Einreihung

Zolltarifnummer für Autoteppich-Set: 5705.00.30.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Autoteppich-Set wird in der Regel in die Zolltarifnummer 5705.00.30.90 eingereiht: Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 5705.00.30.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Autoteppich-Set aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
5705.00.30.90
Drittlandszoll
8 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18480/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-07

Autoteppich-Set, Foto siehe Anlage, - auf einem Bügel aus Kunststoff mit einem bedruckten "Reiter" aufgemacht, - in der Passform für Kfz-Innenräume (mit abgerundeten Ecken; u. a. somit konfektioniert) zugeschnitten: -- für den Fahrer und den Beifahrer in den Abmessungen von laut Antrag 65 cm x 44 cm, -- für die Mitfahrer auf den Rücksitzen in den Abmessungen von laut Antrag 39 cm x 28 cm, - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - an den Rändern mit ca. 1 cm breiten Gewebestreifen eingefasst und gesäumt; der Teppich für den Fahrer ist zusätzlich mit einem eingeprägten Trittschutz aus augenscheinlich Kunststoff ausgestattet, - mit einer Rückbeschichtung aus Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid) versehen, - weder gewebt noch getuftet, - kein Nadelfilz, - nicht handgearbeitet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag; keine Einreihung als Zubehör für Pkw, da die Ware in der Position 5705 genauer bezeichnet ist. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"

DEBTI4564/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Autoteppich-Set, Foto siehe Anlage, - auf einem Bügel aus Kunststoff mit einem bedruckten "Reiter" in einem Polybeutel verpackt, - in der Passform für Kfz-Innenräume (mit abgerundeten Ecken; u. a. somit konfektioniert) zugeschnitten: -- für den Fahrer und den Beifahrer in den Abmessungen von laut Antrag 66 cm x 42 cm, -- für die Mitfahrer auf den Rücksitzen in den Abmessungen von laut Antrag 41 cm x 32 cm, - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - mit einer Rückbeschichtung aus Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid) versehen, - weder gewebt noch getuftet, - kein Nadelfilz, - nicht handgearbeitet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag; keine Einreihung als Zubehör für Pkw, da die Ware in der Position 5705 genauer bezeichnet ist. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"

DEBTI36408/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-01

Autoteppich-Set, 4-teilig, Art.Nr. 37117, Foto siehe Anlage, - auf einem Bügel aus Kunststoff mit einem bedruckten "Reiter" in einem Polybeutel verpackt, - in der Passform für Kfz-Innenräume (mit abgerundeten Ecken; u. a. somit konfektioniert) zugeschnitten: -- für den Fahrer und den Beifahrer in den Abmessungen von laut Antrag 66 cm x 41 cm, -- für die Mitfahrer auf den Rücksitzen in den Abmessungen von laut Antrag 41 cm x 34 cm, - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen, - mit einer Rückbeschichtung aus augenscheinlich Kunststoff (Noppenprägung) versehen, - weder gewebt noch getuftet, - kein Nadelfilz, - nicht handgearbeitet, - an den Rändern mit ca. 1 cm breiten Gewebestreifen eingefasst und gesäumt; der Teppich für den Fahrer ist zusätzlich mit einem eingeprägten Trittschutz ausgestattet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Teppich; keine Einreihung als Zubehör für Pkw, da die Ware in der Position 5705 genauer bezeichnet ist. "Teppich, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"

DEBTI34378/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-18

Autoteppich-Set, 4-teilig, Art.Nr. 37111, Foto siehe Anlage, - in der Passform für Kfz-Innenräume (mit abgerundeten Ecken; u. a. somit konfektioniert) zugeschnitten: -- für den Fahrer und den Beifahrer in den Abmessungen von ca. 65,5 cm x 43 cm, -- für die Mitfahrer auf den Rücksitzen in den Abmessungen von ca. 41 cm x 29 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen, -- mit einer Rückbeschichtung aus augenscheinlich Kunststoff (Noppenprägung) versehen, -- weder gewebt noch getuftet, -- kein Nadelfilz, -- nicht handgearbeitet, - an den Rändern mit ca. 1 cm breiten Gewebestreifen eingefasst und gesäumt; der Teppich für den Fahrer ist zusätzlich mit einem sog. Trittschutz aus augenscheinlich Kunststoff ausgestattet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Teppich; keine Einreihung als Zubehör für Pkw, da die Ware in der Position 5705 genauer bezeichnet ist. "Teppich, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI54010/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-04

Autoteppich-Set, 4-teilig, Art. 38957 (schwarz), Foto siehe Anlage, - als vierteiliges Set gemeinsam auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgebracht, - in der Passform für Kfz-Innenräume (mit abgerundeten Ecken) zugeschnitten: - - für den Fahrer und den Beifahrer in den Abmessungen von ca. 68 cm x 44 cm - - für die Mitfahrer auf den Rücksitzen in den Abmessungen von ca. 44 cm x 33 cm, - an den Rändern mit ca. 2,5 cm breiten Gewebestreifen eingefasst und gesäumt (u. a. somit konfek- tioniert); der Teppich für den Fahrer ist zusätzlich mit einem sog. Trittschutz aus augenscheinlich Kunst- stoff ausgestattet, - laut Untersuchungsergebnis: - - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag aus Polyester), - - mit einer Rückbeschichtung aus augenscheinlich Kunststoff versehen, - - weder gewebt noch getuftet, - - kein Nadelfilz, - - nicht handgearbeitet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Teppich; keine Einreihung als Zubehör für Pkw, da die Ware in Position 5703 genauer bezeichnet ist. "Teppich, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI2881/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-04

Autoteppich-Set, 4-teilig, Art. 38963, Foto siehe Anlage, - als vierteiliges Set gemeinsam auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgebracht, - in der Passform für Kfz-Innenräume (mit abgerundeten Ecken) zugeschnitten: - - für den Fahrer und den Beifahrer in den Abmessungen von ca. 64 cm x 42 cm - - für die Mitfahrer auf den Rücksitzen in den Abmessungen von ca. 42 cm x 32 cm, - an den Rändern mit ca. 2,5 cm breiten Gewebestreifen eingefasst und gesäumt (u. a. somit konfek- tioniert); der Teppich für den Fahrer ist zusätzlich mit einem sog. Trittschutz aus augenscheinlich Kunst- stoff ausgestattet, - laut Untersuchungsergebnis: - - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag aus Polyethylen und Polyvinylchlorid), - - auf der Rückseite mit einer angebrachten Platte aus augenscheinlich Kautschuk (Gummi) ausgestattet, - - weder gewebt noch getuftet, - - kein Nadelfilz, - - nicht handgearbeitet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Teppich; keine Einreihung als Zubehör für Pkw, da die Ware in Position 5703 genauer bezeichnet ist. "Teppich, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

Einordnung im Zolltarif

  1. 57TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5705Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
  3. 5705.00Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
  4. 5705.00.30aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
  5. 5705.00.30.90Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5705.00.30.90

HS-Code5705.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5705.00.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5705.00.30.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5705

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teppiche und Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, die nicht in den anderen Positionen dieses Kapitels genauer erfasst sind. Zu den Erzeugnissen dieser Position gehören: 1) Teppiche, bei denen ein Flor aus Spinnstofffasern, der auf einen Teppichgrund oder unmittelbar auf einen als Teppichgrund dienenden Klebstoff befestigt worden ist, die Veloursoberfläche bildet. Das Befestigen kann durch Kleben, Schmelzen oder durch eine Kombination dieser beiden Verfahren oder durch Ultraschallschweißen erfolgt sein. Der Flor kann auf einen einzigen Teppichgrund oder zwischen zwei Lagen eines Teppichgrunds geklebt sein, im letzteren Fall um durch Trennen zwei Teppiche zu erhalten. …

Pos. 5705

Zu Unterposition 5705 00: 1. Elektrischer Heizteppich aus Spinnstoff (90 cm lang x 45 cm breit x 1 cm dick), aus zwei Lagen, mit einem S-förmigen Widerstandsdraht als Wärmequelle und einer Reglereinheit, bestehend. Eine Lage besteht aus einem Polgewirke (100% Polyester) mit einem Überzug aus Zellkunststoff (Polyurethan). Die andere Lage bildet eine Fütterungslage bestehend aus einer Kombination eines Vliesstoffes aus Polyester und einem Filz. Der Widerstandsdraht befindet sich zwischen zwei Polyesterschichten, die Ränder der Ware sind gesäumt. Zwei Temperatureinstellungen sind möglich (Gering: 40 ° C, Hoch: 50 ° C). Die Ware ist dazu bestimmt auf den Boden gelegt zu werden, um eine Erwärmung für Nutzer zu bewirken. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 und der Anmerkung 1 zu Kapitel 57.

Pos. 5705

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19411) (RV L 1966/94), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Matte (Fußabtreter), deren Schauseite aus Faserbüscheln aus Kokosfasern von etwa 1 cm Länge besteht, die unmittelbar in eine Lage von mit einem Weichmacher vermischtem PVC senkrecht eingesetzt sind. Unterposition 5705 00 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5705 und 5705 00 80. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 5705 des Harmonisierten Systems. Verordnung (EG) Nr. 198/2009 der Kommission vom 10. März 2009 (ABL EU Nr. …

Pos. 5705

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 20. Oktober 1992 Az.: VII K 3/92 Aus den Gründen: ... Die beklagte Oberfinanzdirektion erteilte der Klägerin eine verbindliche Zolltarifauskunft ... mit der ein Fußbodenbelag ... in Meterware von 30,5 cm Breite, aus nebeneinander gelegten Streifen von aufgeschnittenen Altreifen, mit aufgerauter Oberfläche - Schauseite - von synthetischem Spinnstoff (Polyamid) und Rückseite von kautschutiertem, undichten Gewebe in Anwendung von Anmerkung 1 zu Kapitel 57 der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Unterposition 5705 0039 der KN - andere Fußbodenbeläge, aus synthetischen Spinnstoffen - zugewiesen wurde 1). Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung die Klägerin im Wesentlichen vorbringt, die Ware bestehe aus Kautschuk (mehr als 95 %) mit eingearbeitetem Gewebe. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Autoteppich-Set?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Autoteppich-Set überwiegend in 5705.00.30.90 eingereiht: Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Autoteppich-Set?

Auf 5705.00.30.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 8 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Autoteppich-Set?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 570500. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 5705.00.30.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.