Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9603.90.99.00.0: Besen, andere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9603.90.99.00.0 steht für Besen, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9603.90.99.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9603.90.99.00.0
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
  3. 9603.90andere
  4. 9603.90.99andere
  5. 9603.90.99.00.0Besen, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.90.99.00.0

HS-Code9603.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9603.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9603.90.99.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9603.90.99.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI8274/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-01

Bei der Ware handelt es sich um einen Fußabtreter in rechteckiger Form mit den Abmessungen von ca. 40 x 60 cm. Die Ware besteht aus einem Drahtgestell aus Metall. In das Drahtgestell sind diagonal und rundumlaufend unbewegliche Rundbürsten aus gedrehten Metalldrähten mit eingefassten Kokosfasern eingearbeitet. Das in einer Tüte aufgemachte Erzeugnis dient zur Reinigung der Sohlen von Schuhen. Die Ware wird als "Bürste, andere als von den Unterpositionen (KN) 9603 1000 bis 9603 9091 erfasst" eingereiht. (s. Abbildung in der Anlage)

DEBTI50863/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-08

Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten Fensterreiniger aus Kunststoff, - einer Teleskopstange und - einem Wasch-Pad (Ersatzunterlage). Der Fensterreiniger (Größe: 23 , 5 x 4 , 5 x 41 , 5 cm) besteht im Wesentlichen aus einem Reinigungskopf mit Gelenk und Wasch-Pad, einer Silikonlippe (Wischer), Frischwasser- und Schmutzwassertank (Kapazität Wassertank: je 135ml) und einer Sprühfunktion am Handteil. Er kann mit dem Teleskopstiel verbunden werden. Der aus Spraymopp und Wischer bestehende Fensterreiniger bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung und dient der Reinigung von glatten Flächen wie z.B. Fenstern. Er ist gemeinsam mit einem zusätzlichen Wasch-Pad und dem Teleskopstiel in einem Karton verpackt. Die Ware ist als "andere als von den Unterpositionen (KN) 9603 1000 bis 9603 9091 erfasste Ware" einzureihen.

DEBTI41874/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Kleiderbürste aus Holz, Länge 26 cm, mit eingezogenen Borsten aus Kunststoff; Einzugsfläche ca. 12 cm x 2 cm. Am Ende des Griffstücks ist durch eine Öse ein Lederband gezogen, um ein Aufhängen des Erzeugnisses zu ermöglichen. Charakterbestimmendes Merkmal stellt im Hinblick auf die Verwendung die Bürste da. Die Kleiderbürste ist dazu geeignet, Kleidungsstücke abzubürsten. Die Ware ist als "Bürste, andere als zuvor von der Position 9603 erfasste Bürste, keine Bürstenware für die Straßen- und Haushaltsreinigung - sog. Kleiderbürste" einzureihen.

DEBTI35988/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-21

Es handelt sich bei dem sogenannten "Felgenreinigerset 3tlg. (19500)" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton), bestehend aus - einem Mikrofasertuch aus Spinnstoff, - einer Felgenbürste in Form eines Mopps, -- augenscheinlich aus gewirktem Mikrofasermaterial (textile Kordeln), -- mit einem Griff aus Kunststoff und - einem Detailpinsel mit weichen Borsten, ebenfalls zur Felgenreinigung. Die Bestandteile des Sets dienen gemeinsam der Reinigung von Autofelgen. Im Hinblick auf die Anzahl sind die Waren der Position 9603 charakterverleihend. Die Warenzusammenstellung wird als "andere als in den Unterpositionen 9603 1000 bis 9603 9091 erfasste Bürste bzw. als Mopp" eingereiht.

DEBTI21909/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Es handelt sich bei dem "3er Set Flaschenbürsten, Art. 22477" um ein Set mit drei Reinigungsgeräten, jeweils in Form einer Ware mit zwei Funktionen. Die einzelnen Erzeugnisse bestehen jeweils aus einem Griffstück aus Holz und einer Metallfassung aus spiralförmig miteinander verflochtenen Drähten mit zwischen den Metalldrähten fixiertem Einzugsmaterial aus künstlichen Filamenten - und Streifen eines Schwammmopps an der Spitze bzw. - Bündeln textiler Kordeln an der Spitze (kleine und große Version). Die Waren dienen jeweils sowohl als Bürste für die Haushaltsreinigung als auch als Mopp zur Reinigung von z. B. Flaschen. Da ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelbar ist, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Die gemeinsam verpackten und jeweils mit einer Aufhängeschlaufe versehenen Waren sind als „Mopp“ einzureihen.

DEBTI19691/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Bei dem Reinigungskoffer handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Ausbläser in Form einer luftpumpenähnlichen Ware zum Ausblasen von Bohrlöchern, - einer Bürstenverlängerung mit Anschlussgewinde M8 zur Aufnahme der beigefügten Reinigungsbürsten, - einer Aufnahme mit Anschlussgewinde M8, - einer Auspresspistole in Form eines spezifisch geformten Gehäuses zur Aufnahme einer Kartusche, mit Pistolenhandgriff und integriertem Federmechanismus versehen und - vier Reinigungsbürsten mit unterschiedlichem Durchmesser (zwischen 10 und 14 mm). Die Reinigungsbürsten bestehen im Wesentlichen aus einem Stahlrohr mit Borsten aus unedlem Metall im vorderen Bereich und einem abnehmbaren Handgriff am anderen Ende. Die einer Flaschenbürste ähnelnden Bürsten dienen zur Reinigung von Bohrlöchern in Beton und Mauerwerk. Die Länge der Bürsten kann in Abhängigkeit vom Durchmesser variieren. Dass die Bürsten bei abgenommenem Handgriff an einer Bohrmaschine maschinell verwendet werden können, beeinträchtigt die Einreihung nicht. Die zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit (Reinigung von Bohrlöchern) zusammen verpackten Waren sind in einem speziell gestalteten Trage- und Aufbewahrungskoffer verpackt. Die Bürsten bestimmen dabei den Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Menge. Die Warenzusammenstellung ist als "andere, als von den Unterpositionen (KN) 9603 1000 bis 9603 9091 erfasste Ware, Bürste für die Bohrlochreinigung" einzureihen.

DEBTI3783/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Es handelt sich bei der Ware "Spülbürste" (Art.-Nr.: 504577) um ein Reinigungsgerät aus Kunststoff. Das Erzeugnis besitzt einen Griff mit Aufhängeöse sowie einen Kopf mit rundum angeordneten Borsten als Einzugsmaterial und zwei seitliche Lippen. Die Ware dient als Bürste für die Haushaltsreinigung und als Wischer. Eine Einreihung der Ware mit zwei Funktionen erfolgt in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Das Erzeugnis ist als „andere als von den Unterpositionen 9603 1000 bis 9603 9091 erfasste Ware“ einzureihen.

DEBTI5830/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Bei der als "Genio Mop Wischer, Artikelnummer: 22456" bezeichneten Ware handelt sich um einen Bodenmopp, im Wesentlichen bestehend aus einem ausziehbaren, ca. 133 - 153 cm langen Teleskopstiel aus Kunststoff und einem ca. 42 x 11 cm großen Wischkopf aus Kunststoff. Der Wischkopf setzt sich aus der Grundplatte, einer am Rand angebrachten Abziehlippe aus Kunststoff sowie einem Wischtuch aus Polyester zusammen. Das Wischtuch kann einhändig durch die am Wischkopf angebrachten Zähne und Schaber gereinigt werden. Das Erzeugnis ist für die Trocken- und Nassreinigung geeignet. Die verpackte Ware ist als "Mopp" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9603

Zu Unterposition 9603 90: 1. Büschel aus an einem Ende miteinander verklebten synthetischen Borsten mit einer Länge von 12 bis 24 mm, zum Auskleiden von Webschützen, wie sie für Webstühle zum Verweben bestimmter textiler Fasern (z. B. Jute) verwendet werden. Sie dienen dazu, das Abwickeln des Garnes während des Webvorgangs zu regulieren.

Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.90.99.00.0?

Die Zolltarifnummer 9603.90.99.00.0 umfasst Besen, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.90.99.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9603.90.99.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9603.90.99.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.90.99.00.0?

9603.90.99.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9603.90.99.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9603.90.99.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960390 andere > 96039099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.90.99.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.90.99.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI8274/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.90.99.00.0?

Warennummer 9603.90.99.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.