Einreihung

Zolltarifnummer für Hotel: 6405.20.91

Referenzdaten mit Stand 1. November 2026

Hotel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6405.20.91 eingereiht: Pantoffeln und andere Hausschuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 6405.20.91.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Hotel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6405.20.91
Drittlandszoll
4 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI45906/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-11-02

Hausschuhe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Laufsohlen aus Spinnstoffen (Vliesstoff; den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und rutschhemmend mit Kunststoffpunkten ausgestattet, -- mit weichem, labilem, zehenfreiem Oberteil aus Spinnstoffen, -- am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem Band aus Spinnstoffen (Vliesstoff) verstärkt. "Schuhe (Hausschuhe), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen"

DEBTI45889/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-11-02

Hausschuhe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Laufsohlen aus Spinnstoffen (Vliesstoff; den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und rutschhemmend mit Kunststoffpunkten ausgestattet, -- mit weichem, labilem, zehenfreiem Oberteil aus Spinnstoffen, -- am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem gewebten Band aus Spinnstoffen verstärkt, -- über dem Spann mit einem aufgedruckten Firmenlogo verziert. "Schuhe (Hausschuhe), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen"

DEBTI45909/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-11-02

Hausschuhe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Laufsohlen aus Spinnstoffen (Vliesstoff), -- mit weichem, labilem, zehenfreiem Oberteil aus Spinnstoffen (Vliesstoff), -- am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem Band aus Spinnstoffen (Vliesstoff) verstärkt. "Schuhe (Hausschuhe), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen"

DEBTI45888/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-11-02

Pantoffel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Laufsohlen aus Spinnstoffen (Vliesstoff; den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und rutschhemmend mit Kunststoffpunkten ausgestattet, -- mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen, -- am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem Band aus Spinnstoffen (Vliesstoff) verstärkt, -- über dem Spann mit einem aufgedruckten Firmenlogo verziert. "Schuhe (Pantoffel), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen"

DEBTI45918/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-11-02

Pantoffel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Laufsohlen aus Spinnstoffen (Gewebe; den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und rutschhemmend mit Kunststoffpunkten ausgestattet, -- mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Plüschgewirke), -- über dem Spann mit einem aufgestickten Firmenlogo verziert. "Schuhe (Pantoffel), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen"

DEBTI45895/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-11-02

Hausschuhe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Laufsohlen aus Spinnstoffen (Vliesstoff; den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und rutschhemmend mit Kunststoffpunkten ausgestattet, -- mit weichem, labilem, zehenfreiem Oberteil aus Spinnstoffen, -- am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem Band aus Spinnstoffen (Vliesstoff) verstärkt. "Schuhe (Hausschuhe), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen"

DEBTI18189/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Hauschuhe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - mit Laufsohlen aus Spinnstoffen (Vliesstoff; den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und rutschhemmend mit Kunststoffpunkten ausgestattet, - - mit weichem, labilem, zehenfreiem Oberteil aus Spinnstoffen, - - am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem gewebten Band aus Spinnstoff verstärkt, - - über dem Spann mit einem aufgedruckten Firmenlogo verziert. "Schuhe (Hausschuhe), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil und Laufsohlen aus Spinnstoffen"

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN, TEILE DAVON
  2. 6405Andere Schuhe
  3. 6405.20mit Oberteil aus Spinnstoffen
  4. 6405.20.91Pantoffeln und andere Hausschuhe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6405.20.91

HS-Code6405.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6405.20.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 6405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …

Pos. 6405

Zu Unterposition 6405 20: 1. Schuh mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kautschuk, die überwiegend mit Scherstaub bedeckt ist, wobei der Scherstaub teilweise in den Kautschuk eingebettet ist. Der Bereich der Laufsohle, der in Berührung mit dem Boden kommt besteht zu 52 % aus Spinnstoff und zu 48 % aus Kautschuk. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64.

Pos. 6405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …

Pos. 6405

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Hotel?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Hotel überwiegend in 6405.20.91 eingereiht: Pantoffeln und andere Hausschuhe. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Hotel?

Auf 6405.20.91 liegt ein Drittlandszollsatz von 4 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Hotel?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 640520. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 6405.20.91 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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