Zolltarifnummer 9603.90.10.00: Besen, von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9603.90.10.00 steht für Besen, von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9603.90.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9603.90.10.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
- 9603.90andere
- 9603.90.10von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor
- 9603.90.10.00Besen, von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.90.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um einen von Hand zu führenden mechanischen Fußbodenkehrer ohne Motor (Maße: 1300 × 920 × 1035 mm). Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse mit zwei Rädern, das zwei zylindrische Bürsten und eine Walzenbürste enthält, die durch das Rollen der Räder bewegt werden. Die Filamente der vorderen Bürste sind kreisförmig angeordnet. Der mittels Schiebegriff von Hand zu betreibende Kehrer besitzt eine Arbeitsbreite von 92 cm und dient dem Reinigen von Böden. Der Auffangbehälter verfügt über ein Volumen von 55 Litern. Die Ware ist als "andere als in den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 50 genannte Waren, als von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor" einzureihen.
Tête de balai avec raclette pour le nettoyage du sol avec mousse et cadre en plastique.
Balai d'aspiration pour piscine. Pourvu de 2 brosses rotatives actionnées mécaniquement par le mouvement manuel de la brosse. Le produit sert à aspirer le fond d'une piscine manuellement avec l'utilisation d'un tuyau et d'un manche de piscine. Les 2 brosses tournent lors du mouvement du balai afin de ramener les saletés vers l'aspiration. Article en polypropylène. Dimensions : 40 x 30 x 12 cm
Es handelt sich um einen von Hand zu führenden mechanischen Fußbodenkehrer ohne Motor, mit den Abmessungen von ca. 63 x 55 x 29 cm (L x B x H). Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse mit zwei Rädern, das zwei zylindrische Bürsten enthält, die durch das Rollen der Räder bewegt werden. Die Filamente der Bürste sind kreisförmig angeordnet. Der mittels Schiebegriff von Hand zu betreibende Kehrer besitzt eine Arbeitsbreite von 65 cm und dient dem Reinigen von Böden. Der Auffangbehälter verfügt über ein Volumen von 20 Litern. Die Ware ist als "andere als in den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 50 genannte Waren, als von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor" einzureihen.
Bei dem sog. "Teppichkehrer Regulus“ (Art.Nr. 11700) handelt es sich um einen von Hand zu führenden Kehrer der aus einem Gehäuse mit Rädern besteht, das drei Bürsten enthält, die durch das Rollen der Räder bewegt werden. Der Kehrer wird zum Reinigen von Teppichen/Fußböden verwendet. Die Ware ist noch nicht zusammengesetzt in einem farbig bedruckten Pappkarton für den Einzelhandel aufgemacht. Die Ware ist als "von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor“ einzureihen.
Balai mécanique, se composant d’un manche télescopique et d’un boîtier doté de deux roues et de deux brosses rotatives en fibres de nylon, dont l’action de nettoyage repose sur la rotation des brosses entraînées par le mouvement des roues sur le sol.
Bei dem sog. "Teppichkehrer Rotaro S (Art. 11402)" handelt es sich um einen von Hand zu führenden Kehrer der aus einem Gehäuse mit Rädern bestehen, das drei Bürsten enthält, die durch das Rollen der Räder bewegt werden. Der Kehrer (L x B x H: ca 28,0 x 28,0 x 9,5 cm) wird zum Reinigen von Teppichen/Fußböden verwendet. Mit Handgriff weist der Kehrer eine Höhe von ca. 116 cm auf. Die Ware ist in einem farbig bedruckten Pappkarton für den Einzelhandel aufgemacht. Die Ware ist als "andere als in den Unterpositionen (HS) 9603 10 bis 9603 50 genannte Waren, als von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, einzureihen.
Balai mécanique pour emploi à la main, se présentant sous la forme d’un boîtier contenant des brosses cylindriques, muni d’un manche. pour l’entretien des sols.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9603 9010: Siehe die Erläuterungen zu Pos. 9603 des HS, Teil C. Einzelentscheidungen zum Harmonisierten System (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …
Zu Unterposition 9603 90: 1. Büschel aus an einem Ende miteinander verklebten synthetischen Borsten mit einer Länge von 12 bis 24 mm, zum Auskleiden von Webschützen, wie sie für Webstühle zum Verweben bestimmter textiler Fasern (z. B. Jute) verwendet werden. Sie dienen dazu, das Abwickeln des Garnes während des Webvorgangs zu regulieren.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.90.10.00?
Die Zolltarifnummer 9603.90.10.00 umfasst Besen, von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.90.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 9603.90.10.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9603.90.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.90.10.00?
9603.90.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9603.90.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
9603.90.10.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960390 andere > 96039010 von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.90.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.90.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI962/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.90.10.00?
TARIC-Code 9603.90.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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