Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9608.10.92.00.0: Kugelschreiber, andere, mit auswechselbarer Mine

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9608.10.92.00.0 steht für Kugelschreiber, andere, mit auswechselbarer Mine. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9608.10.92.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9608.10.92.00.0
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
  3. 9608.10Kugelschreiber
  4. 9608.10.92mit auswechselbarer Mine
  5. 9608.10.92.00.0Kugelschreiber, andere, mit auswechselbarer Mine

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9608.10.92.00.0

HS-Code9608.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9608.10.928 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9608.10.92.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9608.10.92.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI7089/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Bei der Ware handelt es sich um einen Kugelschreiber aus Metall, im Wesentlichen bestehend aus einem zweiteiligen, aufschraubbaren, schwarzen Gehäuse, Antirutschschaft und Ansteckclip. Das Gehäuse umschließt eine entnehmbare Mine mit pastöser Schreibfarbe (keine flüssige Tinte) und einer Schreibspitze mit Schreibkugel aus Metall, die durch einen Druckmechanismus ausgefahren wird. Die Ware ist als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" einzureihen. (s. Abbildung in der Anlage)

DEBTI28833/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-08

Es handelt sich um einen Kugelschreiber ("Dubai") mit auswechselbarer Mine und pastöser Schreibpaste, ca. 14 cm lang. Das Schreibgerät besteht im Wesentlichen aus einem Kunststoffgehäuse mit Halteclip und einer mit einer Metallkugel an der Schreibspitze ausgestatteten Mine. Die verpackte Ware ist als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" einzureihen.

DEBTI28802/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-01

Es handelt sich um einen Kugelschreiber "Seven Star" mit auswechselbarer Mine und pastöser Schreibpaste, ca. 14 cm lang. Das Schreibgerät besteht im Wesentlichen aus einem Kunststoffgehäuse mit Halteclip und einer mit einer Metallkugel an der Schreibspitze ausgestatteten Mine. Die verpackte Ware ist als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" einzureihen.

DEBTI20104/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Es handelt sich um einen Kugelschreiber mit auswechselbarer Mine und pastöser Schreibpaste, ca. 14 cm lang. Das Schreibgerät besteht im Wesentlichen aus einem Metallgehäuse mit Halteclip und einer mit einer Metallkugel an der Schreibspitze ausgestatteten Mine. Die verpackte Ware als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" einzureihen.

DEBTI9589/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Bei dem Kugelschreiber handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einem einfarbigen Kugelschreibergehäuse aus Metall mit auswechselbarer Mine mit nicht flüssiger Tinte, sowie einer Schreibspitze, die mit einer Schreibkugel versehen ist und - einer am oberen Ende des Gehäuses befindlichen, elastischen Halbkugel aus Kunststoff, die der Bedienung von kapazitiven Displays dient. Der Kugelschreiber bestimmt im Hinblick auf den Umfang, den Gesamteindruck und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die verpackte Ware wird als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" eingereiht.

DEBTI8641/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-01

Es handelt sich bei dem sog. „Kugelschreiber, Art. 743754“ um einen Kugelschreiber mit auswechselbarer Mine und pastöser Schreibpaste, ca. 14 cm lang. Das Schreibgerät besteht im Wesentlichen aus einem Metallgehäuse mit Halteclip und einer mit einer Metallkugel an der Schreibspitze ausgestatteten Mine. Der Schreiber ist aufgeblistert und als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" einzureihen.

DEBTI1920/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Bei dem Kugelschreiber handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einem einfarbigen Kugelschreibergehäuse aus Metall mit auswechselbarer Mine mit nichtflüssiger Tinte, sowie einer Schreibspitze, die mit einer Schreibkugel versehen ist, - einer am oberen Ende des Gehäuses befindlichen, elastischen Halbkugel aus Kunststoff, die der Bedienung von kapazitiven Displays dient. Der Kugelschreiber bestimmt im Hinblick auf den Umfang, den Gesamteindruck und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die in einer Papierhülle verpackte Ware wird als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" eingereiht.

DEBTI37694/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-06

Es handelt sich bei dem sog. „Bambus Writing Tool“ um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: zwei Minen für Kugelschreiber und einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware mit mehreren Funktionen. Die zusammengesetzte Ware besitzt folgende Bestandteile bzw. Funktionen: Kugelschreiber Touchpen Lineal Wasserwaage Schlitz / Kreuzschraubendreher Der Kugelschreiber besitzt ein aufschraubbares Kugelschreibergehäuse aus Bambus mit einem Halteclip aus Metall sowie einer auswechselbaren Mine (keine flüssige Tinte) mit einer Schreibspitze mit Schreibkugel aus Metall. Am oberen Ende des Kugelschreibergehäuses befindet sich eine elastische Halbkugel aus Kunststoff, die zur Aktivierung der Bedienfelder von kapazitiven Touchscreens dient. Unter dem oberen, abschraubbaren Ende des Gehäuses ist in die im Inneren des Gehäuses befindliche Aufnahmevorrichtung ein Schlitz- bzw. Kreuzschraubendreher eingesetzt; der Funktionswechsel zwischen den Schraubendreherklingen erfolgt durch umgedrehtes Einsetzen. Im Außenbereich ist das Gehäuse mit maßstabgerechten Maßeinteilungen versehen, wodurch es als Längenmessgerät verwendbar ist. Im hinteren Bereich des Gehäuses befindet sich eine eingesetzte Wasserwaage. Im Hinblick auf die zusammengesetzte Ware und innerhalb der Warenzusammenstellung stellt sich der Kugelschreiber (aufgrund Umfangs, Gesamteindruck sowie Bedeutung für die Verwendung) als charakterbestimmender Bestandteil dar. Hinsichtlich der multifunktionalen Verwendung der Ware ist das Erzeugnis der letztgenannten Position der in Betracht kommenden Positionen zuzuweisen. Die in einer Schachtel verpackte Ware ist als "Kugelschreiber, nicht mit flüssiger Tinte, mit auswechselbarer Mine" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9608

Zu Unterpositionen 9608 10 10 bis 9608 10 99: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 9608 des HS, Ziffer 1), aufgeführten Waren. Die Waren dieser Unterpositionen können mit einer elektronischen Uhr (im Allgemeinen mit Digitalanzeige) ausgestattet sein.

Pos. 9608

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …

Pos. 9608

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9608.10.92.00.0?

Die Zolltarifnummer 9608.10.92.00.0 umfasst Kugelschreiber, andere, mit auswechselbarer Mine. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9608.10.92.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9608.10.92.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9608.10.92.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9608.10.92.00.0?

9608.10.92.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9608.10.92.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9608.10.92.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 > 960810 Kugelschreiber > 96081092 mit auswechselbarer Mine. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9608.10.92.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9608.10.92.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI7089/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9608.10.92.00.0?

Warennummer 9608.10.92.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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