Zolltarifnummer 9506.40.00.00: Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9506.40.00.00 steht für Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9506.40.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9506.40.00.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9506Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- 9506.40Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis
- 9506.40.00.00Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9506.40.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Filet de tennis de table rétractable avec pinces en matière plastique, destiné aux tables mesurant jusqu’à 152 cm de large et 5 cm d’épaisseur. Le produit est conditionné pour la vente au détail dans une sacoche transparente à fermeture éclair. Il se décline en plusieurs couleurs.
Lot de 6 balles de tennis de table (ping-pong). Les balles ont un diamètre de 40 mm, une circonférence de 126 mm et un poids de 2.7 grammes. Elles se déclinent en plusieurs couleurs, sont constituées de polypropylène et sont conditionnées pour la vente au détail sous blister.
Raquette de tennis de table (ping-pong), dotée d’une structure en bois de peuplier. Celle-ci est recouverte d’un revêtement en caoutchouc sur les deux faces, de couleur noir sur une face et de couleur rouge sur l’autre.
Assortiment d'articles pour la pratique du tennis de table, présenté dans une sacoche de rangement à glissière, comprenant : - 2 raquettes de tennis de table avec manche en bois et dotées d'un revêtement en caoutchouc de couleur noir sur une face et couleur rouge sur l'autre, - 2 balles de tennis de table, - 1 filet, - 2 poteaux à visser, - 1 sacoche de rangement.
Partie d’une table de tennis de table, sous la forme d’une large bande prévue pour couvrir les pieds de la table de tennis de table afin d'empêcher les balles de passer sous la table. Elle est fixée à un cadre possédant des attaches. L'article comporte 4 panneaux de ce type. Composition : - Tissu principal : 100% Polyester ; - Cadre : 65% Fibres de verre - 35% Résine.
Filet attaché à une armature métallique sur roulettes. Ce produit est conçu pour collecter les balles près de la table lors de la pratique du tennis de table. Tissu principal : 100% Polyester. Cadre : 100% Acier. Roues : 100% Polychlorure de vinyle.
Tischtennisausrüstung in Form von zwei Tischtennisbällen, sog. "Multigame Spieletisch 9 in 1 bzw. 10 in 1" - laut Antragsangaben handelt es sich um echte Tischtennisbälle, somit rund, mit einem Durchmesser von ca. 40 mm und einem Gewicht von ca. 2,7 g. Die Tischtennisbälle sind mit dem Spieletisch mit 5 bzw. 4 weiteren Einlegeplatten für verschiedene Spiele mit Zubehör (z.B. Spielfiguren, Puck, Schläger) verpackt. Diese Platten werden auf den Billardtisch gelegt. Da die verschiedenen Spiele (z.B. Kartenspiele, Schach, Dame, Tischfußball, Airhockey etc.) nur nacheinander gespielt werden können, handelt es sich weder um eine Warenzusammenstellung noch um eine Ware mit mehreren Funktionen. Die einzelnen Spiele sind daher getrennt einzureihen, vgl. die vZTAen zu dieser DEBTI-Nummer mit den Positionen 1 bis 4. Da es sich bei der Tischtennisplatte nicht um eine Originalplatte mit Netz in der vorgeschriebenen Breite und verkleinerte Schläger handelt, liegt eine Nachbildung eines Tischtennisspiels der Position 9503 vor. Da die Bälle nicht gemeinsam mit den Nachbildungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind, sondern mit vielen weiteren Teilen verpackt sind, scheidet eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) aus und die Bälle sind gesondert einzureihen. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.
Bei den durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis in Form von Tischtennisplatten, - aufgebaut in den Abmessungen von ca. 274,3 x 152,4 x 72,2 cm (L x B x H, lt. Antragsangaben), - bestehend aus zwei Hälften aus einer ca. 15 mm dicken, lackierten Feinspanplatte als Spielfläche, die mit einem Rahmen und breiten Tischbeinen aus Stahl versehen sind, - mit einem Tischtennisnetz ausgestattet, - jeweils faltbar; an den Längsseiten mit Griffen und Rollen zum Transport ausgestattet, - stellt sich aufgrund der Gestaltung und Abmessungen als Ausrüstungsgegenstand für den Tischtennissport dar (somit keine Ware der Position 9504), - noch nicht zusammengesetzt in einem Pappkarton verpackt (lt. zusätzlichen Angaben). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (413. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Januar 2007): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - einem Paar Rollschuhen aus Kunststoff, in der Länge verstellbar, mit robusten Rädern; - Knie- und Ellenbogenschützern aus Kunststoff; - einem Schutzhelm aus Kunststoff und - einem speziell hergerichteten Rucksack aus durchsichtigem Kunststoff zum Transport des Rollschuh-Sets, zur Nutzung durch Kinder im Freien, ist als Warenzusammenstellung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b), 5 a) und 6 in die Unterposition 9506 70 30 einzureihen. …
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9506.40.00.00?
Die Zolltarifnummer 9506.40.00.00 umfasst Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9506.40.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 9506.40.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9506.40.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950640. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9506.40.00.00?
9506.40.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9506.40.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
9506.40.00.00 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken > 950640 Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9506.40.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9506.40.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2024-02977. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9506.40.00.00?
TARIC-Code 9506.40.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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