Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9506.69.90: Bälle, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9506.69.90 steht für Bälle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9506.69.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9506.69.90
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9506Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
  3. 9506.69Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle, andere
  4. 9506.69.90Bälle, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9506.69.90

HS-Code9506.696 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9506.69.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50016/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-09

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich hier um einen sog. "Softball" (nicht aufblasbar) aus geschäumten, rosafarbenen Kunststoffen mit einem Durchmesser von ca. 18 cm, einem Umfang von ca. 56 cm und einem Gewicht von 191 g. Aufgrund der objektiven Beschaffenheit ist diese Ware erkennbar als Ausrüstungsgegenstand zur allgemeinen körperlichen Ertüchtigung (z. B. Gymnastik oder auch beim sog. Brennball) bestimmt und geeignet. Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich hier um einen Bestandteil eines sog. "Softballsets" aus dem o.a. Ball und einem weiteren kleineren mit einem Durchmesser von ca. 7 cm (keine Ware der Position 9506). Beide Bälle sind zudem Bestandteile eines sog. "Fitnesssets für Kinder" (hier nicht Gegenstand dieser vZTA). Da beide Bälle dementsprechend nicht gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht sind, kommt u.a. eine Einreihung in Anwendung der AV 3 b) nicht in Betracht. Die Bälle wurden daher getrennt jeweils nach eigener Beschaffenheit eingereiht (s. DEBTI-50016/22-2). Der hier beschriebene Softball ist zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den Unterpositionen (KN) 9506 6100 bis 9506 6910 genannter Ball" einzureihen.

BEBTID.T.316.110Erteilt von BEGültig bis 2024-08-16

Il s’agit d’une balle de jonglage, en forme de boule, de différentes couleurs, d’un diamètre d’environ 5 cm et d’un poids oscillant entre 34 et 36 g. Elle est composée d’une enveloppe en cuir synthétique et d’un remplissage en bille de plastique en polyéthylène. La balle est utilisée, entre autres, pour la pratique du footbag où le but est de garder la balle en hauteur, par des jongles, avec les pieds, le plus longtemps possible sans qu'elle ne touche le sol. Elle permet ainsi, de façon sportive, de réaliser des exercices et des figures, nécessitant une certaine souplesse et technique.

FRBTIFR-BTI-2019-16166Erteilt von FRGültig bis 2022-10-20

Set de 6 balles de tennis de table, Composition : polypropylène. Poids : 2,3 g. Diamètre : 2,3 cm.

NLRTD-2015-1285Erteilt von NLGültig bis 2021-11-10

Een zogenoemde anti-stress bal met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - rond van vorm; - vervaardigd van zachte kunststof; - kneedbaar; - voorzien van een afbeelding van de wereld; - een diameter van 63 mm; - een omtrek van 195 mm.

NLRTD-2015-1279Erteilt von NLGültig bis 2021-11-08

Een zogenoemde anti-stress bal met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - rond van vorm; - van zachte kunststof; - een diameter van ongeveer 6 cm; - een omtrek van 18,8 cm.

SETIL 2015-6732Erteilt von SEGültig bis 2021-10-15

Boll Sportartikel i form av en flätad boll, tillverkad av rotting och lackerad med klar akryllack. Bollen är enligt uppgift avsedd att användas inomhus/utomhus och har en omkrets av ca 44 cm samt en vikt av ca 100 gram.

SETIL 2015-6734Erteilt von SEGültig bis 2021-10-15

Boll Sportartikel i form av en flätad boll, tillverkad av rotting och lackerad med klar akryllack. Bollen är enligt uppgift avsedd att användas inomhus/utomhus och har en omkrets av ca 44 cm samt en vikt av ca 100 gram.

SETIL 2015-6735Erteilt von SEGültig bis 2021-10-15

Boll Sportartikel i form av en flätad boll, tillverkad av rotting och lackerad med klar akryllack. Bollen är enligt uppgift avsedd att användas inomhus/utomhus och har en omkrets av ca 44 cm samt en vikt av ca 100 gram.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9506

Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …

Pos. 9506

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …

Pos. 9506

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (413. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 12. Januar 2007): Ein Set in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus: - einem Paar Rollschuhen aus Kunststoff, in der Länge verstellbar, mit robusten Rädern; - Knie- und Ellenbogenschützern aus Kunststoff; - einem Schutzhelm aus Kunststoff und - einem speziell hergerichteten Rucksack aus durchsichtigem Kunststoff zum Transport des Rollschuh-Sets, zur Nutzung durch Kinder im Freien, ist als Warenzusammenstellung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b), 5 a) und 6 in die Unterposition 9506 70 30 einzureihen. …

Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9506.69.90?

Die Zolltarifnummer 9506.69.90 umfasst Bälle, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9506.69.90?

Der Drittlandszollsatz für 9506.69.90 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9506.69.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950669. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9506.69.90?

9506.69.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9506.69.90 im Zolltarif eingeordnet?

9506.69.90 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken > 950669 Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9506.69.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9506.69.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI50016/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9506.69.90?

KN-Code 9506.69.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.