Zolltarifnummer für Fruchtgummi-Erzeugnisse: 1704.90.65.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Fruchtgummi-Erzeugnisse wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1704.90.65.00 eingereiht: Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ.
Grundlage sind 19 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 1704.90.65.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Fruchtgummi-Erzeugnisse aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 1704.90.65.00
- Drittlandszoll
- 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- vZTA-Grundlage
- 19
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Fruchtgummi-Erzeugnisse Etwa 30x15 mm große braun-farblose Fruchtgummi-Erzeugnisse in Form stilisierter Colaflaschen, originalverpackt in transparenter Kunststoffdose mit wiederverschließbarem Deckel und mit einem Bodenaufkleber mit Zutatenliste in deutscher Sprache etikettiert (deklarierter Inhalt: 175 g). 6 Dosen sind in einem Originalkarton verpackt. Die Dosen sind zur Aufnahme in sog. Cup-Holder konzipiert. Untersuchungsergebnis: Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 5 bis weniger als 30 GHT. *bestimmt gemäß VO (EWG) Nr. 4154/87. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden.
Fruchtgummi-Erzeugnisse Mischung diverser Fruchtgummi-Erzeugnisse, in verschiedenen Farben und Formen (Bären, Beeren, Fische u.a.), originalverpackt in transparenter Kunststoffdose mit wiederverschließbarem Deckel und mit einem Bodenaufkleber mit Zutatenliste in deutscher Sprache etikettiert (deklarierter Inhalt: 175 g). 6 Dosen sind in einem Originalkarton verpackt. Die Dosen sind zur Aufnahme in sog. Cup-Holder konzipiert. Untersuchungsergebnis: Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 5 bis weniger als 30 GHT. *bestimmt gemäß VO (EWG) Nr. 4154/87. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden.
Fruchtgummi-Erzeugnisse Etwa 3,5x3 cm große herzförmige mit Zucker bestäubte rot-gelbe Fruchtgummi-Erzeugnisse, originalverpackt in transparenter Kunststoffdose mit wiederverschließbarem Deckel und mit einem Bodenaufkleber mit Zutatenliste in deutscher Sprache etikettiert (deklarierter Inhalt: 175 g). 6 Dosen sind in einem Originalkarton verpackt. Die Dosen sind zur Aufnahme in sog. Cup-Holder konzipiert. Untersuchungsergebnis: Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 50 bis weniger als 70 GHT. *bestimmt gemäß VO (EWG) Nr. 4154/87. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden.
Fruchtgummi-Erzeugnisse Bodenaufsteller-Display mit insgesamt 60 Dosen a' 175 g an Fruchtgummi-Erzeugnissen. 21 Dosen mit etwa 30x15 mm großen braun-farblosen Fruchtgummi-Erzeugnissen in Form stilisierter Colaflaschen, 21 Dosen mit einer Mischung bohnenförmiger mit Zucker bestäubter Fruchtgummi-Erzeugnisse, in verschiedenen Farben und 18 Dosen mit einer Mischung diverser Fruchtgummi-Erzeugnisse, in verschiedenen Farben und Formen (Bären, Beeren, Fische u.a.). Alle Dosen sind mit einem wiederverschließbarem Deckel und mit einem Bodenaufkleber mit Zutatenliste in deutscher Sprache etikettiert (deklarierter Inhalt: 175 g). Die Dosen sind zur Aufnahme in sog. Cup-Holder konzipiert. Untersuchungsergebnis: Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 5 bis weniger als 30 GHT. *bestimmt gemäß VO (EWG) Nr. 4154/87. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden.
Fruchtgummi-Erzeugnisse Mischung bohnenförmiger mit Zucker bestäubter Fruchtgummi-Erzeugnisse, in verschiedenen Farben, originalverpackt in transparenter Kunststoffdose mit wiederverschließbarem Deckel und mit einem Bodenaufkleber mit Zutatenliste in deutscher Sprache etikettiert (deklarierter Inhalt: 175 g). 6 Dosen sind in einem Originalkarton verpackt. Die Dosen sind zur Aufnahme in sog. Cup-Holder konzipiert. Untersuchungsergebnis: Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 30 bis weniger als 50 GHT. *bestimmt gemäß VO (EWG) Nr. 4154/87. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden.
Fruchtgummi-Erzeugnisse Mehrfarbige Gummibonbons mit Schaumzuckeranteil in Form stilisierter Cheeseburger, einzeln in bunt bedruckten Klarsicht-Klappblisterpackungen verpackt. 100 g sind in bunt bedruckten, für den Einzelverkauf aufgemachten Frischhaltetüten abgefüllt, von denen 18 Stück in einem Karton umverpackt sind. Untersuchungsergebnis: Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 30 bis weniger als 50 GHT. *bestimmt gemäß VO (EWG) Nr. 4154/87. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden.
Fruchtgummi-Erzeugnisse Mischung diverser Fruchtgummi-Erzeugnisse in verschiedenen Farben und Formen (Palmen, Fische, Früchte u.a.), zu 1 kg originalverpackt in transparenten Kunststoffbeuteln. 3 Beutel sind in einem Originalkarton verpackt. Untersuchungsergebnis: Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 30 bis weniger als 50 GHT. *bestimmt gemäß VO (EWG) Nr. 4154/87. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden.
Fruchtgummi-Erzeugnisse Mehrfarbige Gummibonbons mit Schaumzuckeranteil in Form stilisierter Cheeseburger, einzeln in bunt bedruckten Klarsicht-Klappblisterpackungen verpackt. 170 g sind in bunt bedruckten, für den Einzelverkauf aufgemachten Frischhaltetüten abgefüllt, von denen 10 Stück in einem Karton umverpackt sind. Untersuchungsergebnis: Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT, Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 30 bis weniger als 50 GHT. *bestimmt gemäß VO (EWG) Nr. 4154/87. Milchfett und Milchprotein können auf Grund der Warenbeschaffenheit und der Zutatenliste ausgeschlossen werden.
Einordnung im Zolltarif
- 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- 1704Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
- 1704.90andere
- 1704.90.65Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
- 1704.90.65.00Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1704.90.65.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Alle Drittländer | 35 % | Non preferential tariff quota |
| Chile | 0 % | Preferential tariff quota |
| Kanada | 0 % | Preferential tariff quota |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1704 90 51 bis 1704 90 99: Hierher gehören die meisten Lebensmittelzubereitungen aus Zucker, die im Allgemeinen als Zuckerwaren bezeichnet werden. Diese Zubereitungen bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn sie Branntwein oder Likör enthalten. Hierher gehören auch Rohmassen zum Herstellen von Fondants, Marzipan, Nougat usw., die Halberzeugnisse der Zuckerwarenherstellung sind und die im Allgemeinen lose oder in Form von Broten gehandelt werden. Derartige Halberzeugnisse bleiben auch dann in diesen Unterpositionen, wenn ihr Zuckergehalt bei der Verarbeitung zu einer Fertigware noch erhöht werden muss, vorausgesetzt, sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung eindeutig dazu bestimmt, zum Herstellen einer bestimmten Art von Zuckerware verwendet zu werden. Nicht hierher gehören z.B.: 1. Speiseeis, auch wie Lutscher auf Stäbchen aufgemacht (Position 2105 00); 2. …
Zu Unterposition 1704 90: 1. Ginseng-Tabletten in Form von rechteckigen Bonbons (22 mm lang, 7 mm dick), die standardisierten, hochkonzentrierten Ginseng-Extrakt (etwa 50 mg pro Tablette), Saccarose (47 GHT), pflanzliches Öl, Gelatine, Emulgiermittel (Gummi arabicum), Zitronensäure, Ascorbinsäure, Orangenextrakt und Farbstoff enthalten. 2. Zuckerware als Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei kleinen Päckchen mit Zuckerwaren und einem wiederverwendbaren Spender aus Plastik, in einem Beutel aus Polyethylen für den Einzelverkauf aufgemacht. 3. Halspastillen oder Hustenbonbons, bestehend im Wesentlichen aus Zucker und aromatisierenden Stoffen, z. B. Menthol, Eukalyptus oder Pfefferminzöl (ohne andere wirksame Inhaltsstoffe). 4. Zuckerware (Weichkaramelle), bestehend aus Zucker, Glucose, Butter, pflanzlichem Fett, Milchpulver, Salz, Sojalecithin, Malzextrakt und Aromastoffen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
1. Zu Kapitel 17 gehören nicht: a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806) (RV E1700A00); b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940 (RV E1700B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1700C00). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Rohzucker" im Sinne der Unterpositionen 1701 12, 1701 13 und 1701 14 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht (RV F1701000). 2. Zur Unterposition 1701 13 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Fruchtgummi-Erzeugnisse?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Fruchtgummi-Erzeugnisse überwiegend in 1704.90.65.00 eingereiht: Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Fruchtgummi-Erzeugnisse?
Auf 1704.90.65.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 9.000 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Fruchtgummi-Erzeugnisse?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 170490. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 19 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 1704.90.65.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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