Zolltarifnummer 9505.10.90: Weihnachtsartikel, aus anderen Stoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9505.10.90 steht für Weihnachtsartikel, aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9505.10.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9505.10.90
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9505.10.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Weihnachtsbaumschmuck aus Kunststoff in verschiedenen Farben und Größen. Die jeweils mit einem Krönchen ausgestatteten Zieranhänger liegen in folgenden Formen vor: - Kugeln (Größe lt. vorgelegter Unterlagen 6 cm - 30 cm) - Herzen (Größe lt. vorgelegter Unterlagen 15 cm, 23 cm und 30 cm) - Sterne (Größe lt. vorgelegter Unterlagen 10 cm , 15 cm, und 20 cm) Derartige Anhänger dienen traditionell zum Schmücken des Weihnachtsbaumes (Christbaumschmuck). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen Dekorationsartikel in Form eines sog. Weihnachtsmarktstandes aus Holz (H 8 , 5 x B 8 , 0 x T 4 , 5 cm). Das auf einem Sockel befindliche Erzeugnis stellt ein sogenanntes Bratwursthäusel dar, in dem eine Person Würste sowie Glühwein verkauft. Die schneebedeckte Ware ist mit einer Tannengirlande verziert und vor dem Stand steht eine kleine stilisierte Weihnachtsmannfigur. Im Inneren ist der Stand mit einer LED-Beleuchtung ausgestattet, die die Zierwirkung zusätzlich erhöht (keine Umgebungserhellung, somit kein Beleuchtungskörper der Pos. 9405). Die Ware enthält Elemente, die erkennbar mit Weihnachten in Verbindung stehen. Derartige Erzeugnisse sind dazu bestimmt, nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Weihnachtsartikel, nicht aus Glas“.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen weihnachtlichen Dekorationsartikel aus Holz (Höhe ca. 6 , 5 cm ). Das farbig gestaltete Erzeugnis besteht aus einem blauen Sockel, auf dem eine kindliche Engelsgestalt mit beigefarbenem Kleid, einem grünen Flügelpaar und einem sternförmigen Diadem auf dem Kopf platziert ist. In der Hand hält die Figur eine Nachbildung eines Weihnachtsmannes mit typischem rotem Mantel und roter Zipfelmütze mit weißem Besatz. Die Ware enthält Elemente, die erkennbar mit Weihnachten in Verbindung stehen. Derartige Erzeugnisse sind dazu bestimmt, nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas“.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen künstlichen Weihnachtsbaum. Die naturgetreue, ca. 180 cm hohe Tannenbaumnachbildung besteht im Wesentlichen aus weißen, „beschneiten“ Zweigen aus Kunststoff (Polyvinylchlorid, augenscheinlich Spritzguss) und ist mit einem Ständer aus Metall ausgestattet. Derartige Waren dienen erkennbar zur Ausgestaltung des Weihnachtsfestes. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen weihnachtlichen Dekorationsartikel aus Keramik (H 17 , 5 cm x B 17 , 0 cm x T 5 , 0 cm). Das innen hohle, vollständig glasierte Erzeugnis stellt einen fünfzackigen weißen Stern mit roter Schleife an der Vorderseite dar. Die oberste Zacke ist zu einer stilisierten Weihnachtsmannmütze (rote Zipfelmütze mit weißer Bommel und Besatz) ausgearbeitet. Die Ware enthält Elemente, die erkennbar mit Weihnachten in Verbindung stehen. Ein derartiges Erzeugnis ist dazu bestimmt, nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen künstlichen Weihnachtsbaum. Die naturgetreue, ca. 150 cm hohe Tannenbaumnachbildung besteht im Wesentlichen aus grünen Zweigen aus Kunststoff (Polyvinylchlorid) und ist mit einem Ständer aus Kunststoff ausgestattet. Derartige Waren dienen erkennbar zur Ausgestaltung des Weihnachtsfestes. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine 10 cm große Zierfigur in Form eines Engels (sog. Engel mit Gesangbuch 10 cm) aus Holz. Das Erzeugnis besteht aus einem blauen, runden Sockel auf dem eine aufrechtstehende Engelsfigur mit zwei Flügeln aufgebracht ist, die in den Händen ein Buch hält. Der Engel ist mit einem cremefarbenen Kleid mit goldenen Ornamenten sowie goldfarbenen Schuhen bekleidet und trägt auf dem Kopf ein Diadem mit einem Stern aus Messing. Derartig ausgestaltete Engelsfiguren dienen erkennbar zur Ausgestaltung des Weihnachtsfestes. Das Erzeugnis ist in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas.
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine champagnerfarbene (matt) Christbaumkugel aus Kunststoff (Durchmesser ca. 14 cm), die an der Oberseite mit einem goldfarbenen Krönchen aus Kunststoff als Aufhängevorrichtung ausgestattet ist. Derartig gestaltete Erzeugnisse sind als Dekorationsanhänger für den Weihnachtsbaum (Christbaumschmuck) bestimmt und geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9505 10: 1. Festartikel aus Kunststoff in Form eines Weihnachtsmannes, von innen mit 104 LEDs beleuchtet, für den Außenbereich. Er misst 55 cm in der Höhe, 28,5 cm in der Breite und 25,5 cm in der Tiefe. Ein Netzkabel verbindet das Produkt mit einem Transformator mit einer Leistung von 3,6 W und einer Ausgangsspannung von 24 V. Die Leistung pro Lichtquelle beträgt 0,03 W. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch die Avise 3926 40/1, 9505 10/2, 9505 10/3 und 9505 10/4. 2. Weihnachtsfestartikel aus Kunststoff in Form eines Pinguins, der zur Verwendung als Dekoration bestimmt ist. Die Figur ist etwa 7 cm hoch. Sie trägt eine rote Mütze und einen roten Schal, der mit weißen Sternen oder Schneeflocken verziert ist, und hält ein Geschenk in der Hand. Ihr Kopf befindet sich in einer Schneekugel. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …
Zu Unterposition 9505 10 gehören Dekorationsartikel aus verschiedenen Materialien (z. B. Kunststoffen, Keramik, Glas oder Holz), die Szenen mit weihnachtlicher Atmosphäre darstellen (z. B. mit geschmückten Häusern). Diese Waren können auch mit einer LED-Beleuchtung und/oder einem Musikmodul ausgestattet sein, das Weihnachtslieder spielt. Der Ausschuss hat daher entschieden, dass folgende Waren als „Weihnachtsartikel“ in die Unterposition 9505 10 einzureihen sind: Warenbeschreibung: 1) Eine Nachbildung eines alten Radios, das auf der Vorderseite mit einem kleinen „Fenster“ ausgestattet ist, hinter dem eine winterliche Stadtszene mit Häusern und Menschen sowie einem Weihnachtsbaum zu erkennen sind, und 2) eine Darstellung eines Dorfes auf einem verschneiten Berg mit slalomfahrenden Skifahrern, Häusern und einem Zug. …
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9505.10.90?
Die Zolltarifnummer 9505.10.90 umfasst Weihnachtsartikel, aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9505.10.90?
Der Drittlandszollsatz für 9505.10.90 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9505.10.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9505.10.90?
9505.10.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9505.10.90 im Zolltarif eingeordnet?
9505.10.90 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9505 Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel > 950510 Weihnachtsartikel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9505.10.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9505.10.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI28118/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9505.10.90?
KN-Code 9505.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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