Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9405.42.31.00: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9405.42.31.00 steht für Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9405.42.31.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9405.42.31.00
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 9405.42andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper, andere, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
  4. 9405.42.31aus Kunststoffen
  5. 9405.42.31.00Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.42.31.00

HS-Code9405.426 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9405.42.318 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9405.42.31.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2323/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-26

Es handelt sich bei dem durch Abbildungen und Beschreibung veranschaulichten Erzeugnis um eine zusammengesetzte Ware aus einem elektrischen Beleuchtungskörper (charakterbestimmend aufgrund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung), einem Stromrichter und an der Rückseite angebrachten Steckdosen bestehen. Der elektrischen Beleuchtungskörper weist ein annähernd quaderförmiges, etwa 34 , 5 x 26 , 5 x 11 cm (H x B x T) großes Gehäuse aus Kunststoff mit einem Tragebügel, einem schwenkbaren Standfuß sowie darin fest verbaute, weiß leuchtende LED-Lichtquelle unter einer milchigen Kunststoffabdeckung und elektrischer Ausstattung. Dazu zählen eine 3 m lange Zuleitung mit Stecker für einen Netzbetrieb, ein Schalter und zwei Steckdosen mit federbeschwerten Deckeln (USB-A-Buchse; USB-C-Buchse; Schuko-Steckdose). Techn. Daten (auszugsweise): - Leistung: umschaltbar 30 W; - Lichtstrom: 2700 lm; - Abstrahlwinkel: 120°; - Schutzart: IP 54. Die Leuchte dient vielfältigen Beleuchtungszwecken im Innen- und Außenbereich (z. B. Baustellen) und ist zum Aufstellen auf den Boden konzipiert. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI1771/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-26

Bei dem durch Beschreibung und Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit einem rückseitigen Eurostecker und elektrischer Ausstattung, wie weiß leuchtende LED-Lichtquellen, einem Schalter, einem Dämmerungsschalter und einem Zeitablaufschalter. Es ist für die Beleuchtung in Innenräumen (Schutzart: IP20) geeignet und dient als Orientierungslicht bei Nacht. Das Nachtlicht ist in einem Karton verpackt. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

NLBTI2026-0176Erteilt von NLGültig bis 2029-07-24

Een achtergrond verlichtingstoestel met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor het verlichten van de achtergrond van een monitor die gebruikt wordt bij het spelen van videospellen; - een C-vormige buis van doorzichtig acrylonitril-butadieen-styreen; - voorzien van licht emitterende dioden die verschillende kleuren kunnen weergeven; - een USB-aansluiting voor de elektrische voeding; - de buis is aangebracht op een bevestigingsplaat die voldoet aan de VESA standaard om aan de achterzijde van een monitor met een beelddiagonaal van minimaal 24 en maximaal 27 inch te worden bevestigd; - afmetingen 297 x 199 x 24 mm. Wordt tezamen verpakt aangeboden met een USB kabel.

DEBTI2393/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Bei der durch ein Warenmuster, Beschreibung und Abbildungen veranschaulichten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware aus einem elektrischen Beleuchtungskörper und einem Tonwiedergabegerät in einem etwa 10 , 7 x 12 x 3 , 8 cm (B x H x T) großen, weißen Kunststoff-gehäuse. Das Gehäuse weist einen abnehmbaren Standfuß aus Kunststoff, Lade-Kontrollleuchte, an der Vorderseite Bohrungen für den Tonauslass sowie als elektrische Ausstattung LED-Lichtquellen, einen Li-Ion-Akkumulator, einen Näherungsschalter, Audiosignalelektronik, einen Speicherbau-stein, einen Schalter, einen Lautstärkeregler, einen Lautsprecher, zwei Bedientasten (Ton und Ablaufzeit), und einen Tonfrequenzverstärker auf. Die Lichtwiedergabe dient als Orientierungslicht. Die Tonwiedergabe kann neun verschiedene Naturgeräusche wie z. B. Vogelzwitschern, Waldge-räusche oder Meeresrauschen wiedergeben Die Ware kann mit zwei mitgelieferten Saugnäpfen, einer Schraube mit Dübel und einem abnehm-baren Standfuß an verschiedenen Orten aufgestellt bzw. befestigt werden. Keiner der Bestandteile der zusammengesetzten Ware (Tonwiedergabe/elektrischer Beleuchtungs-körper) bestimmt nach dem Umfang oder der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Ware, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Die Naturgeräuschebox ist gemeisam mit einem USB-A zu USB-C-Kabel für die Stromversorgung Befestigungsmaterial, einer Bedienungsanleitung und drei Aufklebern für die Ansichtsseite in einem bedruckten Karton verpackt. Die Ware ist als „elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI50482/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Bei der durch ein Warenmuster und Abbildungen veranschaulichten Ware handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper aus Kunststoff in Form einer Glühlampe oder ähnlichen Leuchtmittels. Der etwa 8 x 10 , 8 cm (d x H) große Beleuchtungskörper besteht aus einem Kunststoffsockel mit E27-Gewinde und in der anderen Hälfte aus einem Diffusor aus weißem, transluzentem Kunststoff unter dem die LED-Lichtquellen fest verbaut sind. Zur weiteren elektrischen Ausstattung zählen eine USB-C-Buchse, ein Akkumulator, ein etwa 0 , 8 m langes Kabel (USB-A zu USB-C) und ein Taster. Die Ware ist dazu bestimmt, in E27-Fassungen geschraubt zu werden und netzunabhängig betrieben zu werden. Zwar besitzt sie, wie ein Leuchtmittel, einen Sockel, dieser ermöglicht jedoch keinen elektrischen Kontakt und ist somit nicht als Leuchtmittel nutzbar. Darüber hinaus handelt es sich nicht um eine tragbare, elektrische Leuchte, da sie nicht während ihrer Verwendung in der Hand gehalten oder an der Person getragen werden oder an einem tragbaren Gegenstand befestigt werden kann. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI1769/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-05

Bei dem durch Beschreibung und Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus einer Kabelhaspel aus Kunststoff mit einem gebogenen Metallrohr, dass als Tragegriff bzw. Ständer dient und einem in Hinblick auf die Verwendung charakterbestimmenden Beleuchtungskörper. Der auf eine Länge von bis zu 50 m verlängerbare, elektrischen Beleuchtungskörper besteht aus einem etwa 15 m langem, transparenten Kunststoffgehäuse mit darin doppelreihig auf einem Metallstreifen eingesetzten LEDs als Lichtquellen (Abmessungen jeweils etwa B: 18 x H: 7 mm) sowie elektrischer Ausstattung (u. a. Verbindungsstecker bzw. -buchse, Anschlusskabel mit Vor-schaltgerät). Die Leuchte dient nach Anschluss an das Stromnetz vielfältigen Beleuchtungszwecken, vornehmlich auf Baustellen (Schutzart: IP65). Der charakterbestimmende Stoff wird aufgrund des Umfangs und des äußeren Erscheinungsbildes durch den Kunststoffanteil bestimmt. Die Leuchte ist auf eine Kabelhaspel aufgerollt. Die Leuchte ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI1745/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-05

Bei dem durch Beschreibung und Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, die aus einem elektrischen Beleuchtungskörper, dessen Kunststoff-gehäuse als Kabeltrommel dient, und vier Steckdosen besteht. Der elektrischen Beleuchtungskör-per weist fest verbaute, weiß leuchtende LED-Lichtquellen, ein 25 m langes Kabel mit Überlastungs-schutz, einer Sicherung und Netzstecker auf. Techn. Daten (auszugsweise): - Leistung: umschaltbar 30 W; - Lichtstrom: 2700 lm; - Farbtemperatur: 6500 K; - Schutzart: IP44. Die Leuchte dient zu vielfältigen Beleuchtungszwecken im Innen- und Außenbereich und ist zum Aufstellen auf dem Boden konzipiert. Da keiner der Bestandteile (Steckdosen, Kabeltrommel und Leuchte) den Charakter der zusammen-gesetzten Ware bestimmt, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleicher-maßen in Betracht kommenden Positionen. Das Erzeugnis ist als "elektrische Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

FRBTIFR-BTI-2026-03047Erteilt von FRGültig bis 2029-07-01

Guirlande avec 40 LED, de couleur dorée ou argentée. Elle fonctionne avec 2 piles AA LR06 non incluses. Matières : - Boite pour les piles : plastique ; - Autres éléments : plastique et cuivre. Longueur : 147cm.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9405

Zu Unterposition 9405 42: 1. Lampe in Form eines Leuchtdioden (LED) Punktstrahlers (Downlight), aus einem maschinell hergestellten Aluminiumgehäuse mit einer angebrachten Befestigungsplatte und einem eingebauten Thermomanagement-System. Hinter dem Lampenglas der Lampe befinden sich acht Leuchtdioden: drei rote LEDs und fünf gelbe LEDs sowie Treiberelektronik. Das Produkt enthält keinen Edisonschraubsockel oder Standard- Zweistiftsockel. Stattdessen erstrecken sich zwei Kupferleitungsdrähte (Leitungsdraht und Neutralleiter) von der Rückseite des Bodens zur Verbindung mit einer Stromquelle. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. „Tracing Light Box“, bestehend aus einer batteriebetriebenen LED-Lichtbox, deren Gehäuse aus Kunststoff gefertigt ist. …

Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

Kapitel 94

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.42.31.00?

Die Zolltarifnummer 9405.42.31.00 umfasst Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, aus Kunststoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.42.31.00?

Der Drittlandszollsatz für 9405.42.31.00 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9405.42.31.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940542. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.42.31.00?

9405.42.31.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9405.42.31.00 im Zolltarif eingeordnet?

9405.42.31.00 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940542 andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper, andere, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt > 94054231 aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.42.31.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.42.31.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI2323/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.42.31.00?

TARIC-Code 9405.42.31.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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