Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9603.90.10.00.0: Besen, von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9603.90.10.00.0 steht für Besen, von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9603.90.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9603.90.10.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
  3. 9603.90andere
  4. 9603.90.10von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor
  5. 9603.90.10.00.0Besen, von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.90.10.00.0

HS-Code9603.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9603.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9603.90.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9603.90.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26018/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Es handelt sich bei dem "Bodenkehrer, 19125" um einen von Hand zu führenden mechanischen Fußbodenkehrer ohne Motor, zusammengesetzt mit einem Wischtuch (12 cm x 4 cm). Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse mit zwei Rädern, das seitlich zwei zylindrische Bürsten und mittig eine Rundbürste enthält. Die Filamente der Bürste sind kreisförmig angeordnet. Der mittels Teleskopstange von Hand zu betreibende Kehrer besitzt eine Arbeitsbreite von 35 cm und dient dem Reinigen von Böden. Unterhalb des Gehäuses befindet sich ein Klettverschluss, an dem das abnehmbare Wischtuch angebracht ist. Ein Rahmen oder eine Platte zur Befestigung des Tuches sind nicht vorhanden. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes bestimmt der Kehrer den stofflichen Charakter der zusammengesetzten Ware. Die noch nicht zusammengesetzte und verpackte Ware ist als "andere als in den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 50 genannte Waren, als von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor" einzureihen.

DEBTI49069/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-25

Es handelt sich bei dem sog. „Laubsammler (Kehrer)“ um einen von Hand zu führenden mechanischen Fußbodenkehrer ohne Motor. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse mit zwei vorderen Rädern, das eine zylindrische Bürste enthält, die durch das Rollen der Räder bewegt werden. Die Filamente der Bürste sind kreisförmig angeordnet. Der mittels Schiebegriff von Hand zu betreibende Kehrer besitzt eine Arbeitsbreite von 53 cm und dient dem Reinigen von Böden. Der Auffangbehälter verfügt über ein Volumen von 100 Litern. Die noch nicht zusammengesetzte und verpackte Ware ist als "andere als in den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 50 genannte Waren, als von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor" einzureihen.

DEBTI34719/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-11

Bei dem als "Magic Sweeper" (Art. 20565) bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um einen von Hand zu führenden Kehrer der aus einem Gehäuse mit Rädern besteht, das drei Bürsten enthält, die durch das Rollen der Räder bewegt werden. Der Kehrer wird zum Reinigen von Teppichen/Fußböden verwendet. Mit Teleskopstiel weist der Kehrer eine Höhe von ca. 112 cm auf. Die Ware ist in einem farbig bedruckten Pappkarton für den Einzelhandel aufgemacht. Die Ware ist als "andere als in den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 50 genannte Waren, als von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9603

Zu Unterposition 9603 9010: Siehe die Erläuterungen zu Pos. 9603 des HS, Teil C. Einzelentscheidungen zum Harmonisierten System (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …

Pos. 9603

Zu Unterposition 9603 90: 1. Büschel aus an einem Ende miteinander verklebten synthetischen Borsten mit einer Länge von 12 bis 24 mm, zum Auskleiden von Webschützen, wie sie für Webstühle zum Verweben bestimmter textiler Fasern (z. B. Jute) verwendet werden. Sie dienen dazu, das Abwickeln des Garnes während des Webvorgangs zu regulieren.

Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.90.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 9603.90.10.00.0 umfasst Besen, von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.90.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9603.90.10.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9603.90.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.90.10.00.0?

9603.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9603.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9603.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960390 andere > 96039010 von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.90.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.90.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI26018/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.90.10.00.0?

Warennummer 9603.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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