Einreihung

Zolltarifnummer für Konfektionierter Bindfaden: 5609.00.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Konfektionierter Bindfaden wird in der Regel in die Zolltarifnummer 5609.00.00.00 eingereiht: Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,8 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon führen auf 5609.00.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Konfektionierter Bindfaden aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
5609.00.00.00
Drittlandszoll
5,8 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE15948/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-15

Konfektionierter Bindfaden, sog. Vielzweckseil, EAN 2077632810381, Foto siehe Anlage, - auf einer Kunststoffkarte aufgebracht und mit einer bedruckten Banderole versehen, - als Meterware, laut Antrag mit einer Länge von 20 m und einem Durchmesser von 4 mm, - aus einem Rundgeflecht aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), mit enger Flechtweise und festem Gefüge (= Bindfaden), mit einer Seele aus Garnen, - mit einem Titer von ca. 77.000 dtex (u. a. somit keine Ware der Unterposition 5607 4990), - an beiden Enden mit heiß versiegelten Rändern (mehr als nur in einfacher Weise gegen das Ausriefeln gesichert, somit konfektioniert). "Ware aus Bindfäden, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DE15938/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-15

Konfektionierter Bindfaden, sog. Bindfaden, EAN 2077632810442, Foto siehe Anlage, - als dreiteiliges Sortiment in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - als Meterware, auf einer Pappspule aufgewickelt, mit einer Länge von laut Antrag 50 m und einem Durchmesser von ca. 1,3 mm, - aus einem Bindfaden aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern; gezwirntes Garn mit einem Titer von mehr als 10.000 dtex), - an beiden Enden mit heiß versiegelten Rändern (mehr als nur in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert, somit konfektioniert, damit keine Ware der Position 5607). "Ware aus Bindfäden, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DE15940/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-15

Konfektionierter Bindfaden, sog. Vielzweckfaden, EAN 2077632810428, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappspule aufgewickelt und mit einer Banderole versehen, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 70 m und einem Durchmesser von ca. 1,5 mm, - aus einem Bindfaden aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern; gezwirntes Garn mit einem Titer von mehr als 10.000 dtex), - an beiden Enden mit heiß versiegelten Rändern (mehr als nur in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert, somit konfektioniert, damit keine Ware der Position 5607). "Ware aus Bindfäden, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DE15944/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-14

Konfektionierter Bindfaden, sog. Vielzweckseil, EAN 2077632810367, Foto siehe Anlage, - auf einer Kunststoffkarte aufbegracht und mit einer bedruckten Banderole versehen, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 20 m und einem Durchmesser von ca. 4 mm, - aus einem Bindfaden aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern; gezwirntes Garn mit einem Titer von mehr als 10.000 dtex), - an beiden Enden mit heiß versiegelten Rändern (mehr als nur in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert, somit konfektioniert, damit keine Ware der Position 5607). "Ware aus Bindfäden, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

DE12381/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-07-17

Konfektionierter Bindfaden, sog. Bindfaden, EAN 2077632810404, Foto siehe Anlage, - auf einer Kunststoffspule aufgewickelt und mit einer Banderole umwickelt, - als Meterware, mit einer Länge von laut Antrag 125 m und einem Durchmesser von ca. 15 mm, - aus einem Bindfaden aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern; gezwirntes Garn mit einem Titer von mehr als 10.000 dtex), - an beiden Enden mit heiß versiegelten Rändern (mehr als nur in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert, somit konfektioniert). "Ware aus Bindfäden (konfektionierter Bindfaden), anderweit weder genannt noch inbegriffen"

Einordnung im Zolltarif

  1. 56WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
  2. 5609Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 5609.00.00.00Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5609.00.00.00

HS-Code5609.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5609.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5609.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5609

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Waren aus Garnen der Kapitel 50 bis 55, aus Streifen und dergleichen der Pos. 5404 oder 5405, oder aus Bindfäden, Seilen oder Tauen der Pos. 5607, die nicht in anderen Positionen der Nomenklatur genauer erfasst sind. Zu dieser Position gehören insbesondere Garne, Bindfäden, Seile und Taue, auf Länge geschnitten, die an einem Ende oder an beiden Enden mit Schlaufen oder mit Einfassungen aus Metall, Haken, Ringen oder anderen Zutaten versehen sind (z. B. Schnürsenkel, Wäscheleinen, Zugseile), Verladeschlingen, Schiffsfender, Fassfender, Strickleitern, Scheuerwischer (zum Scheuern von Spülsteinen, Fliesen usw.), aus einem Bündel von Garnen oder Bindfäden, die in der Mitte umgelegt und an der Umkehrstelle eingebunden sind, usw. …

Pos. 5609

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2020/724 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2020 (ABL EU L 170/9) (RV L 20/724): Eine Ware in der Form einer Hohlkugel aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, mit einer kleinen runden Öffnung, die mit einer Lamelle aus weichem Kunststoff eingefasst ist und mit der sie beispielsweise an einer elektrischen Lichterkette angebracht werden kann. Die Ware existiert in verschiedenen Farben und Größen und wird als eigenständige Ware eingeführt. Sie ist für die Verwendung als Dekoration für sich allein oder beispielsweise zusammen mit einer Lichterkette ausgelegt. Unterposition 5609 00 00 Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f und Anmerkung 8 a zum Abschnitt XI und dem Wortlaut des KN-Codes 5609 00 00. …

Pos. 5609

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2018, Az.:RS 4 K 2698/16 Z, EU Aus den Gründen: … Tatbestand: Streitig ist die zolltarifliche Einreihung von so genannten Kratzbäumen für Katzen – verschiedener Modelle - Die von der Klägerin in verschiedenen Modellen und Farben eingeführten Kratzbäume für Hauskatzen waren zum Zeitpunkt der Zollanmeldung noch nicht zusammengebaut und befanden sich einzeln in Kartons. Sie bestanden aus einem Gestell mit verschiedenen Ebenen in Form von Brettern, Schalen, kastenförmigen Höhlen und Röhren, in die eine Katze hineinkriechen konnte. Gelegentlich wiesen die Kratzbäume auch kleine Spieleelemente auf. Ihre Ebenen waren oft ausgehend von einer Grundplatte mit Säulen verbunden. …

Pos. 5609

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge bestehend aus einer röhrenförmige Litze aus textilem Material mit einem Durchmesser von ungefähr 35 mm, mit acht Kautschukadern über die gesamte Länge. Das Abschleppseil ist von flexibler Struktur und aus lose verwebten gezwirnten Garnbündeln aus synthetischen Chemiefasern hergestellt. Es weist an jedem Ende des Seils eine Schlinge auf, die von einem etwa 7 cm langen Kunststoffbeschlag zusammengehalten wird. An den Schlingen ist ein Karabinerhaken aus unedlem Metall befestigt. Das Abschleppseil von 150 cm Länge ist unter Zug bis zu 400 cm Länge dehnbar und kann einer Zugbelastung von bis zu 2500 Kilogramm ausgesetzt werden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Konfektionierter Bindfaden?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Konfektionierter Bindfaden überwiegend in 5609.00.00.00 eingereiht: Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Konfektionierter Bindfaden?

Auf 5609.00.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 5,8 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Konfektionierter Bindfaden?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 560900. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon wurden in 5609.00.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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