Zolltarifnummer 9602.00.00.10: Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, handgearbeitet
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9602.00.00.10 steht für Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, handgearbeitet. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9602.00.00.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9602.00.00.10
- Drittlandszoll
- 2,2 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9602Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine
- 9602.00.00Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine
- 9602.00.00.10Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, handgearbeitet
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9602.00.00.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um eine ca. 30 × 22 × 5 cm (L x B x H) große, aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware in Form einer Sitzstange aus Kiefernholz zur Befestigung am Vogelkäfig mit zwei an einem Ende befindlichen, ausgehöhlten Kokosnussschalen (Durchmesser ca. 10 , 5 cm) und einer am anderen Ende befindlichen Befestigung. Das Erzeugnis soll einem Vogel als Futternapf dienen. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf den Umfang, dem Wert und der Bedeutung für die Verwendung durch die Kokosnussschale bestimmt. Die Ware wurde in Handarbeit gefertigt. Das Erzeugnis ist als "Ware aus pflanzlichem Schnitzstoff, bearbeitet, handgearbeitet" einzureihen.
Bei der als "Sterne aus Kokosnuss, Art. 267247“ bezeichneten Ware handelt es sich um ein Erzeugnis in Form eines fünfzackigen Sterns, der aus der Schale einer Kokosnuss hergestellt wird. Der handgearbeitete Stern ist naturgemäß aufgrund der besonderen Form einer Kokosnuss leicht gewölbt. Das ca. 55 bis 60 mm im Durchmesser messende Erzeugnis hat durch sternförmiges Zuschneiden eine Bearbeitung erfahren, die über eine einfache Bearbeitung hinausgeht. Der Artikel wird in einer Kunststofftüte mit einem Inhalt von sieben Stück verpackt. Die Ware wird als "Ware aus pflanzlichem Schnitzstoff, bearbeitet, handgearbeitet" eingereiht.
Bol en coque de noix de coco fait à la main. Le bol est fait à la main à partir de coques de noix de coco recyclées. Il se décline en deux modèles de dimensions différentes. Le premier modèle mesure entre 13,5 et 14,5 cm de diamètre, et entre 6 et 7 cm de profondeur. Il a une contenance comprise entre 500 et 700 mL. Le second modèle mesure entre 14 et 15 cm de diamètre, et entre 7 et 7,5 cm de profondeur. Il a une contenance comprise entre 800 et 850 mL.
Bei der Ware mit der Bezeichnung "Reptilienhöhle / Nagerhöhle 1/2 Kokosnuss mit Husk" handelt es sich um ein aus einer annähernd halbierten Kokosnuss (Fruchthülle mit Schale) handgearbeitetes Erzeugnis; Durchmesser ca. 20 cm. Seitlich befindet sich eine eingearbeitete ca. 3 cm große tunnelartige Öffnung, die als Eingang dient. Die Kokosnusshälfte wird als Dekoration und Unterschlupf für Tiere, wie z.B. Reptilien oder Nager in einem Terrarium verwendet. Die Ware ist ggf. in Folie eingeschweißt oder mit einem Anhängeetikett versehen. Das Erzeugnis ist als "Ware aus pflanzlichen Schnitzstoffen, handgearbeitet", einzureihen.
Bei der Ware "Kokos Reptilienhöhle / Reptiliengrotte" handelt es sich um ein aus der Schale und Fruchthülle einer Kokosnuss (ohne Fruchtfleisch und Fasern) handgefertigtes Erzeugnis in Form eines Häuschens. In den aus einer Kokosnuss bestehenden Grundkörper sind zwei kreisrunde Aussparungen eingearbeitet, die als Eingang für Tiere dienen, bzw. um ein Hinstellen zu ermöglichen. Eine aufgesetzte Kokosnussschale stellt ein Dach dar. Das Erzeugnis hat einen Durchmesser von ca. 12 cm. Der Artikel wird als dekoratives Versteck oder Rückzugsmöglichkeit für Tiere, wie z.B. Nager oder Reptilien eingesetzt. Das Erzeugnis ist als "Ware aus pflanzlichen Schnitzstoffen, handgearbeitet" einzureihen.
Bei der als "Kokosnuss Frosch" bezeichneten Ware handelt es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware in Form eines Frosches, bestehend aus einem aus der Fruchthülle einer Kokosnuss handgefertigten Grundkörper und zwei als Augen eingesetzten Kugeln aus Kunststoff. Das Erzeugnis wird auch in anderen Formen, wie z.B. Affe, Schildkröte, Elefant, Hase usw. hergestellt und eignet sich als Dekoration für den Innen- und Außenbereich. Die Abmessungen ergeben sich aus den natürlichen Größen von Kokosnüssen und liegen bei 15 cm bis 25 cm. Der hergestellte Körper aus der Fruchthülle der Kokosnuss bestimmt im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "Ware aus pflanzlichen Schnitzstoffen, handgearbeitet" einzureihen.
Bei der Ware mit der Bezeichnung "KOKSHÖHLE" handelt es sich um aus Kokosnüssen handgearbeitete Erzeugnisse (ohne Fruchthülle und Fruchtfleisch). Die Ware kann in verschiedenen Formen und Größen vorkommen, z.B.: - annähernd halbiert mit tunnelartiger Öffnung - kreisrunde Öffnung am Boden, um ein Hinstellen zu ermöglichen - kreisrunde Öffnung am Boden und weitere Bohnrungen als Öffnungen Die Erzeugnisse sind je nach Kokosnuss unterschiedlich groß; Durchmesser 9 cm - 14 cm, Öffnungen 3 cm - 7 cm. Der Artikel wird als Versteck und Unterschlupf für Tiere in Terrarien eingesetzt. Das Erzeugnis ist als "Ware aus pflanzlichen Schnitzstoffen, handgearbeitet", einzureihen.
Bei der Ware mit der Bezeichnung "Kokosnussschale, Art. VN1-83-040-03" handelt es sich um eine getrocknete, halbierte Schale der Kokosnuss (ohne Fasern und Fruchtfleisch), handgearbeitet, innen lackiert in roter Farbe. Das Erzeugnis hat einen Durchmesser von ca. 14 cm und eine Höhe von 15 cm mit abgeflachter Unterseite. Die Schale ist zur Aufbewahrung von trockenen, fettfreien Lebensmitteln geeignet. Das Erzeugnis ist als "Ware aus pflanzlichen Schnitzstoffen, handgearbeitet" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Wegen der Auslegung des Begriffs „bearbeitet“ gelten die Erläuterungen zu Position 9601 des HS, zweiter Absatz sinngemäß. Nicht hierhin gehören z. B. Waren aus wiedergewonnenem Meerschaum oder Bernstein in Form von Platten, Stäben und dergleichen, die keiner weiteren Bearbeitung als einem einfachen Formen unterzogen wurden (Position 2530).
Zu Unterposition 9602 00: 1. Ware aus Wachs, mit Silber plattiert in Form eines Pfirsichs. Das Herstellungsverfahren besteht im Modellieren der Form in Wachs und dem Aufsprühen einer Schicht aus Messingpulver (Cu-Zn) auf die gesamte Oberfläche der Wachsform. Die Ware wird dann mit einer Silberschicht (im Durchschnitt mit einer Dicke von 0,184 mm) galvanisch überzogen. Die dünne Lage (0,01 mm) aus Kupferlegierung dient nur als leitende Schicht für die elektrolytische Abscheidung des Silbers.
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9602.00.00.10?
Die Zolltarifnummer 9602.00.00.10 umfasst Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, handgearbeitet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9602.00.00.10?
Der Drittlandszollsatz für 9602.00.00.10 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9602.00.00.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960200. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9602.00.00.10?
9602.00.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9602.00.00.10 im Zolltarif eingeordnet?
9602.00.00.10 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9602 Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine > 96020000 Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9602.00.00.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9602.00.00.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI46009/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9602.00.00.10?
TARIC-Code 9602.00.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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