Einreihung

Zolltarifnummer für Hinterbauständer: 8714.99.90.89

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Hinterbauständer wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8714.99.90.89 eingereiht: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8714.99.90.89.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Hinterbauständer aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8714.99.90.89
Drittlandszoll
4,7 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI8389/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-05

Hinterbauständer, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - schwarzer, höhenverstellbarer, klappbarer Ständer (Stütze) aus Aluminium, - laut Antrag für Fahrräder von 24 bis 29 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von ca. 360 mm x 80 mm x 50 mm, - mit Kunststoffabschluss (Fuß) am unteren Ende, - inkl. nicht charakterbestimmendem Montagematerial (Schrauben und Unterlegscheiben), - mit Befestigungsvorrichtung und einem Gelenk aus Metall am oberen Ende, - zur Montage an der Kettenstrebe mit Aufnahmeplatte, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Fahrradständer) für Fahrräder der Position 8711 und 8712"

DEBTI60576/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-09

Hinterbauständer, Art.-Nr.: 49521, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - schwarzer, höhenverstellbarer, klappbarer Ständer (Stütze), - aus laut Antrag Aluminium, - für Fahrräder von 22 bis 28 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von 345 mm x 80 mm x 50 mm, - mit Befestigungsvorrichtung und einem Gelenk aus Metall inkl. Schrauben am oberen Ende, - mit Kunststoffabschluss (Fuß) am unteren Ende, - zur Montage an der Kettenstrebe mit Aufnahmeplatte, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Fahrradständer) für Fahrräder der Position 8711 und 8712"

DEBTI60585/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-09

Hinterbauständer, Art.-Nr.: 49522, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - schwarzer, höhenverstellbarer, klappbarer Ständer (Stütze), - aus laut Antrag Aluminium, - für Fahrräder von 22 bis 28 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von 345 mm x 80 mm x 50 mm, - mit Befestigungsvorrichtung und einem Gelenk aus Metall inkl. Schrauben und Ringe am oberen Ende, - mit Kunststoffabschluss (Fuß) am unteren Ende, - zur Montage an der Kettenstrebe mit Aufnahmeplatte, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Fahrradständer) für Fahrräder der Position 8711 und 8712"

DEBTI57093/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-12

Hinterbauständer, Art.-Nr.: 43311, Foto siehe Anlage, - schwarzer, höhenverstellbarer Ständer (Stütze), - aus laut Antrag Aluminium - für Fahrräder von 22 bis 29 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von 360 mm x 80 mm x 50 mm und einer maximalen Belastbarkeit von 40 kg, - zur Befestigung an der Kettenstrebe mit Aufnahmeplatte, - mit einem Kunststoffabschluss (Fuß) am unteren Ende, - mit einer Befestigungsvorrichtung inkl. Schrauben am oberen Ende, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Fahrradständer) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"

DEBTI15031/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-16

Hinterbauständer, Art.-Nr.: 43308, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - schwarzer Fahrradständer (Stütze), - laut Antrag aus Aluminium gefertigt, - für Fahrräder von 24 bis 29 Zoll geeignet, - mit einer Länge von ca. 38 cm und einer Breite von ca. 10 cm sowie einer maximalen Belastbarkeit von laut Antrag 20 kg, - zur Befestigung an der Hinterradstrebe, - mit einem Kunststoffabschluss (Fuß) am unteren Ende, - mit einer Befestigungsvorrichtung inkl. Schrauben am oberen Ende, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Fahrradständer) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"

DEBTI46037/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-09

Hinterbauständer, Art.-Nr.: 49521, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - schwarzer, höhenverstellbarer, klappbarer Ständer (Stütze), - aus laut Antrag Aluminium, - für Fahrräder von 22 bis 28 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von 345 mm x 80 mm x 50 mm, - mit Befestigungsvorrichtung und einem Gelenk aus Metall inkl. Schrauben am oberen Ende, - mit Kunststoffabschluss (Fuß) am unteren Ende, - zur Montage an der Kettenstrebe mit Aufnahmeplatte, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Fahrradständer) für Fahrräder der Position 8711 und 8712"

DEBTI46038/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-09

Hinterbauständer, Art.-Nr.: 49522, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - schwarzer, höhenverstellbarer, klappbarer Ständer (Stütze), - aus laut Antrag Aluminium, - für Fahrräder von 22 bis 28 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von 345 mm x 80 mm x 50 mm, - mit Befestigungsvorrichtung und einem Gelenk aus Metall inkl. Schrauben und Ringe am oberen Ende, - mit Kunststoffabschluss (Fuß) am unteren Ende, - zur Montage an der Kettenstrebe mit Aufnahmeplatte, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Fahrradständer) für Fahrräder der Position 8711 und 8712"

DEBTI44677/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-21

Hinterbauständer, Art.-Nr.: 43311, Foto siehe Anlage, - schwarzer höhenverstellbarer Ständer (Stütze), - aus laut Antrag Aluminium - für Fahrräder von 22 bis 29 Zoll geeignet, - mit den Abmessungen von 360 mm x 80 mm x 50 mm und einer maximalen Belastbarkeit von 40 kg, - zur Befestigung an der Kettenstrebe mit Aufnahmeplatte, - mit einem Kunststoffabschluss (Fuß) am unteren Ende, - mit einer Befestigungsvorrichtung inkl. Schrauben am oberen Ende, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Fahrräder des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Fahrradständer) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
  3. 8714.99andere, andere
  4. 8714.99.90andere; Teile
  5. 8714.99.90.89Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.99.90.89

HS-Code8714.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8714.99.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8714.99.90.8910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8714

Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor. Zu Unterposition 8714 99 90 Hierher gehören z. B. Kindersitze für die Beförderung von Kindern auf Fahrrädern von Erwachsenen. Sie können entweder auf dem Gepäckträger, am Rahmen oder auf bzw. an der Lenkstange befestigt werden. Diese Sitze sind hauptsächlich zur Verwendung mit Fahrrädern geeignet und gelten daher als Zubehör für Fahrräder.

Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Hinterbauständer?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Hinterbauständer überwiegend in 8714.99.90.89 eingereiht: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Hinterbauständer?

Auf 8714.99.90.89 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Hinterbauständer?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 871499. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8714.99.90.89 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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