Außen- und Innenseite aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen sowie einer Polsterung aus Wattierungsstoff (jeweils aus laut Antrag Polyester), in geschwungenen Linien abgesteppt. "Den Bettausstattungen ähnliche Ware, gepolstert, keine Ware der Unterposition (HS) 9404 21, Schlafsack"
Bei der Ware handelt es sich um einen sog. Hüttenschlafsack und einen Beutel zur Aufnahme des Schlafsackes (sog. Packsack). Der Schlafsack hat eine Außen- und eine Innenseite aus farbigen Geweben (Polyester) und besitzt eine Polsterung aus Wattierungsstoff (Polyester). Er ist mit einem seitlichen Zwei-Wege-Reißverschluss bis einschließlich Fußende ausgestattet und mit einem kapuzenartig gestalteten Kopfteil samt Kordel versehen. Die Ware weist eine Länge von ca. 185 cm und eine Breite von ca. 80 cm auf. Der zylinderförmige Beutel besteht aus einfarbigen Geweben und weist eine mit Kordelzug zu verengende Öffnung auf. Der Beutel dient zur Aufnahme des Schlafsackes für Aufbewahrungs- und Transportzwecke. Die Ware ist als "den Bettausstattungen ähnliche Ware, gepolstert, keine Ware der Unterposition (HS) 9404 21, Schlafsack" einzureihen.
Bei der Ware handelt es sich um einen Hüttenschlafsack und einen Beutel zur Aufnahme des Schlafsackes (sog. Packsack). Der Schlafsack hat eine Außenseite und eine Innenseite aus farbigen Geweben (Polyester) und besitzt eine Polsterung aus Wattierungsstoff (Polyester). Er ist mit einem seitlichen Zwei-Wege-Reißverschluss bis einschließlich Fußende ausgestattet und mit einem kapuzenartig gestalteten Kopfteil samt Kordel versehen. Die Ware weist eine Länge von ca. 185 cm und eine Breite von ca. 80 cm auf. Der zylinderförmige Beutel besteht aus einfarbigen Geweben und weist eine mit Kordelzug zu verengende Öffnung auf. Der Beutel dient zur Aufnahme des Schlafsackes für Aufbewahrungs- und Transportzwecke. Die Ware ist als "den Bettausstattungen ähnliche Ware, Schlafsack, gepolstert" einzureihen.
Bei dem sog. "Schlafsack zum Angeln" handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem hinsichtlich Umfang und Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Schlafsack und einem integrierten, herausnehmbaren Kopfkissen. Das rechteckige, ca. 50 x 30 cm große Kissen besitzt eine schwarze Hülle aus aufgerautem Gewirke aus Spinnstoffen (Polyester) und eine Polsterung aus Polyesterhohlfasern. Der Schlafsack hat eine wasserabweisende Außenseite aus tarnfarbigen Geweben aus Spinnstoffen (Polyester), eine Innenseite aus aufgerautem Gewirke aus Spinnstoffen (Polyester) und besitzt eine Polsterung aus Polyesterhohlfasern (Isolationsschicht). Er ist am Fußende geschlossen und mit einem kapuzenartig gestalteten Kopfteil versehen, weist eine Länge von ca. 210 cm und eine Breite von ca. 100 cm auf, und ist seitlich jeweils mit einem Reißverschluss ausgestattet. Der Schlafsack ist mit einem Mittelgurt und Stülphüllen am Kopf- und Fußbereich versehen. Der Schlafsack ist in einer runden Transporttasche verpackt. Die Tasche besitzt eine wasserabweisende Außenseite aus tarnfarbigen Geweben aus Spinnstoffen (Polyester), eine kunststoffbeschichtete Innenseite, einen dreiseitig umlaufenden Reißverschluss sowie zwei Tragegriffe. Sie dient zur Aufnahme des Schlafsackes für Aufbewahrungs- und Transportzwecke. Die Ware ist als "den Bettausstattungen ähnliche Ware, Schlafsack, gepolstert" einzureihen.
Bei dem sog. Mumienschlafsack (Artikel I 9070) handelt es sich um einen Schlafsack und einen Beutel zur Aufnahme des Schlafsackes. Der Schlafsack hat eine Außenseite und eine Innenseite aus farbigen Geweben (Polyester) und besitzt eine Füllung aus Polyesterhohlfaser. Er ist am Fußende geschlossen und mit einem kapuzenartig gestalteten Kopfteil versehen, weist eine Länge von ca. 230 cm und eine maximale Breite von ca. 80 cm auf, und ist mit einem seitlichen Zwei-Wege-Reißverschluss ausgestattet. Der zylinderförmige Beutel besteht aus einfarbigen Geweben, weist eine mit Kordelzug zu verengende Öffnung auf und ist mit angenähten, verstellbaren Spinnstoffgurten und einem Spinnstofftragegriff versehen. Der Beutel dient zur Aufnahme des Schlafsackes für Aufbewahrungs- und Transportzwecke und ist zum dauernden Gebrauch geeignet. Die in einer transparenten Kunststofftüte verpackte Ware (Schlafsack im Beutel) ist als "den Bettausstattungen ähnliche Ware, Schlafsack, gefüllt" einzureihen.
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, in einem mit Fotos und Produktinformationen bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, im Wesentlichen bestehend aus einem Schlafsack und einem Beutel zur Aufnahme des Schlafsackes. Der zylinderförmige Beutel besteht aus einfarbigen Geweben, weist eine mit Kordelzug zu verengende Öffnung auf und ist mit angenähten, verstellbaren Spinnstofftragegurten versehen. Bei dem Schlafsack handelt es sich um einen sog. Mumien-Schlafsack für Kinder. Er weist eine Außenseite und eine Innenseite aus farbigen Geweben auf und ist mit einer Spinnstofffüllung versehen. Das Erzeugnis ist am Fußende geschlossen und mit einem kapuzenartig gestalteten Kopfteil versehen. Es weist eine Länge von ca. 180 cm und eine maximale Breite von ca. 65 cm auf. Die Ware ist mit einem seitlichen Reißverschluss versehen, an dessen Zipper mittels Spinnstoffkordel ein kleiner Kompass in einem Kunststoffgehäuse befestigt ist. Im oberen Bereich ist zusätzlich eine kleine Einschubtasche eingenäht, im unteren Bereich ein rundumlaufender zweiteiliger Reißverschluss im Abstand von 40 cm angenäht, mit dessen Hilfe das Erzeugnis auf eine Länge von 140 cm verkürzt werden kann. Der Schlafsack bildet aufgrund des Umfangs und seiner Bedeutung für die Verwendung den charakterbestimmenden Bestandteil der Warenzusammenstellung. Das Set ist als "den Bettausstattungen ähnliche Ware, Schlafsack, gefüllt" einzureihen.
Den Bettausstattungen ähnliche Ware, sog. Kinderschlafsack, gepolstert. Es handelt sich um einen rechteckigen, ca. 140 cm langen und 60 cm breiten Schlafsack mit einer Außenseite aus bunt bedruckten (oliv, grün, braun) sowie der anderen Außenseite aus grünen, wasserabweisenden Geweben aus Polyester und Innenseiten aus atmungsaktiven, grauen Geweben aus Polyester. Der Schlafsack ist mit einer ca. 1,2 cm dicken Wattierungslage aus Polyesterfasern gefüllt. Er weist einen über die ganze Längsseite sowie die Breitseite umlaufenden Reißverschluss auf und kann vollständig geöffnet als Decke verwendet werden. Das Erzeugnis ist in einem Spinnstoffbeutel mit Zugkordel aus gleichem Material verpackt.
Bettausstattungsähnliche Ware, sog. Schlafsack, - mit Außenseite aus roten und grauen Geweben aus synthetischen Spinnstoffen (Polyester) und Futter aus Baumwoll-/Polyestermischgeweben, - mit zwei separaten 10 und 15 mm dicken Wattierungslagen (lt. Untersuchung), - abgesteppt, - unten geschlossen, - mit einer max. Gesamtänge von ca. 221 cm auf der Unterseite (einschließlich Kapuze) und einer max. Breite von ca. 84 cm, - mit durchgehendem Reißverschluss an einer Seite mit Windschutzleiste, einer angenähten Kapuze mit Kordelzug und Stopper, einem Verschlussriegel mit Klettverschluss im Kopfbereich sowie einem weiteren Kordelzug mit Stopper, der auf der Innenseite im Brustbereich eingearbeitet ist, - verpackt in einem Beutel aus -der Außenseite des Schlafsackes entsprechenden - Geweben mit Zugkordel und Stopper. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Sprungrahmen, d. h. der elastische Teil des Bettgestells, der im Allgemeinen aus einem Holz- oder Metallrahmen mit Federung oder mit einem Stahldrahtgeflecht besteht (Stahldrahtmatratze) oder auch aus einem Holzrahmen mit Federung mit Gewebe überzogen (Matratzenunterlage). Federkerne für Sitze gehören zu Position 9401; einfache, aus Eisen- oder Stahldraht hergestellte Metallgewebe ohne Rahmen gehören zu Position 7314. B) Bettausstattungen und ähnliche Waren, gefedert, gepolstert oder mit Stoffen aller Art (Baumwolle, Wolle, Rosshaar, Daunen, synthetischen Fasern usw.) gefüllt oder aus Schaum-, Schwamm- oder Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen mit Gewebe, Kunststoffen usw. Zum Beispiel: 1) Matratzen, auch mit Federkern. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 51/2009 der Kommission vom 15. Januar 2009 (ABl. EU Nr. L 17, Seite 17) (RV L 51/09): Gestepptes rechteckiges Erzeugnis, Abmessungen etwa 260 cm × 240 cm, bestehend aus drei Lagen, die beiden äußeren Lagen aus Baumwollgeweben; bei der mittleren Lage handelt es sich um eine synthetische Wattierung, die die Füllung bildet. Die obere Lage hat einen aufgenähten etwa 30 cm breiten Rand in kontrastierender Farbe. Die Lagen sind mit Ziernähten zusammengenäht. (Bettüberwurf/Bettdecke) (siehe Foto Nr. 645) Unterposition 9404 90 90 2) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 Buchstabe s) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9404, 9404 90 und 9404 90 90. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27. September 2019 Az: 4 K 1430/18 Einreihung von Inkontinenzunterlagen Entscheidungsgründe: [...]Hinsichtlich der streitbefangenen Einfuhren war die DVO 2016/1956 noch nicht anzuwenden, da sie erst nach den maßgeblichen Zeitpunkten für die Einfuhren in Kraft getreten ist. [...]Anders als der Beklagte meint, handelt es sich bei den von der Klägerin in den zollrechtlich freien Verkehr überführten bzw. überlassenen Inkontinenzunterlagen nicht um Bettwasche der Position 6302, sondern um Bettausstattungen oder ähnliche Waren der Position 9404 [...]. Als Waren der Position 9404 sind sie nach Anmerkung 1 Buchst. s) zum Abschnitt XI aus dem Abschnitt XI und damit von Waren der Position 6302 ausgenommen. [...] Nach den Erl (HS) zu Position 9404 Rz. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Textil (453. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 20. Juni 2008): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer Luftmatratze aus Kunststofffolien, - einer Luftpumpe aus Kunststoff, um die Matratze aufzupumpen, - ein textiler Schlafsack, bestehend aus zwei Teilen: ein Teil, in den die Matratze geschoben wird, bevor sie aufgepumpt wird (aufgepumpt passt die Matratze genau in diesen Teil des Schlafsacks) und ein zweiter Teil, der den oberen Teil bildet, der das Kind bedeckt sowie - ein textiler Beutel mit Schlaufen zur Aufbewahrung und zum Transport der zuvor genannten Waren. Einreihung in die Unterposition 9404 30 00. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9404.30.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 9404.30.00.00.0 umfasst Schlafsäcke. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9404.30.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9404.30.00.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9404.30.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9404.30.00.00.0?
9404.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9404.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9404.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9404 Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen > 940430 Schlafsäcke. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9404.30.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9404.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI36724/25-4. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9404.30.00.00.0?
Warennummer 9404.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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