Zolltarifnummer für Klemmhalter: 8716.90.90.98
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Klemmhalter wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8716.90.90.98 eingereiht: Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %.
Grundlage sind 9 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 89 Prozent davon führen auf 8716.90.90.98.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Klemmhalter aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8716.90.90.98
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- vZTA-Grundlage
- 9
- Übereinstimmung
- 89 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Klemmhalter, sog. Stützradhalter-Klemmhalter, Artikel-Nr.: 36443, Foto siehe Anlage, - bestehend aus zwei spezifisch geformten, innen jeweils halbkreisförmig gestalteten Klemmbacken aus laut Antrag Stahl; die beiden mit einem Metallstift drehbar verbundenden Hälften werden mit einem in ein Gewinde einschraubbaren Klemmhebel arretiert und bilden so eine Rundrohraufnahme für Rohre mit einem Durchmesser von ca. 48 mm, - mit einer Länge von ca. 135 mm, einer Breite von ca. 70 mm und einer Höhe von ca. 120 mm, - wird mit zwei Schrauben an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern verschraubt, - dient der Befestigung des Rohres eines Stützrades; eine mögliche Verwendung zur Befestigung eines seitlichen Stützfusses (Abstellstütze) steht der Einreihung nicht entgegen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Klemmhalter)"
Klemmhalter, Foto siehe Anlage, - bestehend aus zwei spezifisch geformten, innen jeweils halbkreisförmig gestalteten Klemmbacken aus verzinktem Stahl; die beiden aufklappbaren Hälften sind mittels eines Metallstiftes und eines einschraubbaren Klemmhebels verbunden und bilden eine Rundrohraufnahme (Durchmesser ca. 48 mm), - wird mit zwei Schrauben (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern (Deichsel oder Auflaufeinrichtung) verschraubt, - dient der Befestigung von Stützradrohren mit einem Durchmesser von ca. 48 mm und somit der Befestigung des Stützrades; eine mögliche Verwendung zur Befestigung eines Stützfußes (Abstellstütze) steht der Einreihung nicht entgegen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Klemmhalter)"
Klemmhalter, Fotos siehe Anlage, - zwei spezifisch geformte, innen jeweils halbkreisförmig gestaltete Klemmbacken aus verzinktem Stahl (S235); die beiden aufklappbaren Hälften sind mittels eines Metallstiftes und eines einschraubbaren Klemmhebels verbunden und bilden eine Rundrohraufnahme (Durchmesser ca. 35 mm), - - mit einem Lochabstand von 105 mm, - - mit einem Lochdurchmesser von 10 mm, - - in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht, - dient der Befestigung von Stützradrohren und somit der Befestigung des Stützrades eines PKW- Anhängers; eine mögliche Verwendung zur Befestigung eines Stützfußes (Abstellstütze) steht der Einreihung nicht entgegen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Klemmhalter)"
Klemmhalter, Fotos siehe Anlage, - zwei spezifisch geformte, innen jeweils halbkreisförmig gestaltete Klemmbacken aus laut Antrag verzinktem Metall; die beiden aufklappbaren Hälften sind mittels eines Metallstiftes und eines einschraubbaren Klemmhebels verbunden und bilden eine Rundrohraufnahme (Durchmesser ca. 48 mm), - laut Antrag: - - mit einem Lochabstand von 105 mm, - - mit einem Lochdurchmesser von 10 mm, - - in einem Karton mit Aufdruck für den Einzelverkauf aufgemacht, - dient der Befestigung von Stützradrohren und somit der Befestigung des Stützrades eines PKW- Anhängers; eine mögliche Verwendung zur Befestigung eines Stützfußes (Abstellstütze) steht der Einreihung nicht entgegen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Klemmhalter)"
Klemmhalter, sog. Klemmschelle bestehend aus Schelle und Klemmhebel, Fotos siehe Anlage, - laut technischer Zeichnung bestehend aus zwei spezifisch geformten, innen jeweils halbkreisförmig gestalteten Klemmbacken aus verzinktem Stahl; die beiden aufklappbaren Hälften sind mittels eines Metallstiftes und eines einschraubbaren Klemmhebels verbunden und bilden eine Rundrohraufnahme (Durchmesser ca. 49 mm), - mit einer Länge von ca. 131 mm, einer Breite von ca. 68 mm und einer Höhe von ca. 65 mm, - wird (lt. Antrag) mit zwei Schrauben (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern (Deichsel oder Auflaufeinrichtung) verschraubt, - dient der Befestigung von Stützradrohren mit einem Durchmesser von ca. 48 mm und somit der Befestigung des Stützrades; eine mögliche Verwendung zur Befestigung eines Stützfußes (Abstellstütze) steht der Einreihung nicht entgegen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Klemmhalter)"
Klemmhalter, sog. Klemmschelle bestehend aus Schelle und Klemmhebel, Fotos siehe Anlage, - laut technischer Zeichnung bestehend aus: - - zwei spezifisch geformten, innen jeweils halbkreisförmig gestalteten Klemmbacken aus verzinktem Stahl; die beiden aufklappbaren Hälften sind mittels eines Metallstiftes und eines einschraubbaren Klemmhebels verbunden und bilden eine Rundrohraufnahme (Durchmesser ca. 49 mm), - - mit einer Länge von ca. 131 mm, einer Breite von ca. 68 mm und einer Höhe von ca. 65 mm, - wird (lt. Antrag) mit zwei Schrauben (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern (Deichsel oder Auflaufeinrichtung) verschraubt, - dient der Befestigung von Stützradrohren mit einem Durchmesser von ca. 48 mm und somit der Befestigung des Stützrades; eine mögliche Verwendung zur Befestigung eines Stützfusses (Abstellstütze) steht der Einreihung nicht entgegen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Klemmhalter) für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716"
Klemmhalter, sog. Stützradhalter-Klemmhalter, Artikel-Nr.: 36443, Foto siehe Anlage, - bestehend aus zwei spezifisch geformten, innen jeweils halbkreisförmig gestalteten Klemmbacken aus laut Antrag Stahl; die beiden mit einem Metallstift drehbar verbundenden Hälften werden mit einem in ein Gewinde einschraubbaren Klemmhebel arretiert und bilden so eine Rundrohraufnahme für Rohre mit einem Durchmesser von ca. 48 mm, - mit einer Länge von ca. 130 mm, einer Breite von ca. 70 mm und einer Höhe von ca. 68 mm, - wird mit zwei Schrauben an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern verschraubt, - dient der Befestigung des Rohres eines Stützrades; eine mögliche Verwendung zur Befestigung eines seitlichen Stützfusses (Abstellstütze) steht der Einreihung nicht entgegen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Klemmhalter)"
Klemmhalter, sog. Stützradhalter-Klemmhalter, Artikel-Nr.: 36.443, Foto siehe Anlage, laut Antag bestehend aus: - zwei spezifisch geformten, innen jeweils halbkreisförmig gestalteten Klemmbacken aus verzinktem Stahl; die beiden mit einem Metallstift drehbar verbundenden Hälften werden mit einem in ein Gewinde einschraubbaren Klemmhebel arretiert und bilden so eine Rundrohraufnahme für Rohre mit einem Durchmesser von ca. 48 mm, - mit einer Länge von ca. 130 mm, einer Breite von ca. 70 mm und einer Höhe von ca. 68 mm, - wird mit zwei Schrauben (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) an einem tragenden Bauteil von Wohn- bzw. Nutzanhängern verschraubt, - dient der Befestigung des Rohres eines Stützrades; eine mögliche Verwendung zur Befestigung eines seitlichen Stützfusses (Abstellstütze) steht der Einreihung nicht entgegen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Klemmhalter)"
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
- 8716.90Teile
- 8716.90.90andere Teile
- 8716.90.90.98Teile, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.90.90.98
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8716 90: 1. Rückstrahler für Fahrzeuganhänger, bestehend aus einer dreieckigen Signalplatte aus rot gefärbtem Kunststoff, die zum besseren Reflektieren der Strahlen mit pyramidenförmigen Erhöhungen versehen und in ein mit Befestigungsbolzen ausgestattetes Gehäuse eingebaut ist. Siehe auch Avis 3926 90/3 2. Luftfeder bestehend aus einem gewebeverstärkten Gummibalg (vulkanisierter Kautschuk), Stahlplatten und einem Kunststoffkolben, der als Komponente eines Aufhängungssystems von Sattelaufliegern verwendet werden soll. Die Ware wurde entwickelt, um Erschütterungen und Stöße zu absorbieren und als Schwingungsdämpfer und für die Höhenverstellung des Fahrwerks zu dienen. Der Kunststoffkolben ermöglicht eine weitere Abstimmung der Federraten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis Nr. 8716 90/3. 3. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Klemmhalter?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Klemmhalter überwiegend in 8716.90.90.98 eingereiht: Teile, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Klemmhalter?
Auf 8716.90.90.98 liegt ein Drittlandszollsatz von 1,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Klemmhalter?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 871690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 9 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 89 Prozent davon wurden in 8716.90.90.98 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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