Einreihung

Zolltarifnummer für Holzlaterne: 9405.50.00.90.0

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Holzlaterne wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9405.50.00.90.0 eingereiht: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon führen auf 9405.50.00.90.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Holzlaterne aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9405.50.00.90.0
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DE14853/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-20

Sog. Holzlaterne, s. Foto, in Form - einer rechteckigen, ca. 20 cm x 20 cm x 45 cm (L x B x H) großen Laterne, - mit einem Gestell aus Holz, - mit eingesetzten Seitenscheiben aus Glas, von denen eine als Tür zum Einstellen einer Kerze oder eines Teelichts fungiert, - Fensterkreuzen aus Holz, - mit einem pyramidenförmigen Dach aus Metall, inklusive Rauchabzug auf dem Dachfirst, - einem Tragering aus Metall, der am Dachfirst befestigt ist. Hinweise auf Handfertigung sind nicht erkennbar. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DE14852/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-20

Sog. Holzlaterne, s. Foto, in Form - einer rechteckigen, ca. 26 cm x 15 cm x 45 cm (B x T x H) großen Laterne, - mit einem Gestell aus Holz, - mit eingesetzten Seitenscheiben aus Glas, von denen eine als Tür zum Einstellen einer Kerze oder eines Teelichts fungiert, - Ornamenten aus Metall im unteren Drittel der Seitenwände, - mit einem Dach aus Metall, das unterhalb des Dachfirsts ornamentartig durchbrochen ist, - mit Rauchabzug auf dem Dach, - einem Tragering aus Metall, der am Dachfirst des Rauchabzugs befestigt ist. Hinweise auf Handfertigung sind nicht erkennbar. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DE14844/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-20

Sog. Holzlaterne, s. Foto, in Form - einer rechteckigen, ca. 18 cm x 18 cm x 45 cm (LxBxH) großen Laterne, - mit einem Gestell aus Holz, - mit eingesetzten Seitenscheiben aus Glas, von denen eine als Tür zum Einstellen einer Kerze oder eines Teelichts fungiert, - mit einem Dach aus Metall, mit überdachtem Schlot als Rauchabzug, - einem Tragering aus Metall, der am Dachfirst befestigt ist. Hinweise auf Handfertigung sind nicht erkennbar. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DE14851/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-20

Sog. Holzlaterne, s. Foto, in Form - einer rechteckigen, ca. 20 cm x 20 cm x 45 cm (L x B x H) großen Laterne, - mit einem Gestell aus Holz, - mit eingesetzten Seitenscheiben aus Glas , von denen eine als Tür zum Einstellen einer Kerze oder eines Teelichts fungiert, - Fensterkreuzen aus Holz, - mit einem kuppelähnlichem Dach aus Metall, inklusive Rauchabzug, - einem Tragering aus Metall, der am Dachfirst befestigt ist. Hinweise auf Handfertigung sind nicht erkennbar. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DE8040/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-05

Sog. Holzlaterne, s. Foto, in Form - einer rechteckigen, ca. 20 cm x 13 cm x 34 cm (LxBxH) großen Laterne, - mit einem Gestell aus Holz, - mit eingesetzten Seitenscheiben aus Glas, von denen eine als Tür zum Einstellen einer Kerze oder eines Teelichts fungiert, - mit einem Satteldach aus Metall, dessen Giebelseiten zur Abführung von Wärme offen sind, - einem Tragering aus Metall, der am Dachfirst befestigt ist. Hinweise auf Handfertigung sind nicht erkennbar. Die Ware ist als "nicht elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" eingereiht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9405Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 9405.50nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper
  4. 9405.50.00nicht elektrische Beleuchtungskörper
  5. 9405.50.00.90andere
  6. 9405.50.00.90.0Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9405.50.00.90.0

HS-Code9405.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9405.50.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9405.50.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9405.50.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 9405

Zu Unterposition 9405 50 00: Siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 9405, Abschnitt I Nummer 5 und Abschnitt I Nummer 6. Zu dieser Unterposition gehören Laternen aus beliebigem Stoff (ausgenommen die in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe), auch mit einer Haltevorrichtung oder einer spezifischen Vorrichtung zum Befestigen einer Kerze oder eines Teelichts. Sie weisen in der Regel im oberen Bereich Belüftungslöcher auf und verfügen über eine ‚Öffnung‘, durch die eine Kerze eingesetzt werden kann. Zu dieser Unterposition gehören auch Kandelaber (siehe Abbildungen 1 und 2), Kerzenleuchter (siehe Abbildungen 3 und 4) und Kerzenhalter (siehe Abbildung 5), einschließlich Kandelaber, Kerzenleuchter und Kerzenhalter für Teelichter oder für beides (Kerzen und Teelichter). …

Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union:

Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union: Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 09.10.2026 (ABl. C/2026/5274) bei der Position 9405. (Stand: 14.10.2026)

Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Holzlaterne?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Holzlaterne überwiegend in 9405.50.00.90.0 eingereiht: Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Holzlaterne?

Auf 9405.50.00.90.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Holzlaterne?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 940550. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon wurden in 9405.50.00.90.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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