Einreihung

Zolltarifnummer für Koffer-Innenausstattung: 6307.90.98.99

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Koffer-Innenausstattung wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6307.90.98.99 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 6307.90.98.99.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Koffer-Innenausstattung aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6307.90.98.99
Drittlandszoll
6,3 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12760/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-13

Koffer-Innenausstattung, sog. Divider, Interior V2, Größen # 53 und # 56, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; veranschaulicht durch ein Muster mit den Abmessungen von ca. 44 cm (L) x 33 cm (B), - auf einer Seite aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben, - auf der anderen Seite aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken, mit offenen, nicht verschieb- baren Zellen (Netz der Position 5608), mit drei aufgenähten Flauschbändern aus Schlingengeweben; an einer Längsseite mit einem eingesetzten, ca. 4 cm breiten Streifen aus den o. g. Geweben und einer nahezu durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss versehen, - alle Gewebe und Gewirke bestehen aus Spinnstoffen, - mit einem Rahmen aus augenscheinlich Festkunststoff versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird laut Antrag bei der Kofferherstellung fest in einen Koffer eingearbeitet, stellt sich als Teil eines Koffers dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewebe und die offenzelligen Gewirke als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang überwiegen jedoch die Gewebe und verleihen der Ware damit ihren wesentlichen Charakter (somit keine Ware der Position 5608). "Andere konfektionierte Ware (Koffer-Innenausstattung) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht hand- gearbeitet"

DEBTI12760/24-3Erteilt von DEGültig bis 2027-06-13

Koffer-Innenausstattung, sog. Lining oben, Interior V2, Größen # 40, # 53 und # 56, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig; veranschaulicht durch ein Muster in den Abmessungen von ca. 47 cm (L) x 41 cm (B) x 10 cm (H), - teilweise doppelt gearbeitet, aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, - auf der Unterseite mittig mit einem Reißverschluss ausgestattet, - auf der Oberseite im Bereich des Randes mit einer entlang einer Längs- und zwei Schmalseiten laufenden Reißverschlussöffnung; in dem dadurch aufklappbaren Bereich mit einer aufgesetzten, ca. 43 cm x 29 cm großen Tasche aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen (Netz der Position 5608), die an einer Längsseite mit einem eingesetzten, ca. 5 cm breiten Streifen aus den o. g. Geweben und einer nahezu durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss versehen ist; im Bereich der geschlossenen Längsseite mit einem ange- nähten ca. 36 cm langen und 10 cm breiten Zuschnitt aus den o. g. Geweben, - durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird laut Antrag bei der Kofferherstellung fest in einen Koffer eingearbeitet, stellt sich als Teil eines Koffers dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewebe und die offenzelligen Gewirke als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang überwiegen jedoch die Gewebe und verleihen der Ware damit ihren wesentlichen Charakter (somit keine Ware der Position 5608). "Andere konfektionierte Ware (Koffer-Innenausstattung) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht hand- gearbeitet"

DEBTI12760/24-4Erteilt von DEGültig bis 2027-06-13

Koffer-Innenausstattung, sog. Flying Pocket, Interior V2, Größen # 53 und # 56, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig; veranschaulicht durch ein Muster in den Abmessungen von ca. 27,5 cm (L) x 10,5 cm (B), - auf beiden Seiten aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, - auf der Oberseite mit einem Reißverschluss ausgestattet, - auf der Unterseite entlang einer Längsseite mit einem schmalen, doppelseitigen Klebeband mit Abdeckpapier versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird laut Antrag bei der Kofferherstellung fest in einen Koffer eingearbeitet, stellt sich als Teil eines Koffers dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Koffer-Innenausstattung), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht hand- gearbeitet"

DEBTI17701/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-13

Koffer-Innenausstattung, sog. Accordeon Inlay, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig, oben offen; in den Abmessungen von: ca. 38 cm (L) x 5 cm (B) x 25 cm (H), - doppelt gearbeitet, aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus Spinnstoffen; im Bereich der beiden großen Seitenteile mit dreilagig gearbeiteten Einlagen mit einer Außen- und Innenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen aus Spinnstoffen und einer Mittellage aus Kunststoff verstärkt (Meter- ware der Position 5603); im Bereich des "Bodens" mit Schaumkunststoff (laut Antrag PVC) gepolstert, - entlang der vier Seitenkanten mit doppelt gearbeiteten, annähernd trapezförmigen Zuschnitten (max. ca. 24 cm x 11 cm) ausgestattet, an die jeweils mittels dreier Druckknöpfe ein ca. 3 cm breiter, doppelt gearbeiteter, mit einem schmalen, doppelseitigen Klebeband mit Abdeckpapier versehener Streifen aus den o. g. Geweben angebracht ist, - durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird laut Antrag bei der Kofferherstellung fest in einen Koffer eingearbeitet, stellt sich als Teil eines Koffers dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe gegenüber den Vliesstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Koffer-Innenausstattung) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht hand- gearbeitet"

DEBTI12760/24-2Erteilt von DEGültig bis 2027-06-13

Koffer-Innenausstattung, sog. Lining unten, Interior V2, Größen # 40, # 53 und # 56, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig, oben offen; veranschaulicht durch ein Muster in den Abmessungen von ca. 52 cm (L) x 39 cm (B) x 10 cm (H), - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, - mittig mit einem Reißverschluss ausgestattet, - entlang der Ränder lediglich geschnitten, - durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird laut Antrag bei der Kofferherstellung fest in einen Koffer eingearbeitet, stellt sich als Teil eines Koffers dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Koffer-Innenausstattung), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht hand- gearbeitet"

DEBTI25196/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-14

Koffer-Innenausstattung, sog. Koffer Lining, Foto siehe Anlage, - in zwei verschiedenen Größen und Ausführungen, - annähernd quaderförmig, oben offen; in den Abmessungen von: ca. 53 cm (L) x 45 cm (B) x 11 cm (H) bzw. ca. 51 cm (L) x 38 cm (B) x 7,5 cm (H), - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus Spinnstoffen; die größere Ausführung ist an einer Längsseite mit einem angenähten zweilagigen, ca. 40 cm x 11 cm großen Zuschnitt aus den o. g. Geweben und Vliesstoff versehen, - mittig mit einem Reißverschluss ausgestattet, - entlang der Ränder mit einem doppelseitigen Klebeband mit Abdeckpapier zur Befestigung am Koffer versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - soll laut Antrag als Futter für Koffer verwendet werden; stellt sich als Teil eines Koffers dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Waren (Koffer-Innenausstattung), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.90andere
  4. 6307.90.98andere, andere, andere
  5. 6307.90.98.99Andere konfektionierte Waren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.98.99

HS-Code6307.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.90.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.90.98.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Koffer-Innenausstattung?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Koffer-Innenausstattung überwiegend in 6307.90.98.99 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Koffer-Innenausstattung?

Auf 6307.90.98.99 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Koffer-Innenausstattung?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 6307.90.98.99 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.