Zolltarifnummer für Befestigungsplatte: 7326.90.98.90
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Befestigungsplatte wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7326.90.98.90 eingereiht: Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 91 Prozent davon führen auf 7326.90.98.90.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Befestigungsplatte aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 7326.90.98.90
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 11
- Übereinstimmung
- 91 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um sog. Lenkrollen, bestehend aus einer nahezu rechteckigen Montageplatte aus Stahl, die mit vier Befestigungslochungen versehen und drehbar mit einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Stahl verbunden ist, sowie aus einem Rad (Raddurchmesser: etwa 200 mm; Radbreite: 46 mm), das in der Aufnahmevorrichtung mittels einer Schraube und Mutter befestigt ist. Der obere Bereich der gabelförmigen Radaufnahmevorrichtung ist einseitig in Längsrichtung verlängert und mit einer Feststellvorrichtung versehen. Zwischen Radaufnahmevorrichtung und Montageplatte befindet sich eine Komponente aus Kunststoff, die Bestandteil der Kombibremse zur gleichzeitigen Arretierung von Rad und Drehkranz ist. Das Rad besteht aus einer Felge aus Stahl und einer Bereifung aus Kunststoff oder Kautschuk. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird durch den Stahl bestimmt, da er die Basis für die Konstruktion der Lenkrolle bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um sog. Lenkrollen, bestehend aus einer nahezu rechteckigen Montageplatte aus Stahl, die mit vier Befestigungslochungen versehen und drehbar mit einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Stahl verbunden ist, sowie aus einem Rad (Raddurchmesser: etwa 100 mm; Radbreite: 36 mm), das in der Aufnahmevorrichtung mittels einer Schraube und Mutter befestigt ist. Der obere Bereich der gabelförmigen Radaufnahmevorrichtung ist einseitig in Längsrichtung verlängert und mit einer Feststellvorrichtung versehen. Zwischen Radaufnahmevorrichtung und Montageplatte befindet sich eine Komponente aus Kunststoff, die Bestandteil der Kombibremse zur gleichzeitigen Arretierung von Rad und Drehkranz ist. Das Rad besteht aus einer Felge aus Stahl und einer Bereifung aus Kunststoff oder Kautschuk. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird durch den Stahl bestimmt, da er die Basis für die Konstruktion der Lenkrolle bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um Lenkrollen, bestehend aus einer nahezu rechteckigen Befestigungsplatte aus Stahl, die mit vier Montagelöchern versehen und über ein Schwenklager drehbar mit einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Stahl verbunden ist, sowie aus einem Rad (Durchmesser: 160 mm), das in der Aufnahmevorrichtung mittels einer Schraube befestigt ist und das eine Felge aus Aluminium und eine Lauffläche (Breite: 40 mm) aus Kunststoff aufweist. Die gabelförmige Aufnahmevorrichtung ist mit einem Feststellmechanismus ausgestattet. In den Montagelöchern befinden sich insgesamt vier unverlierbar angebrachte Schrauben und Muttern. Das Schwenklager ist mit einem umlaufenden Fadenschutz aus Kunststoff versehen. Stahl herrscht gegenüber Aluminium gewichtsmäßig vor. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird durch die unedlen Metalle bestimmt, da diese die Basis für die Konstruktion der Lenkrollen bilden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um sogenannte Bockrollen, bestehend aus einer nahezu rechteckigen Befestigungsplatte aus Stahl, die zu einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung ausgearbeitet und im Bereich der Ecken jeweils mit einer Montagelochung versehen ist. In der Aufnahmevorrichtung ist mittels einer Schraube ein Rad aus einer Felge mit aufgebrachter Lauffläche, jeweils aus Kunststoff befestigt. Durchmesser des Rades: etwa 160 mm; Radbreite: etwa 46 mm. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird durch den Stahl bestimmt, da dieser die Basis für die Konstruktion der Bockrollen bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um sogenannte Lenkrollen, im Wesentlichen bestehend aus einer kreisrunden, gewölbten Befestigungsplatte aus Stahl mit zentrischer Lochung, an der über ein Schwenklager drehbar eine gabelförmige Aufnahmevorrichtung aus Stahl angebracht ist, in der sich ein Laufrad aus Kunststoff mit einem Durchmesser von 125 mm und einer Breite von 32 mm befindet. Die Befestigungsplatte ist unverlierbar mit einer Schraube mit metrischem Außengewinde (M12) sowie einer Mutter versehen. - Antragstellerangaben - Die Lenkrollen können gleichermaßen an verschiedenen Waren angebracht werden. Eine Einreihung als Teil einer bestimmten Ware ist ausgeschlossen, da der Hauptverwendungszweck der Rollen aufgrund der objektiven Merkmale nicht zu bestimmen ist. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird durch den Stahl bestimmt, da er die Basis für die Konstruktion der Lenkrollen bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um sog. Bockrollen, bestehend aus einer nahezu rechteckigen Befestigungsplatte aus Stahl, die mit vier Montagelöchern versehen und zu einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Stahl ausgearbeitet ist. In der Aufnahmevorrichtung ist mittels einer Schraube ein Rad aus Kunststoff mit Felge aus Stahl befestigt. In den Montagelöchern befinden sich insgesamt vier unverlierbar angebrachte Schrauben und Muttern. Abmessungen: Durchmesser des Rades: etwa 200 mm; Radbreite: etwa 50 mm. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Erzeugnisse wird durch den Stahl bestimmt, da dieser die Basis für die Konstruktion der Bockrollen bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten TARIC-Codes genannte Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um Lenkrollen in verschiedenen Größen, bestehend aus einer nahezu rechteckigen Befestigungsplatte aus Stahl, die mit Aussparungen sowie vier Montagelöchern versehen und über ein Schwenklager drehbar mit einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Stahl verbunden ist, sowie aus einem Rad, das in der Aufnahmevorrichtung mittels einer Schraube befestigt ist und das eine Felge sowie eine aufgebrachte Lauffläche, jeweils aus Kunststoff, aufweist. Die Erzeugnisse sind mit einer Feststellvorrichtung aus Stahl ausgestattet. In den Montagelöchern befinden sich insgesamt vier unverlierbar angebrachte Schrauben und Muttern. Abmessungen der Räder (Durchmesser x Radbreite): 200 mm x 40 mm; 160 mm x 40 mm; 125 mm x 32 mm. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird durch den Stahl bestimmt, da dieser die Basis für die Konstruktion der Lenkrollen bildet. Beispielhafte Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten TARIC-Codes genannte Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um Bockrollen in verschiedenen Größen, bestehend aus einer nahezu rechteckigen Befestigungsplatte aus Stahl, die mit Aussparungen sowie vier Montagelöchern versehen und zu einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Stahl ausgearbeitet ist, sowie aus einem Rad, das in der Aufnahmevorrichtung mittels einer Schraube befestigt ist und das eine Felge sowie eine aufgebrachte Lauffläche, jeweils aus Kunststoff, aufweist. Abmessungen der Räder (Durchmesser x Radbreite): 200 mm x 40 mm; 160 mm x 40 mm; 125 mm x 32 mm. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird durch den Stahl bestimmt, da dieser die Basis für die Konstruktion der Bockrollen bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten TARIC-Codes genannte Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Einordnung im Zolltarif
- 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- 7326Andere Waren aus Eisen oder Stahl
- 7326.90andere
- 7326.90.98andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere
- 7326.90.98.90Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7326.90.98.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 1C003Magnetic metals, of all types and of whatever form, having any of the following:
- 1C116Maraging steels, useable in 'missiles', having all of the following:
- 1C216Maraging steel, other than that specified in 1C116, 'capable of' an ultimate tensile strength of 1950 MPa or more, at 293 K (20 °C).
- 2B350aChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350bChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350dChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B352aBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7326 90: 1. So genannte „Anti-gel“-Heizapparate zum Schutz von Pflanzen gegen Frost, die aus einem einfachen Behälter aus Eisen oder Stahl bestehen, der dazu bestimmt ist, Mineralöl aufzunehmen und dessen Flamme durch einen Kamin oder einen verschiebbaren Deckel geregelt wird. 2. Endlose Antriebs- oder Förderbänder aus Bandstahl bzw. aus Stahlblech, nicht mit anderen Vorrichtungen versehen, die sie zu Teilen oder Zubehör von Maschinen machen würden. 3. Becher aus Stahl, nach dem so genannten Stoß-Ziehverfahren hergestellt, die jedoch noch nicht die annähernde Form der Fertigware erhalten haben, und die je nach Art des Metalls und nach den Abmessungen zum Herstellen von Patronenböden oder -hülsen oder für Geschosshülsen bestimmt sind. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1030/86 der Kommission vom 8. April 1986 (ABl. EG Nr. L 95/13) (RV L 1030/86), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Zu Position 7326: Hierher gehören auch Spannschlösser (auch als „Spannschrauben“ bezeichnet), die beispielhaft folgendes Aussehen haben: Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Hängemattengestell aus Stahl, verstellbar. Es dient als Standgestell für eine Hängematte aus Stoff. Maximale Maße: 395 cm (L) x 99 cm (B) x 145 cm (H). Minimale Maße: 311 cm (L) x 99 cm (B) x 112 cm (H). Gewicht: 15 kg Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Unterposition 7326 90 98 einzureihen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Befestigungsplatte?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Befestigungsplatte überwiegend in 7326.90.98.90 eingereiht: Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Befestigungsplatte?
Auf 7326.90.98.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Befestigungsplatte?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 732690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 91 Prozent davon wurden in 7326.90.98.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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