Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9405.41.39.90: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9405.41.39.90 steht für Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9405.41.39.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9405.41.39.90
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 9405.41andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
  4. 9405.41.39andere, andere
  5. 9405.41.39.90Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.41.39.90

HS-Code9405.416 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9405.41.398 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9405.41.39.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5395/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-17

Bei der durch Abbildung und Beschreibung veranschaulichten Ware handelt es sich um einen etwa 80 cm großen, einem Baum ähnelnden, elektrischen Beleuchtungskörper, aus einem Kunststoff-Erdspieß für das Aufstellen im Freien, 15 Ästen aus Metalldrähten sowie einer in den Ästen integrierten Lichterkette mit 60 im Dauer- oder Blinklicht warmweiß leuchtenden LED-Lichtquellen bestehend. Die Zweige sind mit Klebeband aus Kunststoff umwickelt. Zur elektrischen Ausstattung zählen ein etwa 1 , 5 m langes Kabel, eine PV-Einheit (Solarmodul mit Kunststoff-Erdspieß), ein Akkumulator sowie Schalter. Aufgrund seiner Bedeutung als Form und Stabilität verleihendes Material bildet das Metall den charakterbestimmenden Stoff. Die Ware dient der Beleuchtung und ist noch nicht zusammengesetzt in einem Karton verpackt. Hinweise auf Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI2009/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-06

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um eine ca. 5 m lange Lichterkette, bestehend aus einer gedrehten Girlande aus zwei mit farblosem Kunststoff isolierten elektrischen Kabeln mit 20 im Dauerlicht weiß leuchtenden LED-Lichtquellen, die im Abstand von ca. 25 cm angebracht sind. An jeder Brennstelle ist ein Aufsatz in Form eines kugelförmigen Lampions (d: ca. 7 , 5 cm) aus transparentem Spinnstoffgewebe in verschiedenen Farben (grau, lila, rosa, blau oder hellblau), das über formgebende Kunststoffringe gespannt ist, aufgesteckt. Die Lampions sind mit Kunststoffhalterungen versehen, die in diese eingesetzt werden und sie stabil halten. Die Lichterkette ist mit einer ca. 1 m langen Zuleitung und einem Solarmodul mit Erdspieß ausgestattet. Es handelt sich um eine Lichterkette, die über das ganze Jahr für verschiedene Dekorationszwecke verwendet werden kann. Der stoffliche Charakter der Ware wird insbesondere aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes durch den Spinnstoffanteil bestimmt. Hinweise auf Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI3465/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus ca. 100 cm langen Strängen aus lackisolierten Metalldrähten mit je 10 im Dauerlichtlicht weiß leuchtenden LED-Lichtquellen in Tropfenform. Die insgesamt 10 Stränge sind an einem Ende gebündelt und mit einem Solarmodul sowie einem Bügel aus Metalldraht (Aufhängevorrichtung) ausgestattet. Das Erzeugnis ist zum Aufhängen an beliebigen Gegenständen bestimmt und dient der Beleuchtung in der Art eines Stimmungslichtes. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI2617/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um eine ca. 12 m lange Lichterkette, bestehend aus einer gedrehten Girlande aus zwei mit grünem Kunststoff isolierten elektrischen Kabeln mit 20 im Dauerlicht weiß leuchtenden LED-Lichtquellen, die im Abstand von ca. 50 cm angebracht sind. An jeder Brennstelle ist ein Aufsatz in Form eines kugelförmigen Lampions (d: ca. 7 , 5 cm) aus weißem, transparentem Spinnstoffgewebe, das über formgebende Kunststoffringe gespannt ist, aufgesteckt. Die Lampions sind mit Kunststoffhalterungen versehen, die in diese eingesetzt werden und sie stabil halten. Die Lichterkette ist mit einer ca. 2 m langen Zuleitung und einem Solarmodul mit Erdspieß ausgestattet. Es handelt sich um eine Lichterkette, die über das ganze Jahr für verschiedene Dekorationszwecke verwendet werden kann. Der stoffliche Charakter der Ware wird insbesondere aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes durch den Spinnstoffanteil bestimmt. Hinweise auf Handfertigung liegen nicht vor. Die Ware ist noch nicht zusammengesetzt und in einem bedruckten Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI3478/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt sich um eine ca. 5 , 7 m lange Lichterkette, bestehend aus einer gedrehten Girlande aus zwei lackisolierten Metalldrähten mit 200 im Dauer- oder Blinklicht weiß leuchtenden LED-Lichtquellen in Tropfenform. Die LED-Lichtquellen sind büschelartig (cluster) im Abstand von ca. 18 mm angeordnet. Die Lichterkette ist mit einer ca. 3 m langen Zuleitung und einem Solarmodul mit Erdspieß ausgestattet. Es handelt sich um eine Lichterkette, die nicht hauptsächlich zum Schmücken eines Weihnachtsbaums bestimmt ist, sondern für verschiedene Dekorationszwecke verwendet wird, bspw. zum Schmücken von Häusern oder Balkonen. Hinweise auf Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI50585/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-26

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper aus drei, mittels Kabel miteinander verbunden Leuchten, die jeweils aus einem Metallstab (H: ca. 185 mm) mit Erdspieß (H: ca. 180 mm), einem darauf befestigten ca. 6 mm x 83 mm (d x H) großen, zylinderförmigen, schwenkbaren Lampenkopf mit integrierter im Dauerlicht weiß leuchtender LED-Lichtquelle und einer farblosen Kunststoffabdeckung bestehen. Die Leuchten sind mit einem mittels Kabel verbundenen Solarpanel und einem Akkumulator ausgestattet. Bei eintretender Dunkelheit schaltet sich die Beleuchtung ein. Das Erzeugnis dient der Außenbeleuchtung (IP 54), bspw. im Garten. Das Metall bestimmt nach dem Umfang, dem äußeren Erscheinungsbild und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Form und Stabilität verleihend) gegenüber dem Kunststoff (Lichtlenkung) den stofflichen Charakter der Ware. Hinweise auf eine Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI50584/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-23

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen ca. 16 cm x 44 , 5 cm (d x H) großen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem silberfarbenen Metallstab, einem kreisrunden Metallaufsatz mit integrierter im Dauerlicht weiß leuchtender LED-Lichtquelle und einer lichtdurchlässigen Kunststoffabdeckung. Das Erzeugnis ist mit einem Solarmodul und einem Bewegungssensor ausgestattet. Es ist zur Befestigung im Boden mittels einer mit Lochungen zur Montage versehenen Metallplatte oder einem Erdspieß aus Kunststoff konzipiert und zur Verwendung im Außenbereich, bspw. im Garten oder Eingängen bestimmt. Der stoffliche Charakter der Leuchte wird aufgrund des Umfangs, des äußeren Erscheinungsbildes und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Form und Stabilität verleihend) durch das Metall bestimmt. Hinweise auf eine Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI3463/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Bei der durch Beschreibung und Abbildung veranschaulichten Ware handelt es sich um eine elektrische Gartenleuchte. Sie besteht aus einem etwa 11 , 5 cm langen Erdspieß aus Kunststoff, einem Verbindungsrohr aus Edelstahl (d: etwa 2 cm), einem Leuchtenkopf aus klarsichtigem Kunststoff, einem Diffusor aus geriffeltem Kunststoff und elektrischer Ausstattung unter einem Ring aus Edelstahl (zusammen, ohne Erdspieß: 15 x 38 cm - d x H). Zur elektrischen Ausstattung zählen eine PV-Einheit, ein Akkumulator, ein Schalter, zwei LED-Lichtquellen und ein Dämmerungsschalter. Die Leuchte verbreitet bei eintretender Dunkelheit Licht und dient der Außenbeleuchtung (IP44). Nach dem Umfang, dem äußeren Erscheinungsbild und der Bedeutung für die Verwendung bestimmt keiner der Stoffe, Kunststoff oder unedles Metall, den Charakter der Leuchte, daher erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte Unterposition der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Hinweise auf eine Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 31 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Gruppe können aus beliebigem Stoff bestehen (ausgenommen der in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe) und jede beliebige Lichtquelle verwenden (Kerzen, Öl, Petroleum, Paraffin (oder Kerosin), Gas, Azetylen, Elektrizität usw.). Elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Position können mit Lampenfassungen, Schaltern, Kabeln und Steckern, Transformatoren usw. oder, wie dies bei den Leisten für Entladungslampen der Fall ist, mit einem Starter und einem Vorschaltgerät ausgestattet sein. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Leuchten und Beleuchtungskörper zur Innenausstattung, z. …

Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

Kapitel 94

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.41.39.90?

Die Zolltarifnummer 9405.41.39.90 umfasst Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.41.39.90?

Der Drittlandszollsatz für 9405.41.39.90 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9405.41.39.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940541. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.41.39.90?

9405.41.39.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9405.41.39.90 im Zolltarif eingeordnet?

9405.41.39.90 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940541 andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt > 94054139 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.41.39.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.41.39.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI5395/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.41.39.90?

TARIC-Code 9405.41.39.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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