Einreihung

Zolltarifnummer für Gekreppt: 4818.90.90.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Gekreppt wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4818.90.90.00 eingereiht: Toilettenpapier und ähnliches Papier, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 4818.90.90.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Gekreppt aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
4818.90.90.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI43322/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-04

Nach den vorgelegten Warenmustern und den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um etwa 1 , 1 x 1 , 9 m große, mehrlagige Flächenerzeugnisse mit folgendem Aufbau: 1. Eine Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern, 2. je nach Ausführung zwei, vier, sechs oder zehn Innenlagen aus Tissue-Papier, 3. eine Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern. Die Lagen sind im Randbereich miteinander entweder durch Prägung verfestigt bzw. vernäht. Die Erzeugnisse werden beim Patiententransport und bei der Ersten Hilfe als Einwegdecke zu hygienischen Zwecken verwendet. Die Decken sind jeweils in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Krankenhaus oder zu hygienischen Zwecken, aus Papier oder Vliesen aus Zellstofffasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zum TARIC-Code 4818 9090 00.

DEBTI26633/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-27

Es handelt sich um ein einlagiges Vlies aus nicht versponnenen Fasern. Das Vlies weist eine gewirkeähnliche Oberflächenstruktur auf. Es besteht nach den Angaben der Antragstellerin aus papiermäßig aufgeschlossenen Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Viskosefasern (Chemiefasern aus regenerierter Cellulose). Das Vlies wurde im Wetlaid-Verfahren (Nasslegeverfahren) hergestellt und soll z. B. im sanitären Bereich zu feuchten Einwegtüchern weiterverarbeitet werden. Die Ware wird in Rollen mit einer Breite von weniger als 36 cm gehandelt. Abbildung siehe Anlage (es ist ein Probenabschnitt der Ware abgebildet). Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, andere als in den Unterpositionen 4818 10 10 bis 4818 90 10 genannte" zum TARIC-Code 4818 90 90 00.

DEBTI4842/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Es handelt sich um ein einlagiges Vlies aus nicht versponnenen Fasern. Das Vlies weist eine gewirkeähnliche Oberflächenstruktur auf. Es besteht nach den Angaben der Antragstellerin aus papiermäßig aufgeschlossenem Zellstoff (gewichtsmäßig vorherrschend) und Tencel (Chemiefasern aus regenerierter Cellulose). Das Vlies soll z. B. im sanitären Bereich zu feuchten Einwegtüchern weiterverarbeitet werden. Die Ware wird in Rollen mit einer Breite von weniger als 36 cm gehandelt. Zwei dieser Rollen sind nebeneinander auf Hülsen aufgesetzt. Abbildung siehe Anlage (es ist ein Probenabschnitt der Ware abgebildet). Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, andere als in den Unterpositionen 4818 10 10 bis 4818 90 10 genannte" zum TARIC-Code 4818 9090 00.

DEBTI5032/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Es handelt sich um ein einlagiges Vlies aus nicht versponnenen Fasern. Das Vlies weist eine gewirkeähnliche Oberflächenstruktur auf. Es besteht nach den Angaben der Antragstellerin aus papiermäßig aufgeschlossenem Zellstoff (gewichtsmäßig vorherrschend) und Tencel (Chemiefasern aus regenerierter Cellulose). Das Vlies soll z. B. im sanitären Bereich zu feuchten Einwegtüchern weiterverarbeitet werden. Die Ware wird in Rollen mit einer Breite von weniger als 36 cm gehandelt. Abbildung siehe Anlage (es ist ein Probenabschnitt der Ware abgebildet). Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, andere als in den Unterpositionen 4818 10 10 bis 4818 90 10 genannte" zum TARIC-Code 4818 9090 00.

DEBTI4342/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Es handelt sich um ein einlagiges Vlies aus nicht versponnenen Fasern. Das Vlies weist eine gewirkeähnliche Oberflächenstruktur auf. Es besteht nach den Angaben der Antragstellerin aus papiermäßig aufgeschlossenem Zellstoff (gewichtsmäßig vorherrschend) und Tencel (Chemiefasern aus regenerierter Cellulose). Das Vlies soll z. B. im sanitären Bereich zu feuchten Einwegtüchern weiterverarbeitet werden. Die Ware wird in Rollen mit einer Breite von weniger als 36 cm gehandelt. Abbildung siehe Anlage (es ist ein Probenabschnitt der Ware abgebildet). Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, andere als in den Unterpositionen 4818 10 10 bis 4818 90 10 genannte" zum TARIC-Code 4818 9090 00.

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4818Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
  3. 4818.90andere
  4. 4818.90.90andere
  5. 4818.90.90.00Toilettenpapier und ähnliches Papier, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4818.90.90.00

HS-Code4818.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4818.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4818.90.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4818

Zu Unterpositionen 4818 90 10 und 4818 90 90: Hierher gehören auch Krankenunterlagen. Nicht hierher gehören Waren, die aus Kombinationen von Papiermaterial wie Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern mit einem superabsorbierenden Polymer (SAP) bestehen, deren Hauptfunktion in der Aufnahme von wässrigen Lösungen durch das SAP besteht (siehe Erläuterung zu Unterposition 3924 90 00 dritter Absatz).

Pos. 4818

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855 /00) geändert durch Verordnung (EG) Nr.705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EG Nr. L 118/18/)/), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …

Pos. 4818

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. September 2015, Az.:RS 4 K 122/14 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Strittig ist die zolltarifliche Einreihung von Einmaldecken für den Einsatz im Rettungsdienst und in Krankenhäusern, die einzeln in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind, wobei die beiden äußeren Lagen aus fast transparentem synthetischem Vliesstoff und zwei innere Lagen aus gekrepptem Papier aus Zellstoff bestehen. Entscheidungsgründe: … Die Einmaldecken sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 3 b) einzureihen, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Dicke) sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papierlagen bestimmt wird (KN-Code 4818 9090). …

Pos. 4818

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Der Ausschuss hat mehrheitlich folgende Entscheidung getroffen: Bettschutzauflagen, die Hygieneartikel sind, mit einer Größe von etwa 60 x 90 cm, die aus drei Lagen bestehen (die obere Lage besteht aus Vliesstoffen (Position 5603), die mittlere Lage besteht aus Zellstoffwatte (Position 4803), die untere Lage besteht aus eine Kunststofffolie aus Polyethylen (Position 3920)), die als Wegwerfartikel konzipiert sind, die ein Auslaufen von Körperflüssigkeiten auf Betten, Operationstischen usw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Gekreppt?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Gekreppt überwiegend in 4818.90.90.00 eingereiht: Toilettenpapier und ähnliches Papier, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Gekreppt?

Auf 4818.90.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Gekreppt?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 481890. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 4818.90.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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