Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9405.99.00.90.0: Teile, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9405.99.00.90.0 steht für Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9405.99.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9405.99.00.90.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 9405.99aus anderen Stoffen
  4. 9405.99.00Teile, aus anderen Stoffen
  5. 9405.99.00.90andere
  6. 9405.99.00.90.0Teile, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.99.00.90.0

HS-Code9405.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9405.99.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9405.99.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9405.99.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI27820/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-22

Diese Ware ist ein etwa 10 , 7 x 51 , 2 x 2 , 0 cm großes Hohlprofil aus pulverbeschichtetem Aluminium, welches als Schaft einer Leuchte an Leuchtenfuß und Leuchtenkopf mittels Schrauben befestigt wird. Aufgrund der Maße, der Verarbeitung bzw. des Materials stellt sich die Ware als erkennbares und notwendiges Gehäuseteil eines elektrischen Beleuchtungskörpers dar. Das Erzeugnis ist als erkennbares und notwendiges "Teil eines Beleuchtungskörpers, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Aluminium, kein Teil der TARIC-Codes 9405 9900 10 oder 9405 9900 20" einzureihen.

DEBTI5922/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-02

Das sog. "Kühlkörperprofil" besteht im Wesentlichen aus einem maschinell gefertigten, stranggepressten Aluminiumkörper mit 9 zu beiden Enden hin querschnittsverändernd deutlich abgeschrägten Kühlkörperrippen (Abmessungen ca. 260 x 260 x 150 mm), der gleichzeitig als Gehäuserückwand, Kühlkörper und Träger des LED-Moduls einer LED-Hallenleuchte dient. Das Erzeugnis ist als erkennbares und notwendiges "Teil eines Beleuchtungskörpers (einschließlich Scheinwerfer), anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Metall, kein Teil der TARIC-Codes 9405 9900 10 oder 9405 9900 20" einzureihen.

DEBTI16536/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-20

Bei dem sog. Lampenschirm Vintage, Art. Nr. 2900024015, handelt es sich im Wesentlichen um einen etwa 140 mm x 120 mm (d x H) großen, zylindrischen Lampenschirm mit einem Gestell aus Metall und einem Bezug aus textilem Material. Das Erzeugnis ist erkennbarer und notwendiger Bestandteil eines elektrischen Beleuchtungskörpers. Es liegen keine Hinweise auf manuelle Fertigung vor. Die Ware ist als "Teil eines Beleuchtungskörpers, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Spinnstoffen und Metall, nicht für zivile Luftfahrzeuge, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI4812/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-18

Bei der sog. Blende zu einer Außenleuchte handelt es sich um eine Abdeckung aus Edelstahl einer im Außenbereich fest zu montierenden Leuchte. Diese Blende wird über den Diffusor an die Leuchtengrundplatte geschraubt. Sie hat die Form eines an den kürzeren Seiten gebogenen und gerundeten Rechteckes mit den Maßen von ca. 280 x 161 x 38 mm (L x B x H). Zwei rechteckige Ausschnitte für den Lichtauslass sowie für den Sensor sind mittig gefertigt. Aufgrund der Maße, der Verarbeitung bzw. des Materials stellt sich die Ware als erkennbares und notwendiges Gehäuseteil eines elektrischen Beleuchtungskörpers dar. Ein Hinweis auf Handarbeit liegt nicht vor. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines elektrischen Beleuchtungskörpers, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Metall, nicht von den Codenummern 9405 99 00 10 0 bzw. 9405 99 00 20 0 erfasst" einzureihen

DEBTI2019/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-14

Bei dem sog. Edelstahl Standrohr für Stehleuchten handelt es sich um eine rohrähnliche Verbindung zwischen einem im Außenbereich fest montiertem Leuchtenfuß und dem aufzusetzenden Leuchtenkopf. Aufgrund seiner Maße, seiner Verarbeitung bzw. seines Materials, insbesondere der Bohrungen für die Befestigungsschrauben stellt es sich als erkennbares und notwendiges Teil eines elektrischen Beleuchtungskörpers dar. Ein Hinweis auf Handarbeit liegt nicht vor. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines elektrischen Beleuchtungskörpers, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Metall, nicht von den Codenummern 9405 9900 10 0 bzw. 9405 9900 20 0 erfasst" einzureihen

DEBTI2985/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-14

Bei der sog. Blende zu einer Außenleuchte handelt es sich um eine Abdeckung aus Aluminium einer im Außenbereich fest zu montierenden Leuchte. Diese Blende wird über den Diffusor, an die Leuchtengrundplatte geschraubt. Sie hat die Form eines längs halbierten Hohlzylinders mit den Maßen 272 x 155 x etwa 108 mm (H x B x T). Fünf Ausschnitte für den Lichtauslass sowie ein Ausschnitt für Sensoren sind mittig gefertigt. Aufgrund der Maße, der Verarbeitung bzw. des Materials stellt sich die Ware als erkennbares und notwendiges Gehäuseteil eines elektrischen Beleuchtungskörpers dar. Ein Hinweis auf Handarbeit liegt nicht vor. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines elektrischen Beleuchtungskörpers, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Metall, nicht von den Codenummern 9405 99 00 10 0 bzw. 9405 99 00 20 0 erfasst" einzureihen

DEBTI13517/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-16

Das sog. "Kühlkörperprofil" besteht im Wesentlichen aus einem maschinell gefertigten, stranggepressten Aluminiumkörper mit 9 zu beiden Enden hin querschnittsverändernd deutlich abgeschrägten Kühlkörperrippen (Abmessungen ca. 260 x 260 x 150 mm), der gleichzeitig als Gehäuserückwand, Kühlkörper und Träger des LED-Moduls einer LED-Hallenleuchte dient. Das Erzeugnis ist als erkennbares und notwendiges "Teil für einen Beleuchtungskörper, aus Aluminium, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt und nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI39121/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-03-11

Es handelt sich um ein speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, quaderförmiges Gehäuse aus Stahlfeinguss, das für elektrische Beleuchtungskörper bestimmt ist (Abmessungen ca. 9,5 x 9,5 x 7,7 cm). Das Erzeugnis weist Durchbrüche für die Installation der elektrischen Ausrüstung und zwei an der Unterseite befindliche parallele Rippen auf. Hinweise auf eine Handarbeit liegen nicht vor. Die beschriebene Ware ist als "erkennbares Teil für Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Stahl, nicht für zivile Luftfahrzeuge, nicht handgearbeitet" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9405

Zu Unterposition 9405 99: 1. Blendschutzschirme für Beleuchtungskörper aus Alabaster, in verschiedenen Größen und Formen, gewöhnlich in Verbindung mit Metallteilen und zur Verwendung als Teile von Beleuchtungskörpern, wie Deckenleuchten, Hängelampen, Wandleuchten, Lüster und Wandlampen.

Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

Kapitel 94

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9405.99.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 9405.99.00.90.0 umfasst Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9405.99.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 9405.99.00.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9405.99.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940599. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9405.99.00.90.0?

9405.99.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9405.99.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

9405.99.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 940599 aus anderen Stoffen > 94059900 Teile, aus anderen Stoffen > 9405990090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9405.99.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9405.99.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI27820/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9405.99.00.90.0?

Warennummer 9405.99.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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