Zolltarifnummer 9405.61.20.90: Reklameleuchten, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9405.61.20.90 steht für Reklameleuchten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9405.61.20.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9405.61.20.90
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 9405.61Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
- 9405.61.20aus Kunststoffen
- 9405.61.20.90Reklameleuchten, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.61.20.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um ein zur Wandmontage bestimmtes, ca. 19 cm x 18 , 5 cm x 6 cm (L x B x T) großes Leuchtschild in zwei Ausführungen (mit farbloser oder weißer Leuchtfläche), im Wesentlichen bestehend aus einer Wandhalterung aus Metall mit integrierter weiß leuchtender LED-Lichtquelle (4 LED) und einer rechteckigen farblosen bzw. weißen lichtdurchlässigen Leuchtfläche aus Kunststoff. Das Erzeugnis ist mit einem Solarpanel und einem Ein-/Ausschalter ausgestattet. Beigefügt sind drei Zahlensätze (0-9) und ein Buchstabensatz (a-h) aus Kunststofffolie zum Aufkleben einer Hausnummer auf die Leuchtfläche. Das Erzeugnis ist dazu bestimmt, als Hausnummernleuchtschild verwendet zu werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Leuchtschild bestimmt der Kunststoff den stofflichen Charakter der Ware. Die Ware ist mit Montagematerial (vier Schrauben und zwei Dübeln) und einer Montageanleitung in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "Leuchtschild mit fest angebrachter Lichtquelle, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoff, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.
Bei der sog. LED Notleuchte Wand Deckenmontage, EAN 4251351807183 handelt es sich um ein zur Decken- und Wandmontage bestimmtes Leuchtschild, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 290 mm x 180 mm x 41,5 mm (L x B x T) großen Gehäuse aus Kunststoff mit integrierter weiß leuchtender LED-Lichtquelle, einer rechteckigen lichtdurchlässigen Leuchtfläche aus Kunststoff und beidseitig je einem eingesteckten Hinweisschild aus Kunststofffolie (Fluchtweg Piktogramm mit (Fluchtwegrichtung links bzw. rechts). Das Erzeugnis ist für die Not/Netzversorgung mit einem Akku ausgestattet. Beigefügt sind zwei weitere Fluchtweg Piktogramme (Fluchtwegrichtung oben und unten). Das Erzeugnis dient als beleuchtetes Hinweisschild für den Fluchtweg. Die Ware ist in einem bedruckten Karton mit Montagematerial (zwei Schrauben und Dübeln) verpackt. Sie ist als "Leuchtschild mit fest angebrachter Lichtquelle, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoff, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.
Bei dem sog. LED Tischaufsteller Luminous handelt es sich um ein Leuchtschild aus Kunststoff in vier Größen. Es besteht aus einem quaderförmigen Gehäuse aus schwarzem Kunststoff, in dessen Inneren die elektrische Ausstattung, wie Schalter, Batteriefach und LED-Lichtquellen fest verbaut ist. Darauf aufgesetzt dient eine klarsichtige Acrylglasscheibe der Hintergrundbeleuchtung. Zwei kippbare und mit Magneten befestigte, klarsichtige Acrylglasscheiben dienen der Befestigung der eingelegten Papiere (z. B. Eis-, Getränke- bzw. Speisekarten). Das in einem Pappkarton aufgemachte Erzeugnis ist als "Leuchtschild, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoff, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.
Bei der Ware handelt es sich um ein zur Wandmontage bestimmtes Leuchtschild in zwei Ausführungen (mit farbloser oder weißer Leuchtfläche), im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 19 cm x 18,5 cm x 6 cm (L x B x T) großen Gehäuse aus Kunststoff und einer im oberen Bereich an der Vorderseite angebrachten Metallplatte, einem fest integrierten weiß leuchtenden LED-Leuchtmittel (4 LED) und einer rechteckigen farblosen bzw. weißen lichtdurchlässigen Leuchtfläche aus Kunststoff. Beigefügt sind drei Zahlensätze (0-9) und ein Buchstabensatz (a-h) aus Kunststofffolie zum Aufkleben einer Hausnummer auf die Leuchtfläche. Das Erzeugnis ist mit einem Solarpanel und einem Ein-/Ausschalter ausgestattet. Es ist dazu bestimmt, als Hausnummernleuchtschild verwendet zu werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Leuchtschild bestimmt der Kunststoff den Charakter der Ware. Die Ware ist mit Montagematerial (vier Schrauben und zwei Dübeln) und einer Montageanleitung in einem Karton verpackt. Sie ist als „Leuchtschild, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoff, nicht für zivile Luftfahrzeuge“ einzureihen.
Bei der sog. „Außen-Wandleuchte“ handelt es sich um ein zur Wandmontage bestimmtes Leuchtschild, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 19 x 5 x 20 cm (L x B x H) großen Gehäuse aus Kunststoff und einer im oberen Bereich an der Vorderseite angebrachten Metallplatte, einem fest integrierten kaltweiß leuchtenden LED-Leuchtmittel (4 LEDs) und einer rechteckigen farblosen bzw. weißen lichtdurchlässigen Leuchtfläche aus Kunststoff. Das Erzeugnis ist mit einem Solarpanel und einem Ein-/Ausschalter ausgestattet. Es ist dazu bestimmt, als Hausnummernleuchtschild verwendet zu werden. Im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Leuchtschild bestimmt der Kunststoff den Charakter der Ware. Die Ware ist als „Leuchtschild, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoff, nicht für zivile Luftfahrzeuge“ einzureihen.
Bei dem sog. „leuchtenden Werbeschild“ handelt es sich um ein ca. 33,7 x 25 x 1 cm (H x L x T) großes Schild, aus Kunststoff, in Form eines Vorhangschlosses. An den Konturen des Vorhangschlosses sind LED-Neonlichter positioniert. Das Schild ist zum Aufstellen an einer Kunststoffplatte befestigt. Das Werbeschild ist nur für die Verwendung im Innenbereich bestimmt. Die Ware dient als beleuchtetes Werbeschild für Vorhangschlösser. Die Ware ist als „Reklamleuchte, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoff, nicht für zivile Luftfahrzeuge“ einzureihen.
Bei der Ware handelt es sich um eine beleuchtbare Logo-Anzeige, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, das auf der Oberseite eine schwarze Beleuchtungsscheibe aus Kunststoff mit einem Markenschriftzug aufweist, im Inneren mit einer fest angebrachten Lichtquelle in Form mit zwei LED und weiteren Bauelementen bestückte Leiterplatte sowie einer transparenten Lichtstreuscheibe ausgestattet und mit einem Anschlusskabel mit Anschlussstecker sowie einer Schutzfolie versehen ist. Die Ware dient zur Anzeige des hinterleuchteten Logos und wird laut Astin in Lautsprecherabdeckungen im Pkw sowie in HiFi-Lautsprechern u.a. für Wohnräume verbaut. Eine Einreihung in die Position 8512 als elektrisches Beleuchtungsgerät von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art scheidet aus, da die Ware universell eingesetzt werden kann. Ebenfalls kommt eine Einreihung als elektrisches Sichtsignalgerät in Form einer LED-Anzeige der Position 8531 nicht in Betracht, da das Logo nicht mittels LED angezeigt, sondern der in der Scheibe implementierte Schriftzug hinterleuchtet wird. Die Ware ist als "Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtetet Namensschilder und dergleichen, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen bestimmt, aus Kunststoff, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Gruppe können aus beliebigem Stoff bestehen (ausgenommen der in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe) und jede beliebige Lichtquelle verwenden (Kerzen, Öl, Petroleum, Paraffin (oder Kerosin), Gas, Azetylen, Elektrizität usw.). Elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Position können mit Lampenfassungen, Schaltern, Kabeln und Steckern, Transformatoren usw. oder, wie dies bei den Leisten für Entladungslampen der Fall ist, mit einem Starter und einem Vorschaltgerät ausgestattet sein. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Leuchten und Beleuchtungskörper zur Innenausstattung, z. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.61.20.90?
Die Zolltarifnummer 9405.61.20.90 umfasst Reklameleuchten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.61.20.90?
Der Drittlandszollsatz für 9405.61.20.90 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9405.61.20.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940561. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.61.20.90?
9405.61.20.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9405.61.20.90 im Zolltarif eingeordnet?
9405.61.20.90 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940561 Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt > 94056120 aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.61.20.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.61.20.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI45111/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.61.20.90?
TARIC-Code 9405.61.20.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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