Zolltarifnummer für Bekleidungszubehör (ärmelschoner): 6217.10.00.90.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Bekleidungszubehör (ärmelschoner) wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6217.10.00.90.0 eingereiht: Bekleidungszubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 6217.10.00.90.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Bekleidungszubehör (ärmelschoner) aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6217.10.00.90.0
- Drittlandszoll
- 6,3 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 86 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bekleidungszubehör (Ärmelschoner), sog. Armstulpen uvex sil-Wear, Mod. 9862, Foto siehe Anlage, - flachliegend ca. 50 cm lang und 20 cm breit, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) überzogenen Vliesstoffen der Position 5603 aus lt. Antrag Polyethylen (synthetische Chemiefasern), - schlauchförmig; u. a. durch Zusammennähen an einer Längsseite konfektioniert, - am oberen und unteren Rand elastisch verengt, - bedeckt den Unterarm und die Hälfte des Oberarms und wird zum Schutz der Kleidung über dem Ärmel getragen, - stellt sich als individuelles, selbständiges Einzelstück dar, das die Kleidung ergänzt, - nicht handgearbeitet. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Ärmelschoner), aus Vliesstoff, nicht handgearbeitet"
Bekleidungszubehör (Ärmelschoner), Foto siehe Anlage, - mit einer Länge von etwa 42 cm, - aus 0,2 mm dickem, einseitig mit einer Kunststofffolie (laut Antrag aus Polyethylen) überzogenem Vliesstoff (laut Antrag aus Polypropylen) der Position 5603, - schlauchförmig; u. a. durch Zusammennähen an einer Längsseite konfektioniert, - am oberen und unteren Rand elastisch verengt, - bedeckt den Unterarm und die Hälfte des Oberarms und wird zum Schutz der Kleidung über dem Ärmel getragen, - stellt sich als individuelles, selbständiges Einzelstück dar, das die Kleidung ergänzt, - nicht handgearbeitet. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Ärmelschoner), aus Vliesstoff, nicht handgearbeitet"
Bekleidungszubehör (Ärmelschoner), Foto siehe Anlage, - mit einer Länge von etwa 48 cm, - aus 0,3 mm dickem Vliesstoff aus laut Antrag SMS (synthetische Chemiefasern), - schlauchförmig; u.a. durch Zusammennähen an einer Längsseite konfektioniert, - am oberen Rand elastisch verengt; am unteren Ärmelende mit einem verengenden Bündchen aus Gewirke ausgestattet, - mit einem aufgeklebten Etikett, - bedeckt den Unterarm und die Hälfte des Oberarms und wird zum Schutz der Kleidung über dem Ärmel getragen, - stellt sich als individuelles, selbständiges Einzelstück dar, das die Kleidung ergänzt, - nicht handgearbeitet. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Ärmelschoner), aus Vliesstoff, nicht handgearbeitet"
Bekleidungszubehör (Ärmelschoner), sog. Schutzärmel, Foto siehe Anlage, - flachliegend mit den Abmessungen von etwa 20 cm x 45 cm, - aus 0,2 mm dicken, einseitig (Außenseite) mit Kunststoff (laut Antrag mit Polyurethan; kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben (laut Antrag aus Polyester) der Position 5903, - schlauchförmig; durch Zusammennähen an einer Längsseite konfektioniert, - mit elastisch verengten Enden, - bedeckt den Unterarm und die Hälfte des Oberarms und wird zum Schutz der Kleidung über dem Ärmel getragen, - stellt sich als individuelles, selbständiges Einzelstück dar, das die Kleidung ergänzt, - nicht handgearbeitet. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Ärmelschoner), aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Bekleidungszubehör (Ärmelschoner), siehe Foto, - aus 0,2 mm dicken, buntbedruckten Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - flachliegend in den Abmessungen: ca. 17,5 cm x 27 cm, - schlauchförmig, durch Zusammennähen an einer Längsseite konfektioniert, - die Enden sind elastisch verengt, - bedeckt den Unterarm und die Hälfte des Oberarms und wird zum Schutz der Kleidung über den Ärmeln getragen, - stellt sich als individuelles, selbständiges Einzelstück dar, das die Kleidung ergänzt, - nicht handgearbeitet.
Bekleidungszubehör (Ärmelschoner), Modell 488032, siehe Abbildung; - aus 0,2 mm dicken, buntgewebten (Karomuster) Geweben aus lt. Antrag 100% Polyester (synth. Chemiefasern), - mit einem Durchmesser von 19 cm und einer Länge von 37 cm, - schlauchförmig, durch Zusammennähen an einer Längsseite konfektioniert, - die Enden sind elastisch verengt, - bedeckt den Unterarm und die Hälfte des Oberarms und wird zum Schutz der Kleidung über den Ärmeln getragen, - stellt sich als individuelles, selbständiges Einzelstück dar, das die Kleidung ergänzt, - nicht handgearbeitet.
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6217Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212
- 6217.10Bekleidungszubehör
- 6217.10.00Bekleidungszubehör
- 6217.10.00.90andere
- 6217.10.00.90.0Bekleidungszubehör, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6217.10.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,3 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6217 1000 Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6117 80 10 und 6117 80 80 gelten sinngemäß.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 20041) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Konfektionierte Ware aus einem ringförmig zusammengenähten Gewebe, bestehend aus einem elastischem Bändchen, das von einem Gewebe aus Chemiefasern umschlossen wird. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 630) Unterposition 6217 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6217, und 6217 10 00. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z. B. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichtes Rheinland Pfalz vom 22. März 2001 Az.: 6 K 3451/98Z Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin beantragte am ... bei ...die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als Gürtel mit Gürtelschnalle bezeichnete Ware. Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am ... die vZTA ..., in der die Ware als „anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör“ (Gürtel für Kinder) der Position 6217 1000 900 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. Nach Auffassung der Klägerin ist die Ware als „andere Ware aus Kunststoff“ in die Codenummer 3926 4000 einzureihen. Die Gürtel bestehen ... aus 2,5 cm breiten, elastischen, einfarbigen Spinnstoff – Geweben, die an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einer Metallöse zum Einhaken versehen sind. …
Zu Unterposition 6217 1000: Bekleidungszubehör sind individuelle (selbständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung oder Verzierung von Kleidung darstellen. (entfallen) bis Zu dieser Position gehören gewebte Lätzchen für Erwachsene von rd. 70 x 45 cm Größe mit abgerundeten Ecken, mit Rändern, die in der Regel in einen Saum oder genähten Fadenlauf münden, und mit Bändern zur Befestigung am Hals oder Stofflaschen mit Druckknöpfen bzw. Klettverschluss. Die Waren bestehen gewöhnlich überwiegend aus Baumwolle. (Ergebnis der Beratung der 453. Sitzung im Ausschuss für den Zollkodex, 20. Juni 2008). Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 172. …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Bekleidungszubehör (ärmelschoner)?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Bekleidungszubehör (ärmelschoner) überwiegend in 6217.10.00.90.0 eingereiht: Bekleidungszubehör, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Bekleidungszubehör (ärmelschoner)?
Auf 6217.10.00.90.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Bekleidungszubehör (ärmelschoner)?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 621710. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 6217.10.00.90.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.