Einreihung

Zolltarifnummer für Fahrradkorb: 8714.99.90.89

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Fahrradkorb wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8714.99.90.89 eingereiht: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %.

Grundlage sind 18 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon führen auf 8714.99.90.89.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Fahrradkorb aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8714.99.90.89
Drittlandszoll
4,7 %
vZTA-Grundlage
18
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ATBTI2026000174-DECErteilt von ATGültig bis 2029-07-29

Fahrradkorb - nahezu würfelförmig gearbeitet, mit einem Griff und einer Einkerbung zum Aufstecken auf den Lenker eines Kinderfahrrades ausgestattet, - bestehend komplett aus BPA-freiem EVA-Kunststoff, - mit den Abmessungen von 15,9 x 15,9 x 15,6cm und einem Gewicht von 235 g, - aufgrund der objektiven Merkmale (Verarbeitung) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich als Zubehör für Fahrräder. (Angaben laut Antragsteller, Abbildung siehe Anlage)

DEBTI27690/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Fahrradkorb, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in Form eines ovalen, schwarzen Weidenkorbs, - - mit den Abmessungen von: ca. 50 cm x 35 cm x 41 cm, - - mit zwei Griff-Aussparungen, - - mit einem auf dem Korb zu befestigenden, kunststoffbeschichteten, kuppelförmigen Gitter aus unedlem Metall, - - mit einem Kissen in Veloursleder-Optik, - - mit zwei Metallbügeln zum Einhängen an der Lenkstange, - - mit einer maximalen Belastbarkeit von 5 kg, - - dient dem Transport von kleinen Hunden, - aufgrund der speziellen Befestigungsvorrichtung erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Fahrradkorb) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"

DEBTI21899/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Fahrradkorb, sog. Lenkerkorb Basti, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (Befestigungsvorrichtung eingelegt in den Korb), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, bestehend aus: - einem rechteckigen Korb, - - aus einem kunststoffbeschichtetem Geflecht, - - in den Abmessungen: ca. 400 mm x 300 mm x 220 mm, - - mit einer Arretiervorrichtung, - einem länglichen Halter aus Metall zur Befestigung des Korbes am (Lenker-)Vorbau (nicht charakterbestimmend), - - mit einer runden Befestigungsschelle mit Schrauben zum Anschrauben am (Lenker-)Vorbau, - - mit einem Adapter zur Aufnahme der Arretiervorrichtung des Korbes, - mit einem Metallbügel zum Tragen des Korbes, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Befestigungsvorrichtung) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Zubehör (Fahrradkorb) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"

DEBTI21898/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Fahrradkorb, sog. Lenkerkorb, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (Befestigungsvorrichtung eingelegt in den Korb), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, bestehend aus: - einem nahezu rechteckigen Korb, - - aus einem engmaschigen Metallgeflecht, - - in den Abmessungen: ca. 338 mm x 250 mm x 260 mm, - - mit einer Arretiervorrichtung, - einem länglichen Halter aus Metall zur Befestigung des Korbes am (Lenker-)Vorbau (nicht charakterbestimmend), - - mit einer runden Befestigungsschelle mit Schrauben zum Anschrauben am (Lenker-)Vorbau, - - mit einem Adapter zur Aufnahme der Arretiervorrichtung des Korbes, - mit einem Metallbügel zum Tragen des Korbes, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Befestigungsvorrichtung) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Zubehör (Fahrradkorb) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"

DEBTI21875/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Fahrradkorb, Foto siehe Anlage, - aus einem engmaschigen, wabenförmigen Metallgeflecht gefertigt, - in den Abmessungen: ca. 380 mm x 260 mm x 240 mm, - mit einer Befestigungsvorrichtung (zwei Haken) zur Montage an der Lenkstange eines Fahrrades, - mit einem Metallbügel zum Tragen des Korbes, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Zubehör (Fahrradkorb) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"

DEBTI4940/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-10

Fahrradkorb, sog. Lenkerkorb, Art.-Nr.: 46331, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: ca. 360 mm (Breite) x 230 mm (Tiefe) x 255 mm (Höhe), - aus einem engmaschigen, wabenförmigen Metallgeflecht gefertigt, - mit zur Befestigung vorgesehenen Bohrungen, - mit einem Metallbügel und Montagematerial aus unedlem Metall zur Montage am Lenkerschaft eines Fahrrades, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Befestigungsvorrichtung) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Zubehör (Fahrradkorb) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"

DEBTI50964/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-27

Fahrradkorb, Art.-Nr.: 46322, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 420 mm x 300 mm x 200 mm, - aus einem engmaschigen, wabenförmigen Metallgeflecht gefertigt, - - vorne abgeschrägt für tief sitzende Sättel; ohne Griff (somit für andere Verwendungszwecke nicht geeignet), - mit Befestigungsmaterial (nicht charakterbestimmend) zur Montage am Gepäckträger eines Fahrrades, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Zubehör (Fahrradkorb) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"

DEBTI50963/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-20

Fahrradkorb, Art.-Nr.: 46321, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: ca. 35 cm (Breite) x 23 cm (Tiefe) x 32 cm (Höhe), - aus einem engmaschigen, wabenförmigen, mit Kunststoff ummanteltem Metallgeflecht gefertigt, - mit einer Befestigungsvorrichtung zur Montage (zum Einhängen seitlich am Gepäckträger), - mit einem Metallbügel zum Tragen des Korbes, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Befestigungsvorrichtung) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Zubehör (Fahrradkorb) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
  3. 8714.99andere, andere
  4. 8714.99.90andere; Teile
  5. 8714.99.90.89Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.99.90.89

HS-Code8714.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8714.99.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8714.99.90.8910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8714

Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor. Zu Unterposition 8714 99 90 Hierher gehören z. B. Kindersitze für die Beförderung von Kindern auf Fahrrädern von Erwachsenen. Sie können entweder auf dem Gepäckträger, am Rahmen oder auf bzw. an der Lenkstange befestigt werden. Diese Sitze sind hauptsächlich zur Verwendung mit Fahrrädern geeignet und gelten daher als Zubehör für Fahrräder.

Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Fahrradkorb?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Fahrradkorb überwiegend in 8714.99.90.89 eingereiht: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Fahrradkorb?

Auf 8714.99.90.89 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Fahrradkorb?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 871499. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 18 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon wurden in 8714.99.90.89 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.