Zolltarifnummer für Kilometerzähler: 9031.80.80.00.0
Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026
Kilometerzähler wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 eingereiht: Instrumente, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 9031.80.80.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Kilometerzähler aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9031.80.80.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Sog. Fahrradnavigator, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem annähernd quaderförmigen Gehäuse (ca. 55 x 22 x 105 mm, 116 g) mit einem 3.0" Touch-Screen LCD, einer Drucktaste am Seitengehäuse, zwei Drucktasten an der Unterseite, einem Bluetooth-Modul, einem GPS-Empfangsmodul, einem Beschleunigungssensor, einer integrierten Antenne, einer USB-Schnittstelle, einem Lithium-Ionen-Akkumulator sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung) dient dem Empfang von Signalen eines Geschwindigkeits-, eines Trittfrequenz- sowie eines Herzfrequenzsensors (alle nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, deshalb unvollständig) über Bluetooth und dem Messen und Anzeigen der Geschwindigkeit, der Trittfrequenz, der Herzfrequenz, der Strecke, der Rundenzeit, der verbrauchten Kalorien, der Leistung sowie der Zeit. Es dient weiter dem Empfang der von Satelliten gesendeten orts- und zeitgenau gesendeten Funksignale einschließlich der Streckenführung. Die empfangenen Daten können über das Bluetooth-Modul an ein mobiles Endgerät ausgegeben- und von diesem auch empfangen werden. Die Ware stellt sich somit als kombinierte Maschine, bestehend aus einem multifunktionalen Mess- und Prüfgerät, einem GPS-Empfangsgerät, einem Kommunikationsapparat sowie zusätzlich einem Zeitmesser dar, wobei Zeitmesser und Kommunikationsapparat lediglich Hilfsfunktionen ausüben. Eine kennzeichnende Haupttätigkeit zwischen GPS-Empfangsgerät und Mess-/Prüfgerät ist nicht ermittelbar. Die Ware ist gemeinsam mit einer Montagehalterung, einem USB-Kabel sowie mit einer Bedienungsanleitung in einem Pappkarton zum Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.
Sog. Navigator für Fahrräder, in Form einer Warenzusammenstellung, im Wesentlichen bestehend aus einem annähernd quaderförmigen Gehäuse (ca. 55,7 x 20,6 x 106,1 mm, 104 g) mit einem 3.0" Touch-Screen LCD, einer Drucktaste am Seitengehäuse, zwei Drucktasten an der Unterseite, einem Bluetooth-Modul, einem GPS-Empfangsmodul, einem barometrischen Höhenmesser, einem Beschleunigungssensor, einem ANT+ Sensor, einer integrierten Antenne, einer USB-Schnittstelle, einem Lithium-Ionen-Akkumulator sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät (charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung) dient dem Empfang von Signalen eines Geschwindigkeits-, eines Trittfrequenz- sowie eines Herzfrequenzsensors (alle nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, deshalb unvollständig) über Bluetooth und dem Messen und Anzeigen der Geschwindigkeit, der Trittfrequenz, der Herzfrequenz, der Steigung und der Steigungsrate, der Höhe, der Strecke, der Rundenzeit, der verbrauchten Kalorien, der Leistung sowie der Zeit. Es dient weiter dem Empfang der von Satelliten gesendeten orts- und zeitgenau gesendeten Funksignale einschließlich der Streckenführung. Die empfangenen Daten können über das Bluetooth-Modul an ein mobiles Endgerät ausgegeben- und von diesem auch empfangen werden. Die Ware stellt sich somit als kombinierte Maschine, bestehend aus einem multifunktionalen Mess- und Prüfgerät, einem GPS-Empfangsgerät, einem Kommunikationsapparat sowie zusätzlich einem Zeitmesser dar, wobei Zeitmesser und Kommunikationsapparat lediglich Hilfsfunktionen ausüben. Eine kennzeichnende Haupttätigkeit zwischen GPS-Empfangsgerät und Mess-/Prüfgerät ist nicht ermittelbar. Die Ware ist gemeinsam mit einer Montagehalterung, einem USB-Kabel sowie mit einer Bedienungsanleitung in einem Pappkarton zum Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.
Sog. Outdoor-Handgerät mit Sensoren, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem mobiltelefonähnlichen Gehäuse (61 x 16 x 36 mm) mit einer integrierten GNSS-Antenne, einer Einschalttaste an der Gehäuseseite, einem 2,6" TFT-Display, einer vier-Richtungstaste und sieben weiteren Tasten auf der Vorderseite und einem Mini-USB-Anschluss, einem microSD-Kartensteckplatz, einem Batteriefach (ohne Akkus oder Batterien) sowie einem D-Ring auf der Rückseite, einem GPS-Empfangsmodul, einem elektronischen 3-Achsen-Kompass, einem barometrischen Höhenmesser, einem ANT+ Sensor, WiFi sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät empfängt (über ANT+/Bluetooth) Signale von Geschwindigkeits- und Kadenzsensoren, Herzfrequenz- und Temperatursensoren (alle nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und (über GPS) von Satelliten orts- und zeitgenau gesendete Funksignale einschließlich der Streckenführung und dient somit gleichermaßen dem Messen und Anzeigen von Herz-,Trittfrequenz- und Temperaturdaten sowie von Positions-, Geschwindigkeits-, Höhen-, Richtungs- und Neigungsdaten. Die Ware stellt sich als eine kombinierte Maschine, bestehend aus einem unvollständigen Mess- und Prüfgerät und einem GPS-Empfangsgerät dar. Eine kennzeichnenden Haupttätigkeit ist nicht feststellbar. Die Ware ist gemeinsam mit einem USB-Kabel, einem Karabinerclip und einem Benutzerhandbuch in einem Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.
Sog. Fahrrad-Navigator, in Form einer Warenzusammenstellung, im Wesentlichen bestehend aus einem annähernd quaderförmigen Gehäuse (41 x 16 x 63 mm) mit einem 1.8" LCD, fünf Drucktastknöpfen am Seitengehäuse, einem Bluetooth-Modul, einem GPS-Empfangsmodul, einem barometrischen Höhenmesser, einem Beschleunigungssensor, einer integrierten Antenne, einer USB-Schnittstelle, einem Lithium-Ionen-Akkumulator sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient dem Empfang von Signalen eines Geschwindigkeits-, eines Trittfrequenz- sowie eines Herzfrequenzsensors (alle nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, deshalb unvollständig) über Bluetooth und dem Messen und Anzeigen der Geschwindigkeit, der Trittfrequenz, der Herzfrequenz, der Steigung und der Steigungsrate, der Höhe, der Strecke, der Leistung sowie der Zeit. Es dient weiter dem Empfang der von Satelliten gesendeten orts- und zeitgenau gesendeten Funksignale einschließlich der Streckenführung. Die empfangenen Daten können über das Bluetooth-Modul an ein mobiles Endgerät ausgegeben- und von diesem auch empfangen werden. Die Ware stellt sich somit als kombinierte Maschine, bestehend aus einem multifunktionalen Mess- und Prüfgerät, einem GPS-Empfangsgerät, einem Kommunikationsapparat sowie zusätzlich einem Zeitmesser dar, wobei Zeitmesser und Kommunikationsapparat lediglich Hilfsfunktionen ausüben. Eine kennzeichnende Haupttätigkeit zwischen GPS-Empfangsgerät und Mess-/Prüfgerät ist nicht ermittelbar. Die Ware ist gemeinsam mit einer Montagehalterung, einem USB-Kabel sowie mit einer Bedienungsanleitung in einem Pappkarton zum Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.
Fahrradcomputer, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem annähernd quaderförmigen Gehäuse (ca. 50 x 82 x 20 mm, 75,8 g) mit einem transflektiven 2,6" TFT-Display, insgesamt sieben Drucktasten an Seiten- und Untergehäuse, einem Bluetooth-Modul, einem GPS-Empfangsmodul, einem barometrischen Höhenmesser, einem Beschleunigungssensor, einem Sensor für Umgebungslicht, einem ANT+ Sensor, WiFi, einer integrierten Antenne, einer USB-Schnittstelle, einem Lithium-Ionen-Akkumulator sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung) dient dem Empfang von Signalen eines Geschwindigkeits-, eines Trittfrequenz- sowie eines Herzfrequenzsensors (alle nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, deshalb unvollständig) über Bluetooth und dem Messen und Anzeigen der Geschwindigkeit, der Trittfrequenz, der Herzfrequenz, der Steigung, der Höhe, der Strecke, der verbrauchten Kalorien, der Leistung sowie der Zeit. Es dient weiter dem Empfang der von Satelliten gesendeten orts- und zeitgenau gesendeten Funksignale einschließlich der Streckenführung. Die empfangenen Daten können über das Bluetooth-Modul an ein mobiles Endgerät ausgegeben- und von diesem auch empfangen werden. Die Ware stellt sich somit als kombinierte Maschine, bestehend aus einem multifunktionalen Mess- und Prüfgerät, einem GPS-Empfangsgerät, einem Kommunikationsapparat sowie zusätzlich einem Zeitmesser dar, wobei Zeitmesser und Kommunikationsapparat lediglich Hilfsfunktionen ausüben. Eine kennzeichnende Haupttätigkeit zwischen GPS-Empfangsgerät und Mess-/Prüfgerät ist nicht ermittelbar. Die Ware ist gemeinsam mit Montagehalterungen, einem USB-Kabel sowie mit einer Bedienungsanleitung in einem Pappkarton zum Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9031Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
- 9031.80andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
- 9031.80.80andere
- 9031.80.80.00.0Instrumente, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A004cProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
- 1A004dProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
- 1B001fEquipment designed for the "production" of "composite" structures or laminates or "fibrous or filamentary materials", as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 2B119bBalancing machines and related equipment, as follows:
- 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A002cGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A002eGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A002fGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 129/2005 der Kommission vom 20. Januar 2005 (ABl. EU Nr. L 25/37) (RV L 129/05) geändert durch Berichtigung vom 12. Februar 2005 (ABl. L 42), geändert durch Berichtigung vom 12. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 120/42), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Ein Netzwerkanalysator, bestehend aus einem Analysatormodul, einem Zwischenspeicher und einer Schnittstelle zu einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV-Maschine), in einem einzigen Gehäuse. Der Analysator ist konzipiert, um Informationen über die Leistung von Netzwerken durch die Anzeige der Netzwerkaktivität, der Dekodierung aller wichtigen Protokolle und der Generierung von Netzwerkverkehr zu liefern. Die ADV-Maschine wird nicht mit dem Analysator gestellt. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 743/00 – Einreihung von Geräten zur Feststellung des Körperfettanteils (Body – Mass – Index – BMI). Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 10. Juni 2013 - 4 K 91/12 Einreihung von sog. Ultraschallgeräten zur zerstörungsfreien Materialprüfung Leitsatz Ultraschallgeräte zur zerstörungsfreien Materialprüfung erfüllen die Funktionen „Messen“ und „Prüfen“ und sind daher in die Unterposition 9031 8034 1 KN einzureihen. Dass durch das Messen und Prüfen Fehler der zu prüfenden Werkstücke aufgefunden werden, stellt sich nicht als eigenständige Funktion „Fehlersuche“ dar. 1 Anmerkung: ab 1.1.2017 zutreffender KN-Code 9031 80 20
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm). …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Kilometerzähler?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Kilometerzähler überwiegend in 9031.80.80.00.0 eingereiht: Instrumente, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Kilometerzähler?
Auf 9031.80.80.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Kilometerzähler?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 903180. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 9031.80.80.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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