Einreihung

Zolltarifnummer für Abdichtungsband: 6307.90.98

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Abdichtungsband wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6307.90.98 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon führen auf 6307.90.98.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Abdichtungsband aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6307.90.98
Drittlandszoll
6,3 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI23936/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-21

Abdichtungsband, sog. Fugendichtband, Art. 28986, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, laut Antrag mit einer Breite von 12 cm und einer Länge von 50 m, - zweilagig gearbeitet; laut Antrag mit einer Oberlage aus Kunststoff und einer Unterlage aus Vliesstoffen aus Polyester (synthetische Chemiefasern), - der Vliesstoff der unteren Lage ist an beiden Längsseiten ca. 2,5 cm breiter gearbeitet, - durch Zusammenfügen konfektioniert (somit keine Ware der Position 5603), - dient laut Antrag als Dichtband zur Fugenabdichtung (z. B. in Bädern), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Vliesstoffe den Charakter der Ware. "Andere konfekionierte Ware (Abdichtungsband) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI25522/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-18

Abdichtungsband, sog. JSTO-Flex Dichtband grau, Art. 29121, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, laut Antrag mit einer Breite von 17 cm und einer Länge von 30 m, - aus einem ca. 11 cm breiten Streifen aus laut Antrag Kunststoff, der an beiden Längsseiten jeweils auf einer Breite von ca. 3 cm auf einem ca. 6 cm breiten Streifen aus laut Antrag Vliesstoffen aus Polypropylen (synthe- tische Chemiefasern) aufgebracht ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag als Dichtband im Außenbereich, - im Hinblick auf die Verwendung sind die Vliesstoffe und der Kunststoff als gleichbedeutend zu betrachten, im Hinblick auf den Umfang (Fläche) sind die Vliesstoffe, im Hinblick auf den Umfang (Dicke) der Kunststoff charakterbestimmend; somit verleiht keiner der beiden Stoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 und 6307) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Andere konfekionierte Ware (Abdichtungsband) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI26322/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-18

Abdichtungsband, sog. Dichtbahn grau, Art. 51917, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, mit einer Breite von ca. 20 cm und einer Länge von laut Antrag 30 m, - dreilagig gearbeitet, laut Antrag mit zwei Außenlagen aus Vliesstoffen aus Polyester (synthetische Chemie- fasern) und einer Mittellage aus Kunststoff (Meterware der Position 5603), - auf einer Seite mit einem ca. 2 cm breiten Klebestreifen sowie einer Abdeckfolie versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag zur Abdichtung im Bereich von Fenstern. "Andere konfekionierte Ware (Abdichtungsband) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI26428/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-18

Abdichtungsband, sog. Dichtband Waterproofing, Art. 28524, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, laut Antrag mit einer Breite von 24 cm und einer Länge von 6 m, - dreilagig gearbeitet; laut Antrag mit einer Ober- und einer Unterlage aus Vliesstoffen aus Polyester (synthetische Chemiefasern) und einer Mittellage aus Kunststoff, - an beiden Längsseiten jeweils auf einer Breite von ca. 4 cm mit kreisrunden Ausstanzungen versehen, - auf der Oberlage mittig mit einer weiteren, ca. 14 cm breiten Lage aus laut Antrag Kunststoff versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert (somit keine Ware der Position 5603), - dient laut Antrag als Dichtband im Außenbereich, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Vliesstoffe den Charakter der Ware. "Andere konfekionierte Ware (Abdichtungsband) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI24428/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-18

Abdichtungsband, sog. Dichtband grau, Art. 52071, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, laut Antrag mit einer Breite von 12 cm und einer Länge von 50 m, - dreilagig gearbeitet; laut Antrag mit einer Ober- und einer Unterlage aus Vliesstoffen aus Polyester (synthetische Chemiefasern) und einer Mittellage aus Kunststoff, - der Vliesstoff der unteren Lage ist an beiden Längsseiten ca. 2,5 cm breiter gearbeitet und mittig mit einer ca. 2 cm breiten Aussparung versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert (somit keine Ware der Position 5603), - dient laut Antrag als Dichtband zur Fugenabdichtung (z. B. in Bädern), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Vliesstoffe den Charakter der Ware. "Andere konfekionierte Ware (Abdichtungsband) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.90andere
  4. 6307.90.98Andere konfektionierte Waren, andere, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.98

HS-Code6307.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.90.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Abdichtungsband?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Abdichtungsband überwiegend in 6307.90.98 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere, andere, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Abdichtungsband?

Auf 6307.90.98 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Abdichtungsband?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon wurden in 6307.90.98 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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