Einreihung

Zolltarifnummer für Kunststoffstuhl: 9401.80.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Kunststoffstuhl wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9401.80.00.00 eingereiht: Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 9401.80.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Kunststoffstuhl aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9401.80.00.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE16267/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-09-06

Kunststoffstuhl, Art. 91450, 91451 Es handelt sich um einen ca. 57 x 56 x 90 cm (BxHxT) großen Stuhl vollständig aus weißem bzw. dunkelgrünem Kunststoff, bestehend aus einem Gestell aus vier Beinen, einer nicht gepolsterten Sitzfläche, Rücken- und Armlehnen. Er weist eine Sitzhöhe von 43 cm und Sitztiefe von 38 cm auf. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel (Stuhl), aus Kunststoff" einzureihen.

DE5898/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-03-24

Kunststoffstuhl, Art. Nr. 91889, wie folgt: - schwarzer Kunststoffstuhl mit Rücken- und Armlehnen, - 48 x 54 x 80 cm (B x T x H), - Sitzhöhe 47,5 cm. Das Möbel wird auf den Boden (auch im Freien) gestellt und dient dort als Sitzgelegenheit. Die beschriebene Ware ist als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel" einzureihen.

DE5894/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-03-24

Kunststoffstuhl, Art. Nr. 91885, wie folgt: - weißer Kunststoffstuhl mit Rückenlehne, - 48 x 54 x 80 cm (B x T x H), - Sitzhöhe 47,5 cm. Das Möbel wird auf den Boden (auch im Freien) gestellt und dient dort als Sitzgelegenheit. Die beschriebene Ware ist als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel" einzureihen.

DE5895/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-03-24

Kunststoffstuhl, Art. Nr. 91886, wie folgt: - schwarzer Kunststoffstuhl mit Rückenlehne, - 48 x 54 x 80 cm (B x T x H), - Sitzhöhe 47,5 cm. Das Möbel wird auf den Boden (auch im Freien) gestellt und dient dort als Sitzgelegenheit. Die beschriebene Ware ist als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel" einzureihen.

DE5896/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-03-24

Kunststoffstuhl, Art. Nr. 91887, wie folgt: - orange-farbener Kunststoffstuhl mit Rückenlehne, - 48 x 54 x 80 cm (B x T x H), - Sitzhöhe 47,5 cm. Das Möbel wird auf den Boden (auch im Freien) gestellt und dient dort als Sitzgelegenheit. Die beschriebene Ware ist als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel" einzureihen.

DE5897/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-03-24

Kunststoffstuhl, Art. Nr. 91888, wie folgt: - weißer Kunststoffstuhl mit Rücken- und Armlehnen, - 48 x 54 x 80 cm (B x T x H), - Sitzhöhe 47,5 cm. Das Möbel wird auf den Boden (auch im Freien) gestellt und dient dort als Sitzgelegenheit. Die beschriebene Ware ist als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel" einzureihen.

DE5899/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-03-24

Kunststoffstuhl, Art. Nr. 91890, wie folgt: - orange-farbener Kunststoffstuhl mit Rücken- und Armlehnen, - 48 x 54 x 80 cm (B x T x H), - Sitzhöhe 47,5 cm. Das Möbel wird auf den Boden (auch im Freien) gestellt und dient dort als Sitzgelegenheit. Die beschriebene Ware ist als "anderes als von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 79 erfasstes Sitzmöbel" einzureihen.

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9401Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
  3. 9401.80andere Sitzmöbel
  4. 9401.80.00.00Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9401.80.00.00

HS-Code9401.806 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9401.80.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9401.80.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwoodnur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9401

Zu Unterposition 9401 80: Hierher gehören auch Sicherheitssitze, die für die Beförderung von Kleinkindern und Säuglingen in Kraftfahrzeugen oder anderen Transportmitteln geeignet sind. Sie sind herausnehmbar und werden mit Hilfe des Sicherheitsgurtes und einer Haltevorrichtung mit dem Autositz verbunden.

Pos. 9401

Zu Unterposition 9401 80: 1. Autosicherheitssitze, die für die Beförderung von Kleinkindern und Säuglingen in Kraftfahrzeugen oder anderen Transportmitteln geeignet sind. Sie sind herausnehmbar und werden mit Hilfe des Sicherheitsgurtes und einer Haltevorrichtung mit dem Fahrzeugsitz verbunden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 9401

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …

Pos. 9401

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Kunststoffstuhl?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Kunststoffstuhl überwiegend in 9401.80.00.00 eingereiht: Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), andere Sitzmöbel. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Kunststoffstuhl?

Auf 9401.80.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Kunststoffstuhl?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 940180. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 9401.80.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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