Einreihung

Zolltarifnummer für Hohlfigur: 1806.90.39

Referenzdaten mit Stand 1. November 2026

Hohlfigur wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1806.90.39 eingereiht: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, nicht gefüllt. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 1806.90.39.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Hohlfigur aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
1806.90.39
Drittlandszoll
8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI26353/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-11-02

Angaben: Ein textiler Sockenstiefel in zwei verschiedenen Designs mit fester Kunststoffform im Inneren. Im Stiefel befinden sich drei Schokoladen-Hohlfiguren, sowie ein Schokoladen-Riegel. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Feststellungen an Warenmustern: Eine Hohlfigur aus Milchschokolade in Form eines Weihnachtsmannes (Höhe: ca. 16 , 5 cm); Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Milchschokolade, eingewickelt in bunt bedruckte Metallfolie, eine Hohlfigur aus Milchschokolade in Form eines Zapfens (Höhe: ca. 5 , 5 cm); Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Milchschokolade, eingewickelt in weiß-blaue, bunt bedruckte Metallfolie und eine Hohlfigur aus Milchschokolade in Form einer Glocke (Höhe: ca. 4 , 5 cm); Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Milchschokolade, eingewickelt in goldfarbene, bunt bedruckte Metallfolie. Die Schokoladenhohlfiguren befindet sich zusammen mit einem Schokoladenriegel (siehe DEBTI-26353/26-3) in einem so genannten Sockenstiefel (siehe DEBTI-26353/26-2). Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Schokoladenhohlfiguren aus der Zusammenstellung. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt

DEBTI25798/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-11-01

Angaben des Antragstellers: Aus drei verschiedenen Holzarten gefertigtes Spielzeug in drei verschiedenen Varianten mit einem Schokoladen Weihnachtsmann und 3 Schokopralinen mit Milchcremefüllung in einem zugebundenen Plastikbeutel verpackt. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Feststellungen an Warenmustern: Eine Hohlfigur aus Milchschokolade in Form eines Weihnachtsmannes (Höhe: ca. 10 cm); Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Milchschokolade, eingewickelt in bunt bedruckte Metallfolie. Die Schokoladenhohlfigur befindet sich zusammen mit drei Schokoladenpralinen (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, siehe DEBTI-25798/26-3) in einem Holzspielzeug (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, siehe DEBTI-25798/26-2). Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Schokoladenhohlfigur aus der Zusammenstellung. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt

DEBTI29286/26-3Erteilt von DEGültig bis 2029-10-25

Angaben des Antragstellers: Aus Weißblech gefertigte Santa Weihnachtsdose. Sie enthält eine Schokoladen-Weihnachtsmann-Hohlfigur, drei Schokoladen Pralinen mit Milchcremefüllung und drei Schokoladen Pralinen mit Pralinencremefüllung. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Feststellungen an Warenmustern: Hohlfigur aus Milchschokolade in Form eines Weihnachtsmannes (Höhe: ca. 7 , 5 cm); Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Milchschokolade. Die Hohlfigur ist in bunt bedruckte Metallfolie eingewickelt. Die Schokoladenhohlfigur befindet sich zusammen mit sechs Pralinen (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, siehe DEBTI-29286/26-2) in einer Metalldose (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, siehe DEBTI-29286/26-1). Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Schokoladenhohlfigur aus der Zusammenstellung. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt

DEBTI24682/26-2Erteilt von DEGültig bis 2029-10-19

Dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer becherartigen Tasse, Schokoladen-Hohlfiguren und Pralinen, sog. Geschenkset bestehend aus Süßware in einer Tasse mit Osterdesigns, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (die Schokoladen-Hohlfiguren und die Pralinen sind in einem klarsichtigen Polybeutel mit einer Schleife aus Spinnstoffen in die Tasse eingelegt), - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit; sie stellen sich damit nicht als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar und sind getrennt einzureihen, - Schokoladen-Hohlfiguren: - - in Form von drei eiförmigen Hohlfiguren, - - aus Milchschokolade (Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Milchschokolade), - - in den Abmessungen: ca. 5 cm x 3 cm, - - die Erzeugnisse sind einzeln in gelbe, rosafarbene bzw. türkisfarbene Metallfolie eingewickelt. "Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere, Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, andere, nicht gefüllt"

DEBTI24237/26-2Erteilt von DEGültig bis 2029-10-19

Angaben des Antragstellers: Schokoladen-Hohlfigur aus dem Artikel "Filzsocke Weihnachten" Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Feststellungen an Warenmustern: Eine Hohlfigur in Form eines Weihnachtsmannes (Höhe: ca. 10 cm) aus Milchschokolade; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Milchschokolade. Die Hohlfigur ist in bunt bedruckte Metallfolie eingewickelt. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: andere Die Ware ist gemeinsam mit anderen Süßwaren in einem Polybeutel verpackt, der in eine Weihnachtssocke (DEBTI-24237/26-1) eingestellt ist (siehe DEBTI-24237/26-3 und -4). Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  2. 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  3. 1806.90andere
  4. 1806.90.39Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, nicht gefüllt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.90.39

HS-Code1806.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1806.90.398 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstcocoa2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 9039: Hierher gehören z. B. Schokoladestreusel, -flocken, -raspeln sowie massive oder hohle figürliche Schokoladeerzeugnisse.

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 90: Ware aus verschiedenen Bestandteilen auf der Grundlage von Schokolade, bestehend aus einer eiförmigen Schale mit einer äußeren Schicht aus Schokolade und einer inneren Schicht auf der Grundlage von Zucker, Milcherzeugnissen und pflanzlichen Fetten, die eine Plastikkapsel umschließt, die selbst ein Spielzeug (als Überraschungsartikel) enthält (z.B. einen nicht zusammengesetzten Plastikhubschrauber). Anwendung der AV 3 b). Zu Unterposition 1806 90: Mit Schokolade überzogenes Erzeugnis von gewölbter Form, mit einem Durchmesser von etwa 3,5 cm, bestehend aus einer dünnen Waffel (ungefähr 1 bis 2 mm dick), mit einer Füllung aus kleinen getrockneten Erdbeerflocken, das ganze ist mit Milchschokolade überzogen. 3. …

Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Hohlfigur?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Hohlfigur überwiegend in 1806.90.39 eingereiht: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, nicht gefüllt. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Hohlfigur?

Auf 1806.90.39 liegt ein Drittlandszollsatz von 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Hohlfigur?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 180690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 1806.90.39 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.