Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9405.50.00.90.0: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9405.50.00.90.0 steht für Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9405.50.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9405.50.00.90.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 9405.50nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper
  4. 9405.50.00nicht elektrische Beleuchtungskörper
  5. 9405.50.00.90andere
  6. 9405.50.00.90.0Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.50.00.90.0

HS-Code9405.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9405.50.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9405.50.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9405.50.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI48772/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-31

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um eine viereckige ca. 155 mm x 155 mm x 420 mm (L x B x H) große Laterne, bestehend aus einem Holzgestell mit einer Grundplatte aus Metall, an den Seiten eingesetzten Glasscheiben und einem Dach aus Metall mit Tragegriff. Das Dach ist an der Oberseite mit einer Öffnung versehen, die zur Abführung von Wärme und Rauch dient. Es lässt sich zum Einstellen einer Kerze oder eines Teelichtes aufklappen. Hinweise auf eine Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI27313/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-13

Bei dem sog. Kerzenhalter aus Metall für Stabkerzen handelt es sich um einen nicht elektrischen Beleuchtungskörper in Form eines Kerzenhalters, bestehend aus einer kreisrunden schwarzen Schale aus Metall (d: ca. 21,5 cm) und vier darauf befestigten schwarzen Hülsen aus Metall als Haltevorrichtungen für Stabkerzen. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet " einzureihen.

DEBTI23344/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-08

Bei der Ware sog. Kabellose LED-Weihnachtsbaumkerzen / Klassische Christbaumkerze, Art. 113637 handelt es sich um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Beleuchten eines Weihnachtsbaumes), bestehend aus 12 LED-Kerzen (elektrische Beleuchtungskörper) und 12 Kerzenhaltern mit Befestigungsklammern (nicht elektrische Beleuchtungskörper). Bei den sog. LED Weihnachtsbaumkerzen handelt es sich um 12 identische zylinderförmige, ca. 85 mm x 15 mm (H x d) große Kerzennachbildungen mit einem Korpus aus cremefarbenem Kunststoff und einer LED Flammennachbildung aus weißem lichtdurchlässigem Kunststoff mit integrierter im Dauerlicht weiß leuchtender LED-Lichtquelle sowie einem Batteriefach im Kerzenkorpus. Sie sind mit der beigefügten Fernbedienung steuerbar. Bei den Kerzenhaltern handelt es sich um 12 identische goldfarbene Halterungen für Kerzen aus Metall, bestehend aus runden Tropfschalen mit Tüllen (d: ca. 15 mm) als Haltevorrichtungen für Kerzen und Klemmen zur Befestigung am Weihnachtsbaum. Da weder die LED-Kerzen (Unterposition 9405 42) noch die Kerzenhalter (Unterposition 9405 50) hinsichtlich des Umfangs, des äußeren Erscheinungsbildes und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung für die Warenzusammenstellung charakterverleihend sind, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte Unterposition der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Warenzusammenstellung ist in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Sie ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI14498/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-06

Bei dem sog. Kerzenhalter für Stab- bzw. Tafelkerzen handelt es sich um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Beleuchten), bestehend aus einem Glasgefäß mit Schraubdeckel in Form eines Kerzenhalters (charakterbestimmend insbesondere hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die dauerhafte Verwendung) und fünf grünen Stabkerzen (d: ca. 20 mm; H: 120 mm) in Aufmachung für den Einzelverkauf. Das Glasgefäß ist mit den Kerzen befüllt. Das ca. 70 mm x 135 mm (d x H) große, mit einem winterlichen Motiv (Tannenbäume, Schneeflocken und „LET IT SNOW“) gemusterte Gefäß aus farblosem Glas ist mit einem weißen Schraubdeckel aus Metall und einer mittig auf dem Deckel befestigten Hülse aus weißem Metall (d: ca. 22 mm; T: 25 mm) zur Aufnahme einer Stabkerze versehen. Das Erzeugnis dient zur Aufbewahrung der Stabkerzen und als Kerzenhalter. Es stellt sich als Ware mit zwei Verwendungsmöglichkeiten dar, da es sowohl als Glasware zur Innenausstattung (Position 7013) als auch als nicht elektrischer Beleuchtungskörper (Position 9405) verwendet werden kann. Daher erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Hinweise auf eine Handarbeit liegen nicht vor. Die Warenzusammenstellung ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI15330/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-01

Bei dem sog. Kerzenhalter für Stabkerzen handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer kreisrunden, ca. 300 mm x 35 mm (d x H) großen, schwarzen Schale aus Metall (Ziergegenstand der Position 8306) und vier ca. 23 mm x 30 mm (d x H) großen, mit Magneten an der Unterseite versehenen, schwarzen Hülsen aus Metall (nicht elektrische Beleuchtungskörper der Position 9405). Die Hülsen sind jeweils zur Aufnahme einer Kerze (Stabkerze) bestimmt. Sie werden auf der Schale beliebig geordnet und mittels Magneten befestigt. Da insbesondere hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung keines der Bestandteile der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet " einzureihen.

DEBTI15319/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-26

Bei der sog. Laterne Haus Metall handelt es sich um eine viereckige, ca. 15 cm x 15 cm x 28 cm (L x B x H) große Laterne, bestehend aus einem quadratischen Holzsockel, einem darauf befestigten Metallgestell mit einer Grundplatte, eingesetzten Seitenscheiben aus Glas, einer kreisrunden Metallschale (d: ca. 95 mm) zur Aufnahme einer Kerze oder eines Teelichtes sowie einem Metalldach mit Tragegriff. Eine Seite fungiert als Tür zum Einstellen der Lichtquelle. Das Dach ist im oberen Bereich mit Belüftungslöchern versehen, die zur Abführung von Wärme und Rauch dienen. Hinweise auf eine Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist in einem Karton verpackt. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI2800/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-22

Bei den sog. Schwibbögen handelt es sich um nicht elektrische Beleuchtungskörper, bestehend aus einem Holzsockel mit kleinen Füßen, einem mit Sternen sowie ggf. einem Schweifstern verzierten Bogen aus Holz, unter dem Bogen befestigten Holzfiguren (eine Engelskapelle oder eine Krippenszene darstellend) und vier bzw. fünf runden konischen, auf dem Bogen platzierten Haltevorrichtungen für Kerzen. Die Haltevorrichtungen sind mit Metallhülsen mit einem tellerartigen Rand versehen und passgenau zur Aufnahme von Tannenbaumkerzen bestimmt. Die Abmessungen betragen je nach Modell ca. 34 x 10 x 18 cm, 26 x 6 x 14,5 cm bzw. 30 x 6 x 18,5 cm (L x B x H). Das Erzeugnis wird als Kerzenhalter in der Weihnachtszeit verwendet. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Waren sind in einem Schaukarton verpackt. Das Erzeugnisse sind als "nicht elektrische Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI2800/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-05-22

Bei der Ware handelt es sich um einen sog. Schwibbogen aus Holz. Das Erzeugnis besteht aus einem rechteckigen Sockelelement, ebenfalls aus Holz (L: ca. 37 x B: ca. 6 cm), auf dem mittig - in der Art einer Laubsägearbeit - ein verzierter, aus zwei Sperrholzplatten bestehender Bogen und darunter eine Engelskapelle mit stilisierten Engeln angebracht ist (Höhe mit Sockelleiste ca. 17 cm). Zwischen den beiden Sperrholzplatten sind fünf Haltevorrichtungen aus Holz mit Metallhülsen angebracht, die zur Aufnahme von sogenannten Baumkerzen (nicht Gegenstand der vZTA) dienen. Die Erzeugnisse werden als Kerzenhalter in der Weihnachts- bzw. Winterzeit verwendet. Sie sind in einem Schaukarton verpackt. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Waren sind als „nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet“, einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9405

Zu Unterposition 9405 50 00: Siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 9405, Abschnitt I Nummer 5 und Abschnitt I Nummer 6. Zu dieser Unterposition gehören Laternen aus beliebigem Stoff (ausgenommen die in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe), auch mit einer Haltevorrichtung oder einer spezifischen Vorrichtung zum Befestigen einer Kerze oder eines Teelichts. Sie weisen in der Regel im oberen Bereich Belüftungslöcher auf und verfügen über eine ‚Öffnung‘, durch die eine Kerze eingesetzt werden kann. Zu dieser Unterposition gehören auch Kandelaber (siehe Abbildungen 1 und 2), Kerzenleuchter (siehe Abbildungen 3 und 4) und Kerzenhalter (siehe Abbildung 5), einschließlich Kandelaber, Kerzenleuchter und Kerzenhalter für Teelichter oder für beides (Kerzen und Teelichter). …

Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

Kapitel 94

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.50.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 9405.50.00.90.0 umfasst Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.50.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 9405.50.00.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9405.50.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940550. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.50.00.90.0?

9405.50.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9405.50.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

9405.50.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940550 nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper > 94055000 nicht elektrische Beleuchtungskörper > 9405500090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.50.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.50.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48772/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.50.00.90.0?

Warennummer 9405.50.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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