Einreihung

Zolltarifnummer für Damenschuh (stiefelette): 6402.91.90.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Damenschuh (stiefelette) wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6402.91.90.00 eingereiht: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %.

Grundlage sind 9 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 6402.91.90.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Damenschuh (stiefelette) aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6402.91.90.00
Drittlandszoll
16,9 %
vZTA-Grundlage
9
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

AT2013/000415Erteilt von ATGültig bis 2019-12-08

Damenschuh (Stiefelette) - den Knöchel, nicht jedoch die Wade bedeckend, - mit geschlossenem Blatt, - mit einem Obermaterial aus auf das Futter aufgenähten Kunststoffteilen, - mittels Zippverschluss zu öffnen, - mit einer Laufsohle aus Kautschuk und einer Absatzhöhe von < 3cm, - Länge der Innensohle > 24 cm, - kein Sportschuh. (Abbildung siehe Anlage)

AT2013/000423Erteilt von ATGültig bis 2019-12-04

Damenschuh (Stiefelette) - den Knöchel, nicht jedoch die Wade bedeckend, - mit geschlossenem Blatt und zum Schnüren, - mit einem Obermaterial aus auf das Futter aufgenähten Kunststoffteilen, - mittels Zippverschluss zu öffnen, - mit einer Laufsohle aus Kautschuk und einer Absatzhöhe > 3 cm, - Länge der Innensohle > 24 cm, - kein Sportschuh. (Abbildung siehe Anlage)

AT2013/000421Erteilt von ATGültig bis 2019-12-03

Damenschuh (Stiefelette) - den Knöchel, nicht jedoch die Wade bedeckend, - mit geschlossenem Blatt, - mit einem Obermaterial aus auf das Futter aufgenähten Kunststoffteilen, - mittels Zippverschluss zu öffnen, - mit einer Laufsohle aus Kunststoff und einer Absatzhöhe > 3 cm, - Länge der Innensohle > 24 cm, - kein Sportschuh. (Abbildung siehe Anlage)

AT2013/000416Erteilt von ATGültig bis 2019-12-03

Damenschuh (Stiefelette) - den Knöchel und die Wade (bis ca. zum Knie reichend) bedeckend, - mit geschlossenem Blatt, - mit einem Obermaterial aus auf das Futter aufgenähten Kunststoffteilen, - mittels Zippverschluss zu öffnen, - mit einer Laufsohle aus Kunststoff und einer Absatzhöhe von 3cm, - Länge der Innensohle > 24 cm, - kein Sportschuh. (Abbildung siehe Anlage)

AT2013/000418Erteilt von ATGültig bis 2019-12-02

Damenschuh (Stiefelette) - den Knöchel und die Wade bedeckend, - mit geschlossenem Blatt, - mit einem Obermaterial aus auf das Futter aufgenähten Kunststoffteilen, - mittels Zippverschluss zu öffnen, - mit einer Laufsohle aus Kautschuk und einer Absatzhöhe > 3 cm, - Länge der Innensohle > 24 cm, - kein Sportschuh. (Abbildung siehe Anlage)

AT2012/000709Erteilt von ATGültig bis 2019-03-04

Damenschuh (Stiefelette) - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit geschlossenem Blatt, - mit einem Obermaterial aus Kunststoff und partiell mit goldfarbenen Metallstacheln versehen, - mit einer nicht gespritzten und kaum profilierten Laufsohle aus Kautschuk, - mit einem Riemen im Knöchelbereich, - kein Sportschuh.

AT2012/000707Erteilt von ATGültig bis 2019-02-28

Damenschuh (Stiefelette) - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit geschlossenem Blatt, - mit einem Obermaterial aus Kunststoff auf Polyurethanbasis, - mit einer nicht gespritzten und kaum profilierten Laufsohle aus Kautschuk, - mit einem Riemen im Knöchelbereich, - kein Sportschuh.

AT2012/000708Erteilt von ATGültig bis 2019-02-28

Damenschuh (Stiefelette) - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit geschlossenem Blatt und zum Schnüren, - mit einem Obermaterial aus Kunststoff auf Polyurethanbasis, im Schaftbereich mit Straßsteinen in Form eines Totenkopfes verarbeitet, - mit einer nicht gespritzten und kaum profilierten Laufsohle aus Kautschuk, - kein Sportschuh.

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  3. 6402.91andere Schuhe, den Knöchel bedeckend
  4. 6402.91.90andere
  5. 6402.91.90.00Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.91.90.00

HS-Code6402.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6402.91.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6402.91.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,9 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. Mai 1994 Az.: VII K 14/92 1. NV: Zum Tragen über einem Gipsverband am Fuß bestimmte Sandalen und Schuhe sind ihrer Beschaffenheit nach ZOLLTARIFLICH als Schuhe, nicht aber als orthopädische Vorrichtungen einzureihen (Anschluss an Rspr. EuGH). Aus den Gründen: Tatbestand: Gestritten wird über die Rechtmäßigkeit von zwei der Klägerin von der beklagten Oberfinanzdirektion erteilten verbindlichen ZOLLTARIFAUSKÜNFTEN (vZTA), in denen als "X-Shoe" bzw. "XY-Shoe" bezeichnete Erzeugnisse, die die Klägerin als orthopädische Vorrichtungen der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ansieht, als "andere" Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen bzw. aus Kunststoff, in die Unterpositionen 6404 1990 bzw. 6402 9190 KN eingereiht wurden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Damenschuh (stiefelette)?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Damenschuh (stiefelette) überwiegend in 6402.91.90.00 eingereiht: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Damenschuh (stiefelette)?

Auf 6402.91.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 16,9 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Damenschuh (stiefelette)?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 640291. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 9 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 6402.91.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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