Zolltarifnummer für Eckhülse: 8716.90.90.98
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Eckhülse wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8716.90.90.98 eingereiht: Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %.
Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8716.90.90.98.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Eckhülse aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8716.90.90.98
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- vZTA-Grundlage
- 8
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Eckhülse, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag aus Stahl gefertigt, - mit einer Länge von ca. 40 mm und einem maximalen Durchmesser von ca. 45 mm, - mit einer durchgehenden Lochung mit einem Durchmesser von ca. 27 mm, die am gegenüberliegenden Ende konisch auf ca. 16 mm verengt ist, - wird an einem sog. Tischwagen (nicht selbstfahrendes Fahrzeug) verbaut und dient zur Befestigung der vertikalen Streben, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines nicht selbstfahrenden Fahrzeugs (Eckhülse), anderes als in den TARIC-Codes 8716 9010 00 bis 8716 9090 97 genannte"
Eckhülse, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Stahl gefertigt, - - mit den Abmessungen von ca. 32 mm x 32 mm x 50 mm (L x B x H), - - mit einer durchgehenden Lochung mit einem Durchmesser von ca. 27 mm, die in der Mitte eine Stufe mit 20 mm Durchmesser aufweist, - wird an einem sog. Tischwagen (nicht selbstfahrendes Fahrzeug) verbaut und dient zur Befestigung der vertikalen Streben, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines nicht selbstfahrenden Fahrzeugs (Eckhülse), anderes als in den TARIC-Codes 8716 9010 00 bis 8716 9090 97 genannte"
Eckhülse, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Stahl gefertigt, - - mit den Abmessungen von ca. 32 mm x 32 mm x 40 mm (L x B x H), - - mit einer durchgehenden Lochung mit einem Durchmesser von ca. 27 mm, die in der Mitte eine Stufe mit 20 mm Durchmesser aufweist, - wird an einem sog. Tischwagen (nicht selbstfahrendes Fahrzeug) verbaut und dient zur Befestigung der vertikalen Streben, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines nicht selbstfahrenden Fahrzeugs (Eckhülse), anderes als in den TARIC-Codes 8716 9010 00 bis 8716 9090 97 genannte"
Eckhülse, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Stahl im Kaltfließpressverfahren hergestellt, - - mit einer Höhe von 50 mm, - annähernd quaderförmig und an zwei gegenüberliegenden Kanten über die gesamte Höhe abgerundet, - mit einer kreisrunden Durchgangslochung (Innendurchmesser 27 mm), die an einem Ende auf einen Durchmesser von 25 mm verengt ist, - wird in einem sog Transportwagen (nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716) verbaut und dient z. B. zur Aufnahme des Schiebebügels, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - keine Einreihung in die Position 8302 als Karosseriebeschlag, da die Ware am Rahmen / Fahrgestell und nicht am Aufbau des nicht selbstfahrenden Fahrzeugs befestigt wird. "Teil eines nicht selbstfahrenden Fahrzeugs (Eckhülse), anderes als in den TARIC-Codes 8716 9010 00 bis 8716 9090 97 genannte"
Eckhülse, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag aus Stahl gefertigt, - mit einer Länge von ca. 40 mm und einem maximalen Durchmesser von ca. 45 mm, - mit einer durchgehenden Lochung mit einem Durchmesser von ca. 27 mm, die am gegenüberliegenden Ende konisch auf ca. 16 mm verengt ist, - wird an einem sog. Tischwagen (nicht selbstfahrendes Fahrzeug) verbaut und dient zur Befestigung der vertikalen Streben, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines nicht selbstfahrenden Fahrzeugs (Eckhülse), anderes als in den TARIC-Codes 8716 9010 00 bis 8716 9090 97 genannte"
Eckhülse, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Stahl gefertigt, - - mit den Abmessungen von ca. 32 mm x 32 mm x 50 mm (L x B x H), - - mit einer durchgehenden Lochung mit einem Durchmesser von ca. 27 mm, die in der Mitte eine Stufe mit 20 mm Durchmesser aufweist, - wird an einem sog. Tischwagen (nicht selbstfahrendes Fahrzeug) verbaut und dient zur Befestigung der vertikalen Streben, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines nicht selbstfahrenden Fahrzeugs (Eckhülse), anderes als in den TARIC-Codes 8716 9010 00 bis 8716 9090 97 genannte"
Eckhülse, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Stahl gefertigt, - - mit den Abmessungen von ca. 32 mm x 32 mm x 40 mm (L x B x H), - - mit einer durchgehenden Lochung mit einem Durchmesser von ca. 27 mm, die in der Mitte eine Stufe mit 20 mm Durchmesser aufweist, - wird an einem sog. Tischwagen (nicht selbstfahrendes Fahrzeug) verbaut und dient zur Befestigung der vertikalen Streben, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil eines nicht selbstfahrenden Fahrzeugs (Eckhülse), anderes als in den TARIC-Codes 8716 9010 00 bis 8716 9090 97 genannte"
Eckhülse, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Stahl im Kaltfließpressverfahren hergestellt, - - mit einer Höhe von 50 mm, - annähernd quaderförmig und an zwei gegenüberliegenden Kanten über die gesamte Höhe abgerundet, - mit einer kreisrunden Durchgangslochung (Innendurchmesser 27 mm), die an einem Ende auf einen Durchmesser von 25 mm verengt ist, - wird in einem sog Transportwagen (nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716) verbaut und dient z. B. zur Aufnahme des Schiebebügels, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - keine Einreihung in die Position 8302 als Karosseriebeschlag, da die Ware am Rahmen / Fahrgestell und nicht am Aufbau des nicht selbstfahrenden Fahrzeugs befestigt wird. "Teil eines nicht selbstfahrenden Fahrzeugs (Eckhülse), anderes als in den TARIC-Codes 8716 9010 00 bis 8716 9090 97 genannte"
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
- 8716.90Teile
- 8716.90.90andere Teile
- 8716.90.90.98Teile, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.90.90.98
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8716 90: 1. Rückstrahler für Fahrzeuganhänger, bestehend aus einer dreieckigen Signalplatte aus rot gefärbtem Kunststoff, die zum besseren Reflektieren der Strahlen mit pyramidenförmigen Erhöhungen versehen und in ein mit Befestigungsbolzen ausgestattetes Gehäuse eingebaut ist. Siehe auch Avis 3926 90/3 2. Luftfeder bestehend aus einem gewebeverstärkten Gummibalg (vulkanisierter Kautschuk), Stahlplatten und einem Kunststoffkolben, der als Komponente eines Aufhängungssystems von Sattelaufliegern verwendet werden soll. Die Ware wurde entwickelt, um Erschütterungen und Stöße zu absorbieren und als Schwingungsdämpfer und für die Höhenverstellung des Fahrwerks zu dienen. Der Kunststoffkolben ermöglicht eine weitere Abstimmung der Federraten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis Nr. 8716 90/3. 3. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Eckhülse?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Eckhülse überwiegend in 8716.90.90.98 eingereiht: Teile, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Eckhülse?
Auf 8716.90.90.98 liegt ein Drittlandszollsatz von 1,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Eckhülse?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 871690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8716.90.90.98 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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