Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9405.21.40.00.0: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9405.21.40.00.0 steht für Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9405.21.40.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9405.21.40.00.0
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 9405.21elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehleuchten, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
  4. 9405.21.40aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen
  5. 9405.21.40.00.0Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.21.40.00.0

HS-Code9405.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9405.21.408 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9405.21.40.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9405.21.40.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19626/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Bei der sog. "Nachttischleuchte für Kinder mit Ladegerät" handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer zylinderförmigen ca. 54 mm x 82 mm (d x H) großen elektrischen Nachttischleuchte mit abgerundeter Spitze aus Kunststoff und einem integrierten Ladegerät, auf der eine Smartwatch für Kinder (spezielle Marke, nicht Gegenstand der vZTA) geladen werden kann. Die Nachttischleuchte besteht im Wesentlichen aus einem Lampenschirm (die oberen ca. 70 mm des Zylinders) aus weißem durchscheinendem Kunststoff, einem hellgrauen Lampenfuß (die unteren ca. 12 mm), einer eingebauten LED-Lichtquelle, einem festverbauten USB-Verbindungskabel, einem Ein-/Ausschalter und elektrischer Ausstattung. Am oberen Ende des Lampenschirms befindet sich eine ca. d: 3 cm große abgeschrägte Fläche mit zwei Ladekontakten, auf der die Smartwatch geladen werden kann. Das Erzeugnis dient gleichermaßen als Ladegerät zum Aufladen von Smartwatches und als elektrisches Nachtlicht. Ein charakterbestimmender Bestandteil ist insbesondere hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung nicht ermittelbar. Daher erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Nach dem Gesamterscheinungsbild ist das Erzeugnis dazu konzipiert, auf einen Nachttisch gestellt zu werden. Die Ware ist in einen buntbedruckten Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Nachttischleuchte, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI13702/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-06

Bei der Ware handelt es sich um ein Set aus zwei ca. 40 cm hohen elektrischen Leuchten aus Kunststoffen zur Verwendung in Innenräumen, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einem schwarzen kreisrunden Lampenfuß, einem schwarzen stabförmigen Gehäuse mit integrierter in Farben leuchtender LED-Lichtquelle (RGBIC LED) und einer transparenten Leuchtmittelabdeckung. Die Leuchten (charakterbestimmend nach dem Umfang und der Bedeutung für die Verwendung) sind mit einem Mikrofon zusammengesetzt. Die Erzeugnisse sind mit einem Netzstecker, einem Typ-C-Kabel und einem Adapter (kann auf eine der Leuchten aufgesteckt werden und dient als Kopfhörerhalter) ausgestattet. Sie verbinden sich per WLAN oder Bluetooth mit bspw. einem Smartphone und sind über eine App steuerbar oder können mittels Tonaufnahme, über ein eingebautes Mikrofon, synchronisiert werden. Das Set ist als "Leuchten, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Tischleuchten, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI38716/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Bei der sog. Classic Akkuleuchte bronze, Art.Nr. 2021001010 handelt es sich um eine etwa 240 mm x 155 mm (H x d) elektrische Tischleuchte aus Kunststoff für den Gebrauch im Innenbereich (IP20). Sie besteht aus Leuchtenfuß, Schaft, Glühlampennachbildung und Leuchtenschirm. Die Leuchte weist nicht auswechselbare, weiß leuchtenden LED-Lichtquellen sowie im Leuchtenfuß die elektrische Ausstattung (Schalter, Akkumulator und USB-Buchse) auf und ist mit einem Ladekabel mit USB-Anschluss ausgestattet. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, Tischleuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI27896/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-20

Bei der sog. Tischlampe handelt es sich um eine ca. 105 x 105 x 114 - 287 mm große elektrische Leuchte zur Verwendung im Innenbereich (lt. Astin), im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden schwarzen Lampenfuß aus Kunststoff, einem stabförmigen ausziehbaren Ständer aus Metall und einem weißen, konischen Lampenschirm aus Kunststoff. Im Lampenschirm sind 12 weiß leuchtende SMD-LED integriert. Die Leuchte verfügt über einen Akku, einen Ein-/Ausschalter (Berührungsschalter) am Lampenfuß, ist dimmbar und mit einem Ladekabel mit USB-Anschluss ausgestattet. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Tischleuchte sind sowohl der Kunststoff (Fuß) als auch das Metall (Ständer) als stabilitätsverleihende Elemente gleichermaßen von Bedeutung. Aufgrund des Umfangs und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung zur Lichtverteilung bestimmt der Kunststoff den Charakter der Ware. Die Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, Tischleuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI39664/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-21

Bei der sog. Stehleuchte mit Glitzereffekt und Farbwechsel handelt es sich um eine circa 13 cm x 13 cm x 103,2 cm (L x B x H) große elektrische Stehleuchte zur Innenausstattung, bestehend aus einem kreisrunden Lampenfuß aus Kunststoff, einem zylinderförmigen Lampenschirm aus einer weißen, mit kleinen kreis- und sternförmigen Aussparungen versehenen Kunststofffolie und integriertem weiß leuchtendem LED-Leuchtmittel. Die Leuchte ist mit einem Transformator mit Netzstecker und einem Ein-/Ausschalter ausgestattet. Die Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Stehleuchte, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI39666/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-20

Bei der sog. LED-Stehleuchte mit Glitzereffekt handelt es sich um eine 13,0 cm x 13,0 cm x 103,2 cm (L x B x H) elektrische Stehleuchte zur Innenausstattung, bestehend aus einem kreisrunden Lampenfuß aus Kunststoff, einem zylinderförmigen Lampenschirm aus einer schwarzen, mit kleinen kreis- und sternförmigen Aussparungen versehenen Kunststofffolie und integriertem weiß leuchtendem LED-Leuchtmittel. Die Leuchte ist mit einem Transformator mit Netzstecker und einem Ein-/Ausschalter ausgestattet. Die Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Stehleuchte, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI44210/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-01

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine 58 cm hohe Wohnraumleuchte, Art. Nr. 2200001020, die aus einem Leuchtenfuß (d: etwa 13 cm) aus Metall und einem senkrecht stehenden Leuchtenkörper aus Kunststoff besteht. Die LED-Lichtquellen sind, wie die elektrischen Bauteile im Leuchtenkörper fest verbaut. Der Lichtstrom ist stufenlos einstellbar, weiß leuchtend, RGB, Intervalle für beide LED-Lichtquellen und Lichtsteuerung mittels Tonaufnahme. Die Leuchte ist mit einer Fernbedienung, einem Netzteil mit einem etwa 150 cm langen Kabel ausgestattet, wird an das elektrische Stromnetz angeschlossen und dient der Beleuchtung in Wohnräumen. Der stoffliche Charakter der Ware wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Lichtverteilung und Stabilität) durch die Kunststoffanteile bestimmt. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, elektrische Stehleuchte, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoffen" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Gruppe können aus beliebigem Stoff bestehen (ausgenommen der in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe) und jede beliebige Lichtquelle verwenden (Kerzen, Öl, Petroleum, Paraffin (oder Kerosin), Gas, Azetylen, Elektrizität usw.). Elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Position können mit Lampenfassungen, Schaltern, Kabeln und Steckern, Transformatoren usw. oder, wie dies bei den Leisten für Entladungslampen der Fall ist, mit einem Starter und einem Vorschaltgerät ausgestattet sein. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Leuchten und Beleuchtungskörper zur Innenausstattung, z. …

Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

Kapitel 94

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.21.40.00.0?

Die Zolltarifnummer 9405.21.40.00.0 umfasst Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.21.40.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9405.21.40.00.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9405.21.40.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940521. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.21.40.00.0?

9405.21.40.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9405.21.40.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9405.21.40.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940521 elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehleuchten, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt > 94052140 aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.21.40.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.21.40.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI19626/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.21.40.00.0?

Warennummer 9405.21.40.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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