Einreihung

Zolltarifnummer für Blechteil: 9027.90.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Blechteil wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9027.90.00.00 eingereiht: Mikrotome; Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 9027.90.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Blechteil aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9027.90.00.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12930/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-09

Blechteil, sog. Lüftungsblech (Art.-Nr. 46103803) in Form eines speziell geformten ca. 109 mm x 98 mm großen Blechs aus AlMg3 mit speziellen Aussparungen für Lüftung und Gewindedurchzug. Das Lüftungsblech wird in Spektrometersysteme eingebaut und dient zur Fixierung einer Filtermatte, die zur Kühlung der Abfunksonde (Bestandteil des Analysegerätes) angesaugte Luft filtriert. Weiterhin dient das Blech als Berührungsschutz vor elektrischen Schlägen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen (Spektrometer)" eingereiht.

DEBTI40051/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-07

Blechteil, sog. Trägerbleche (Art.-Nr. 46103761), in Form zweier speziell geformter Bleche aus AlMg3, jeweils mit diversen Aussparungen für Gewindedurchzug und Befestigungsschrauben. An das Trägerblech wird ein Axiallüfter (Kühlung, Elektrode) innerhalb der Abfunksonde (Bestandteil des Analysengerätes) montiert. Weiterhin wird ein Kontaktblech zur elektrischen Masseverbindung einer Elektronikkarte angeschraubt. Das Trägerblech EK-Karte (Art.-Nr. 46103762) wird mit dem Anschlussblech (Art.-Nr. 46103766, beide nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verschraubt. An dieses Trägerblech werden verschiedene Elektronikkarten innerhalb der Abfunksonde montiert. Des Weiteren wird ein Ventilblock für die Argonversorgung der Sonde an das Blech geschraubt. An einer Lasche des Blechs werden mittels Kabelbinder diverse Kabel und Schläuche fixiert. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen (Spektrometer)" eingereiht.

DEBTI40033/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-07

Blechteil, sog. Anschlussblech EMV (Artikelnummer 46103766), in Form eines speziell geformten ca. 61 mm x 55 mm großen Blechs aus AlMg3 mit speziellen Aussparungen für Gewindedurchzug und Befestigungsschrauben (siehe technische Zeichnung in der Anlage). Das Anschlussblech wird mit dem dazugehörigen Trägerblech (Artikelnummer 46103761, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verschraubt und dient dazu, eine Leiterkarte elektrisch großflächig mit dem Gehäusebestandteil eines Spektrometersystems zu verbinden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen (Spektrometer)" eingereiht.

DEBTI18543/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-08

Blechteil, sog. Lüftungsblech in Form eines speziell geformten ca. 109 mm x 98 mm großen Blechs aus AlMg3 mit speziellen Aussparungen für Lüftung und Gewindedurchzug. Das Lüftungsblech wird in Spektrometersysteme eingebaut und dient zur Fixierung einer Filtermatte, die zur Kühlung der Abfunksonde (Bestandteil des Analysegerätes) angesaugte Luft, filtriert. Weiterhin dient das Blech als Berührungsschutz vor elektrischen Schlägen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen (Spektrometer)" eingereiht.

DEBTI18583/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-04

Blechteil, sog. Trägerbleche (Art.-Nr. 46103761), in Form zweier speziell geformter Bleche aus AlMg3, jeweils mit diversen Aussparungen für Gewindedurchzug und Befestigungsschrauben. An das Trägerblech (Art.-Nr. 46103761) wird ein Axiallüfter (Kühlung, Elektrode) innerhalb der Abfunksonde (Bestandteil des Analysengerätes) montiert. Weiterhin wird ein Kontaktblech zur elektrischen Masseverbindung einer Elektronikkarte angeschraubt. Das Trägerblech EK-Karte (Art.-Nr. 46103762 und nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) wird mit dem Anschlussblech (Art.-Nr. 46103766) verschraubt. An dieses Trägerblech werden verschiedene Elektronikkarten innerhalb der Abfunksonde montiert. Des Weiteren wird ein Ventilblock für die Argonversorgung der Sonde an das Blech geschraubt. An einer Lasche des Blechs werden mittels Kabelbinder diverse Kabel und Schläuche fixiert. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen (Spektrometer)" eingereiht.

DEBTI18586/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-04

Blechteil, sog. Anschlussblech EMV in Form eines speziell geformten ca. 61 mm x 55 mm großen Blechs aus AlMg3 mit speziellen Aussparungen für Gewindedurchzug und Befestigungsschrauben (siehe technische Zeichnung in der Anlage). Das Anschlussblech wird mit dem dazugehörigen Trägerblech verschraubt und dient dazu, eine Leiterkarte elektrisch großflächig mit dem Gehäusebestandteil eines Spektrometersystems zu verbinden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen (Spektrometer)" eingereiht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9027Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
  3. 9027.90Mikrotome; Teile und Zubehör
  4. 9027.90.00.00Mikrotome; Teile und Zubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9027.90.00.00

HS-Code9027.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9027.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9027.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1B115Equipment, other than that specified in 1B002 or 1B102, for the production of propellant and propellant constituents, as follows, and specially designed components therefor:
  • 2B351Toxic gas monitors and monitoring systems and their dedicated detecting components, other than those specified in 1A004, as follows; and detectors; sensor devices; and replaceable sensor cartridges therefor:
  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 6A003Cameras, systems or equipment, and components therefor, as follows:
  • 0007g

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9027

Zu Unterposition 9027 90: 1. Röhren zum Beschleunigen und/oder Fokussieren positiver Ionen, als Teile von Spektrometern oder Massenspektrografen erkennbar.

Pos. 9027

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 310/2010 vom 9. April 2010 (ABl. EU Nr. L 94, Seite 27) (RV L310/2010): Ein Apparat in Form einer Durchgangsschleuse zur Sicherheitskontrolle auf Flughäfen (so genanntes „Massenspektrometer“). Er ist zum Aufspüren illegaler Substanzen wie Sprengstoffe und Drogen durch die Technologie des „Ion Trap Mobility“-Spektrometers (ITMS) (Ionenfallen-Mobilitätspektrometer) bestimmt. Die Analyse basiert auf Luftproben, die durch eine semi-permeable Membran in eine Ionisationskammer geleitet werden. Dort gibt eine Ionisierungsquelle Betateilchen ab, wodurch in der Gasphase Ionen entstehen. Die Ionisierung wird anschließend in ein Driftrohr geleitet, wo ein Elektrofeld die Ionen zu einer Kollektorelektrode beschleunigt. Gemessen wird die Zeit, welche die Ionen benötigen, um an die Kollektorelektrode zu gelangen. …

Pos. 9027

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Dezember 2015 in der Rechtssache C-183/15 zu der Frage, ob ein aerodynamisches Ultraviolett-Partikelgrößenmessgerät und ein Handpartikelzähler in die Unterposition 9027 10 10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 einzuordnen sind: Auszug: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) für Recht erkannt: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. …

Pos. 9027

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 678/00 – Einreihung von Mikrotomklingen. Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 24. November 2017 in den RS 4 K 36/15 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung eines in der Massenspektrometrie verwendeten gläsernen Probenzerstäubers. Die Klägerin beantragte am … die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für einen gläsernen Probenzerstäuber „Concentric Nebulizer“. Der Nebulizer besteht aus einem röhrenförmigen Körper aus Glas mit einem Anschluss für eine Kapillare aus Kunststoff für die Zufuhr von Probenflüssigkeit sowie mit einem Anschluss für eine Druckgaszufuhr und dient dazu Probenflüssigkeiten durch die Zufuhr von Gas in eine Zerstäuberkammer zu zerstäuben. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Blechteil?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Blechteil überwiegend in 9027.90.00.00 eingereiht: Mikrotome; Teile und Zubehör. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Blechteil?

Auf 9027.90.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Blechteil?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 902790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 9027.90.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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