Einreihung

Zolltarifnummer für Blütenessenz: 2208.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Blütenessenz wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2208.90 eingereiht: Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, andere.

Grundlage sind 38 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 97 Prozent davon führen auf 2208.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Blütenessenz aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
2208.90
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
vZTA-Grundlage
38
Übereinstimmung
97 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEB/2491/07-2Erteilt von DEGültig bis 2013-09-13

Blütenessenz Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Blütenessenz Agrimony nach Dr. Bach; die Essenz ist mit Alkohol konserviert; Alkoholgehalt: 20 %vol; Handelseinheit: 10-, 20- oder 30 ml-Fläschchen. Zur Herstellung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: farblose, klare, unmittelbar trinkbare Flüssigkeit, alkoholisch, leicht bitter und aromatisch nach Obstbrand schmeckend, abgefüllt in einer braunen, etikettierten 20 ml-Glasflasche mit Tropfpipette. Etikettaufdruck (auszugsweise): "1 Agrimony; Ingredients: Flower Essence with alc. 20% vol Brandy". Die Ware soll nach den vorliegenden Angaben nicht zur Behandlung spezifischer Krankheiten oder Leiden verwendet werden. Eine Einreihung als Arzneiware in die Position 3004 kommt damit nicht in Betracht. Die Ware ist mit den in dem Avis (HS) zur Unterposition 2208 90 beschriebenen Erzeugnissen vergleichbar. Sie ist daher in diese Unterposition des HS einzureihen. Anderer Branntwein und andere alkoholhaltiges Getränke.

Einordnung im Zolltarif

  1. 22GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  2. 2208Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke
  3. 2208.90Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2208.90

HS-Code2208.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
CARIFORUM0 %Tariff preference
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2208

Zu Unterpositionen 2208 90 11 und 2208 90 19: Arrak ist ein Branntwein, der unter Verwendung einer besonderen Hefe aus Zuckerrohrmelasse oder zuckerhaltigen Pflanzensäften und Reis hergestellt wird. Arrak darf nicht mit „Raki“ verwechselt werden, der durch erneutes Destillieren von Branntwein aus getrockneten Trauben oder getrockneten Feigen unter Verwendung von Aniskörnern hergestellt wird und zu Unterposition 2208 90 56 oder 2208 90 77 gehört. (entfallen) bis Zu Unterposition 2208 90 33 und 2208 90 38: Pflaumen-, Birnen- und Kirschbranntwein sind alkoholhaltige Getränke, die nur durch Destillieren aus vergorener Maische von Pflaumen, Birnen oder Kirschen hergestellt werden. Wegen der Begriffe „Pflaumen“ und „Kirschen“ siehe die Erläuterungen zu Pos. 0809 des HS. …

Pos. 2208

Zu Unterposition 2208 90: 2. Wässrige Lösung von Ethanol, aufgemacht als Sortiment von 40 Flaschen mit einem Inhalt von je 40 ml, jede etikettiert mit unterschiedlichen Namen einer Pflanze, Blume, eines Baumes oder Kombinationen dieser Namen, mit einem Alkoholgehalt von 20 bis 27 % vol, mit einem Gesamtgehalt von ungefähr 1 GHT an Zucker, Fuselöl und anderen flüchtigen Stoffen, aber ohne feststellbare Mengen an Extrakten von Pflanzen, Blumen oder Bäumen. 3. Alkoholhaltiges Getränk mit einem Alkoholgehalt von 30 %vol. 100 ml des Getränks enthalten 30 ml fermentierten Apfelsaft (mit einem Alkoholgehalt von 6 %vol), 29,4 ml Ethylalkohol (mit einem Alkoholgehalt von 96 %vol), 2 ml Ingwerextrakt, Zucker (weniger als 0,90 %), Karamellcouleur, und Wasser. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 4. …

Pos. 2208

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1114/2006 der Kommission vom 20. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 199/4) (RV L 1114/06): 1. Flüssigkeit auf der Grundlage von Arnikatinktur (Verhältnis Arnika/Extrakt 1:10), die in Flaschen mit 50 ml Inhalt für den Einzelhandel aufgemacht ist. Der Alkoholgehalt beträgt 45 % vol. Laut Verpackung ist die Ware für den menschlichen Verzehr bestimmt, jedoch nicht zur Likörherstellung. Empfohlene anzuwendende Menge: 30 bis 50 Tropfen verdünnt in einem halben Glas Wasser, 2 bis 3 Mal täglich. Unterposition 2208 90 69 Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 d zu Kapitel 13, und gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 2208, 2208 90 und 2208 90 69. Da es sich bei der Ware um ein Getränk handelt, kann sie nicht in das Kapitel 13 eingereiht werden. …

Pos. 2208

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung der Vorabentscheidung des EuGH vom 14. Juli 2011 in der Rechtsache C-196/10: Mit seinem Urteil C-196/10 vom 14. Juli 2011 hat der EuGH entschieden, dass eine Flüssigkeit wie die im Ausgangsverfahren betroffene, die als „malt beer base“ bezeichnet wird, einen Alkoholgehalt von etwa 14 % hat und aus gebrautem Bier gewonnen wurde, das geklärt und sodann einer Ultrafiltration unterzogen wurde, durch die Inhaltsstoffe wie Bitterstoffe und Proteine ausgedünnt wurden, in die Position 2208 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Mai 2016 zu den verbundenen Rechtssachen C-532/14 und C 533/14 Tenor 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Blütenessenz?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Blütenessenz überwiegend in 2208.90 eingereiht: Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Blütenessenz?

Für 2208.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gilt für Blütenessenz?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 220890. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 38 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 97 Prozent davon wurden in 2208.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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