Zolltarifnummer 9405.49.90.90.0: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9405.49.90.90.0 steht für Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9405.49.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9405.49.90.90.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 9405.49andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper, andere
- 9405.49.90andere, aus anderen Stoffen
- 9405.49.90.90andere
- 9405.49.90.90.0Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.49.90.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 8A002gMarine systems, equipment and components, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Die sog. "Handleuchte Gummi", Art.-Nr. 0090820511 besteht im Wesentlichen aus einer E27-Lampenfassung (Leuchtmittel nicht enthalten) mit einer zylindrischen Abdeckung aus Glas (Durchmesser etwa 7,3 cm) und einem Schutzgitter aus Metall inklusive Aufhängehaken und ist am unterem Ende mit einem schwarzen Griff aus Kunststoff und Kautschuk (SBR) und einer 5 m langen Zuleitung mit Netzstecker ausgestattet. Die E27-Fassung kann sowohl z. B. für Glühlampen, Leuchtstofflampen als auch für LED-Leuchtmittel verwendet werden. Das Erzeugnis dient zur Verwendung als tragbare Leuchte ohne eigene Stromquelle oder zum Aufhängen beispielsweise in einer Werkstatt. Die charakterbestimmenden Bestandteile im Hinblick auf den Umfang sind Glas, Kautschuk und Metall. Hinweise auf Handfertigung liegen nicht vor. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus anderen Stoffen als Kunststoff, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Bei der sog. "LED Außensockelleuchte 3tlg." handelt es sich um ein Set aus drei etwa 310 mm großen Leuchten, im Wesentlichen bestehend jeweils aus einem zylindrischen Korpus aus Edelstahl mit ebenfalls zylindrischem Leuchtenkopf aus lichtdurchlässigem Kunststoff und einem Erdspieß. Die Erzeugnisse sind mit einem G4 Sockel zur Aufnahme unterschiedlicher Leuchtmittel ausgestattet. Sie verfügen über einen Transformator, sind mittels Kabel (insgesamt 8 m) miteinander verbunden und dienen der Beleuchtung im Außenbereich (Schutzart: IP 44). Den charakterbestimmenden Stoff bildet insbesondere nach dem Umfang das Metall. Hinweise auf Handfertigung liegen nicht vor. Das Set ist noch nicht zusammengesetzt mit beigefügten LED-Leuchtmitteln in einem bedruckten Karton verpackt. Es ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Die sog. "LED Leuchte Erweiterung" ist eine Bodeneinbauleuchte. Sie besteht im Wesentlichen aus einem nahezu zylindrischen Metallgehäuse mit einer Edelstahlfront, ausgerüstet mit GU5.3 Sockel (zur Verwendung mit unterschiedlichen Leuchtmitteln) und austauschbaren LED-Lichtquellen unter einer transparenten Kunststoffabdeckung, Metallklammern zur Befestigung und Kabeln mit Anschlussstücken. Die Leuchte ist ca. 70 mm x 42 mm (d x T) groß und zum Einbau in den Boden im Außenbereich bestimmt. Das Metall bestimmt nach dem Umfang, der Bedeutung für die Verwendung und dem Gesamterscheinungsbild gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. technische Daten auszugsweise: - Lichtfarbe: 3.000 K - Nennspannung: 12 V - Schutzart: IP 67. Das Erzeugnis ist in einem bedruckten Karton verpackt. Hinweise auf Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper (Bodeneinbauleuchte), anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, kein Scheinwerfer, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Bei der sog. schwenkbaren Deckeneinbauleuchte handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper (ohne elektrische Ausstattung und Leuchtmittel), bestehend aus einem runden, etwa 82 und 24 mm (d, H) großen Gehäuse aus Aluminium, mit weißem Pulver beschichtet, das mit einer runden Aussparung mit beweglichem Innenring (Schwenkwinkel 40°) zur Aufnahme von verschiedenen Fassungen und Leuchtmitteln (bspw. vom Typ GX5.3) versehen ist, sowie zwei seitlich angebrachten Federklammern für eine Montage in Zimmerdecken bzw. Möbeln. Hinweise auf Handfertigung liegen nicht vor. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, Einbauleuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, nicht handgearbeitet, aus unedlem Metall" einzureihen.
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einer Einbauleuchte (charakterbestimmend aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem Kunststoff-Einbaugehäuse, die (lt. Astin) gemeinsam in einem Verkaufskarton für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Bei dem maschinell gefertigten Erzeugnis handelt es sich um eine zylindrische Leuchte aus Aluminium mit Abdeckplatte aus Edelstahl und einer runden, lichtdurchlässigen Leuchtmittelabdeckung aus Glas, Abmessungen ca.120 mm x 110 mm (d x T). Das Erzeugnis weist eine GU10-Fassung auf, die mit einer beliebigen Lichtquelle mit max. 35 W bestückt werden kann. Es ist dazu bestimmt, in den Boden eingebaut zu werden. Dies ist Mithilfe des im Lieferumfang enthaltenen Kunststoff-Einbaugehäuses oder auch ohne das Gehäuse möglich. Die Warenzusammenstellung ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterposition (HS) 9405 11 bis 9405 42 erfasst, kein Scheinwerfer, nicht aus Kunststoffen, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Bei der sog. Deckeneinbauleuchte (ohne elektrische Ausstattung und Leuchtmittel) handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem ca. 78 x 29 mm (d x H) großen Gehäuse aus Zink mit einer Zamaclegierung, das mit einer kreisrunden Aussparung zur Aufnahme von verschiedenen Fassungen und Leuchtmitteln (bspw. vom Typ GU10, MR16 oder LED-Modulen) versehen ist, sowie zwei seitlich angebrachten Federklammern. Die Leuchte ist u. a. aufgrund der Einbautiefe zum universellen Einbau (bspw. in Trockenbaudecken) bestimmt. Hinweise auf Handfertigung liegen nicht vor. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus unedlem Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Die sog. "Handleuchte Gummi", Art.Nr. 0090820511 besteht im Wesentlichen aus einer E27-Lampenfassung (Leuchtmittel nicht enthalten) mit einer zylindrischen Abdeckung aus Glas (Durchmesser etwa 7,3 cm) und einem Schutzgitter aus Metall inklusive Aufhängehaken und ist am unterem Ende mit einem schwarzen Griff aus Kunststoff und Kautschuk (SBR) und einer 5 m langen Zuleitung mit Netzstecker ausgestattet. Die E27-Fassung kann sowohl z. B. für Glühlampen, Leuchtstofflampen als auch für LED-Leuchtmittel verwendet werden. Das Erzeugnis dient zur Verwendung als tragbare Leuchte ohne eigene Stromquelle oder zum Aufhängen beispielsweise in einer Werkstatt. Die charakterbestimmenden Bestandteile im Hinblick auf den Umfang sind Glas, Kautschuk und Metall. Hinweise auf Handfertigung liegen nicht vor. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, nicht ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus anderen Stoffen als Kunststoff, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9405 49: 1. Fensterdekoration in Form eines Weihnachtsbaums mit doppelseitigem Design und 50 farbigen Glühbirnen an einem Draht, der an dem Rahmen befestigt ist, der die Form bildet. Das der Beleuchtung dienende Produkt ist für den Innen- und Außenbereich geeignet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 1 u) zu Kapitel 95) und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.49.90.90.0?
Die Zolltarifnummer 9405.49.90.90.0 umfasst Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.49.90.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 9405.49.90.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9405.49.90.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940549. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.49.90.90.0?
9405.49.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9405.49.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
9405.49.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940549 andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper, andere > 94054990 andere, aus anderen Stoffen > 9405499090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.49.90.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.49.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI11816/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9405.49.90.90.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9405.49.90.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 8A002g. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.49.90.90.0?
Warennummer 9405.49.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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