Einreihung

Zolltarifnummer für Anhänger Stützrad: 8716.90.90.98

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Anhänger Stützrad wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8716.90.90.98 eingereiht: Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8716.90.90.98.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Anhänger Stützrad aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8716.90.90.98
Drittlandszoll
1,7 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI43214/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-27

Anhänger Stützrad, sog. Wiltec Halbautomatisches Stützrad, Art.Nr.: 64199 / 4251548151358, Foto siehe Anlage, - aus einem Rohr aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von laut Antrag 70 mm, - am oberen Ende mit einer Kurbel versehen, - laut Antrag: - - in einem braunen Karton für den Einzelverkauf aufgemacht, - - mit einem Rad mit einem Durchmesser von 268 mm und einer Breite von 64 mm, - - mit einer Stützlast von maximal 1000 kg, - - kann an diversen Anhängern befestigt werden, - dient als höhenverstellbares Hilfsrad dem Abstützen sowie dem Rangieren des vom Zugfahrzeug abgekuppelten Anhängers, indem es diesen im Gleichgewicht hält, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Stützrad)"

DEBTI46473/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-25

Anhänger Stützrad, Foto siehe Anlage, - aus einem Rohr aus verzinkten Stahl mit einem Durchmesser von ca. 48 mm, - am oberen Ende mit einer Kurbel, - mit einem Rad mit einem Raddurchmesser von ca. 200 mm, - mit einer Leichtmetallfelge aus Aluminium, - wird mittels eines Klemmhalters an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern (Deichsel oder Auflaufeinrichtung) befestigt, - dient als höhenverstellbares Hilfsrad dem Abstützen sowie dem Rangieren des vom Zugfahrzeug abgekuppelten Anhängers, indem es diesen im Gleichgewicht hält, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Stützrad)"

DEBTI46579/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-25

Anhänger Stützrad, Foto siehe Anlage, - aus einem Rohr aus Stahl mit einem Durchmesser von ca. 42 mm, - am oberen Ende mit einer Kurbel, - mit einem Rad mit einem Raddurchmesser von ca. 195 mm, - mit einer Felge aus unedlem Metall, - mit einer Stützlast von maximal 150 kg, - wird mittels eines Klemmhalters an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern (Deichsel oder Auflaufeinrichtung) befestigt, - dient als höhenverstellbares Hilfsrad dem Abstützen sowie dem Rangieren des vom Zugfahrzeug abgekuppelten Anhängers, indem es diesen im Gleichgewicht hält, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Stützrad)"

DEBTI36290/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-14

Anhänger Stützrad, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in einem Karton mit Aufdruck für den Einzelverkauf aufgemacht, - - aus einem dickwandigen Rohr aus Stahl, - - - mit einem Durchmesser von 48 mm, - - am oberen Ende mit einer Kurbel, - - mit einem Vollgummirad, - - mit einer Metallfelge (S235), - - mit einer Traglast von bis zu 362 kg, - dient als höhenverstellbares Hilfsrad dem Abstützen sowie dem Rangieren des vom Zugfahrzeug abgekuppelten Anhängers, indem es diesen im Gleichgewicht hält, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung an nicht selbstfahrenden Fahrzeugen der Position 8716 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Stützrad)"

DEBTI24673/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-27

Anhänger Stützrad, Foto siehe Anlage, - im Wesentlichen bestehend aus: - - einem ca. 468 mm langen Rohr mit einem Durchmesser von ca. 48 mm aus unedlem Metall, - - am oberen Ende mit einer Kurbel, - - im unteren Bereich mit zwei gabelartigen Laschen; zwischen den beiden Laschen ist ein Rad mit einem Durchmesser von ca. 232 mm eingesetzt, - - einer Felge aus unedlem Metall, - klappbar, - höhenverstellbar mit einem Verstellhub von 250 mm, - ausgelegt für eine Stützlast von ca. 300 kg, - wird mittels eines Klemmhalters an einem tragenden Bauteil von Wohnanhängern (Deichsel) befestigt, - dient als höhenverstellbares Hilfsrad dem Abstützen sowie dem Rangieren des vom Zugfahrzeug abgekuppelten Anhängers, indem es diesen im Gleichgewicht hält, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung an nicht selbstfahrenden Fahrzeugen der Position 8716 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Stützrad)"

DEBTI15996/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-07-04

Anhänger Stützrad, EAN: 2076803510761, Order-Nr. 1.011.651, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - aus einem Rohr aus verzinkten Stahl mit einem Durchmesser von ca. 48 mm, - am oberen Ende mit einer Kurbel, - mit einem Rad mit einem Raddurchmesser von 200 mm, - mit einer Leichtmetallfelge aus Aluminium, - mit einem Gewicht von 6,8 kg, - erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an nicht selbstfahrenden Fahrzeugen der Position 8716. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Stützrad)"

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
  3. 8716.90Teile
  4. 8716.90.90andere Teile
  5. 8716.90.90.98Teile, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.90.90.98

HS-Code8716.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8716.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8716.90.90.9810 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8716

Zu Unterposition 8716 90: 1. Rückstrahler für Fahrzeuganhänger, bestehend aus einer dreieckigen Signalplatte aus rot gefärbtem Kunststoff, die zum besseren Reflektieren der Strahlen mit pyramidenförmigen Erhöhungen versehen und in ein mit Befestigungsbolzen ausgestattetes Gehäuse eingebaut ist. Siehe auch Avis 3926 90/3 2. Luftfeder bestehend aus einem gewebeverstärkten Gummibalg (vulkanisierter Kautschuk), Stahlplatten und einem Kunststoffkolben, der als Komponente eines Aufhängungssystems von Sattelaufliegern verwendet werden soll. Die Ware wurde entwickelt, um Erschütterungen und Stöße zu absorbieren und als Schwingungsdämpfer und für die Höhenverstellung des Fahrwerks zu dienen. Der Kunststoffkolben ermöglicht eine weitere Abstimmung der Federraten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis Nr. 8716 90/3. 3. …

Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Anhänger Stützrad?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Anhänger Stützrad überwiegend in 8716.90.90.98 eingereiht: Teile, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Anhänger Stützrad?

Auf 8716.90.90.98 liegt ein Drittlandszollsatz von 1,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Anhänger Stützrad?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 871690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8716.90.90.98 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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