Zolltarifnummer für Lenkrollen: 7326.90.98.90
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Lenkrollen wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7326.90.98.90 eingereiht: Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 21 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 95 Prozent davon führen auf 7326.90.98.90.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Lenkrollen aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 7326.90.98.90
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 21
- Übereinstimmung
- 95 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um sog. Lenkrollen, in drei verschiedenen Größen, jeweils im Wesentlichen bestehend aus einer nahezu rechteckigen Platte aus Stahl, die mit vier Befestigungslöchern versehen und die über ein Schwenklager drehbar mit einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Stahl verbunden ist und einem in der Aufnahmevorrichtung mittels einer Schraube befestigten Rad, bestehend aus einer Felge aus Kunststoff und einer aufgebrachten Lauffläche aus Kunststoff oder Kautschuk. Die Befestigungslöcher sind mit Schrauben und Muttern ausgestattet. Abmessungen (Durchmesser/Radbreite): 200 mm x 40 mm, 160 mm x 40 mm oder 125 mm x 32 mm. - Antragstellerangaben - Die Lenkrollen können gleichermaßen an verschiedenen Waren angebracht werden. Eine Einreihung als Teil einer bestimmten Ware ist ausgeschlossen, da der Hauptverwendungszweck der Lenkrolle aufgrund der objektiven Merkmale nicht zu bestimmen ist. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird durch den Stahl bestimmt, da er die Basis für die Konstruktion der Lenkrolle bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren, aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um sog. Lenkrollen, in drei verschiedenen Größen, im Wesentlichen bestehend aus einer nahezu rechteckigen Platte aus Stahl, die mit vier Befestigungslöchern versehen und die über ein Schwenklager drehbar mit einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Stahl verbunden ist und einem in der Aufnahmevorrichtung mittels einer Schraube befestigten Rad, bestehend aus einer Felge aus Kunststoff und einer aufgebrachten Lauffläche aus Kunststoff oder Kautschuk. Die Befestigungslöcher sind mit Schrauben und Muttern ausgestattet. Abmessungen: (Durchmesser/Radbreite): 200 mm x 40 mm, 160 mm x 40 mm oder 125 mm x 38 mm. - Antragstellerangaben - Die Lenkrollen können gleichermaßen an verschiedenen Waren angebracht werden. Eine Einreihung als Teil einer bestimmten Ware ist ausgeschlossen, da der Hauptverwendungszweck der Lenkrolle aufgrund der objektiven Merkmale nicht zu bestimmen ist. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird durch den Stahl bestimmt, da er die Basis für die Konstruktion der Lenkrolle bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren, aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um sog. Lenkrollen, im Wesentlichen bestehend aus einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Stahl, deren annähernd kreisrunde Oberseite mit einem drehbaren Schwenklager aus Stahl mit Rückenloch versehen ist und einem in der Aufnahmevorrichtung mittels einer Schraube befestigten Rad, bestehend aus einer Felge aus Kunststoff und einer aufgebrachten Lauffläche aus Kunststoff oder Kautschuk (Durchmesser: 125 mm; Radbreite: 32 mm). Das Schwenklager ist mit einer Spreizhülse ausgestattet. - Antragstellerangaben - Die Lenkrollen können gleichermaßen an verschiedenen Waren angebracht werden. Eine Einreihung als Teil einer bestimmten Ware ist ausgeschlossen, da der Hauptverwendungszweck der Lenkrolle aufgrund der objektiven Merkmale nicht zu bestimmen ist. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird durch den Stahl bestimmt, da er die Basis für die Konstruktion der Lenkrolle bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren, aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um sog. Lenkrollen, in drei verschiedenen Größen, jeweils im Wesentlichen bestehend aus einer nahezu rechteckigen Platte aus Stahl, die mit vier Befestigungslöchern versehen und die über ein Schwenklager drehbar mit einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung mit Feststeller aus Stahl verbunden ist und einem in der Aufnahmevorrichtung mittels einer Schraube befestigten Rad, bestehend aus einer Felge aus Kunststoff und einer aufgebrachten Lauffläche aus Kunststoff oder Kautschuk. Die Befestigungslöcher sind mit Schrauben und Muttern ausgestattet. Abmessungen (Durchmesser/Radbreite): 200 mm x 40 mm, 160 mm x 40 mm oder 125 mm x 32 mm. - Antragstellerangaben - Die Lenkrollen können gleichermaßen an verschiedenen Waren angebracht werden. Eine Einreihung als Teil einer bestimmten Ware ist ausgeschlossen, da der Hauptverwendungszweck der Lenkrolle aufgrund der objektiven Merkmale nicht zu bestimmen ist. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird durch den Stahl bestimmt, da er die Basis für die Konstruktion der Lenkrolle bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren, aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um sog. Lenkrollen, in drei verschiedenen Größen, jeweils im Wesentlichen bestehend aus einer nahezu rechteckigen Platte aus Stahl, die mit vier Befestigungslöchern versehen und die über ein Schwenklager drehbar mit einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung mit Feststeller aus Stahl verbunden ist und einem in der Aufnahmevorrichtung mittels einer Schraube befestigten Rad, bestehend aus einer Felge aus Kunststoff und einer aufgebrachten Lauffläche aus Kunststoff oder Kautschuk. Die Befestigungslöcher sind mit Schrauben und Muttern ausgestattet. Abmessungen (Durchmesser/Radbreite): 200 mm x 40 mm, 160 mm x 40 mm oder 125 mm x 32 mm. - Antragstellerangaben - Die Lenkrollen können gleichermaßen an verschiedenen Waren angebracht werden. Eine Einreihung als Teil einer bestimmten Ware ist ausgeschlossen, da der Hauptverwendungszweck der Lenkrolle aufgrund der objektiven Merkmale nicht zu bestimmen ist. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird durch den Stahl bestimmt, da er die Basis für die Konstruktion der Lenkrolle bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren, aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um sog. Lenkrollen, in unterschiedlichen Größen, jeweils im Wesentlichen bestehend aus einer nahezu rechteckigen Platte aus Stahl, die mit vier Befestigungslöchern versehen und die über ein Schwenklager drehbar mit einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Stahl verbunden ist und einem in der Aufnahmevorrichtung mittels einer Schraube befestigten Rad aus Kunststoff. Die Befestigungslöcher sind mit Schrauben und Muttern ausgestattet. Abmessungen (Durchmesser/Radbreite): 200 mm x 50 mm oder 150 mm x 40 mm oder 125 mm x 38 mm. - Antragstellerangaben - Die Lenkrollen können gleichermaßen an verschiedenen Waren angebracht werden. Eine Einreihung als Teil einer bestimmten Ware ist ausgeschlossen, da der Hauptverwendungszweck der Lenkrolle aufgrund der objektiven Merkmale nicht zu bestimmen ist. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird durch den Stahl bestimmt, da er die Basis für die Konstruktion der Lenkrolle bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren, aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um sog. Lenkrollen, in unterschiedlichen Größen, im Wesentlichen bestehend aus einer Anschraubplatte aus Stahl, mit Befestigungslöchern, die über ein Schwenklager drehbar mit einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Stahl verbunden und mit einem Feststeller ausgestattet ist und einem in der Aufnahmevorrichtung mittels einer Schraube befestigten Rad, bestehend aus einer Felge aus Kunststoff und einer aufgebrachten Lauffläche aus Kunststoff oder Kautschuk. Die Befestigungslöcher sind mit Schrauben und Muttern ausgestattet. Abmessungen (Durchmesser/Radbreite): 200 mm x 40 mm oder 160 mm x 40 mm oder 125 mm x 32 mm. - Antragstellerangaben - Die Lenkrollen können gleichermaßen an verschiedenen Waren angebracht werden. Eine Einreihung als Teil einer bestimmten Ware ist ausgeschlossen, da der Hauptverwendungszweck der Lenkrolle aufgrund der objektiven Merkmale nicht zu bestimmen ist. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird durch den Stahl bestimmt, da er die Basis für die Konstruktion der Lenkrolle bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren, aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Es handelt sich um sog. Lenkrollen, in drei verschiedenen Größen, jeweils im Wesentlichen bestehend aus einer nahezu rechteckigen Platte aus Stahl, die mit vier Befestigungslöchern versehen und die über ein Schwenklager drehbar mit einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Stahl verbunden ist und einem in der Aufnahmevorrichtung mit Feststeller aus Stahl versehen ist, in der mittels einer Schraube ein Rad, bestehend aus einer Felge aus Aluminiumdruckguss und einer aufgebrachten Lauffläche aus Kunststoff oder Kautschuk befestigt ist. Die Befestigungslöcher sind mit Schrauben und Muttern ausgestattet. Abmessungen (Durchmesser/Radbreite): 200 mm x 50 mm, 160 mm x 50 mm oder 125 mm x 32 mm. - Antragstellerangaben - Die Lenkrollen können gleichermaßen an verschiedenen Waren angebracht werden. Eine Einreihung als Teil einer bestimmten Ware ist ausgeschlossen, da der Hauptverwendungszweck der Lenkrolle aufgrund der objektiven Merkmale nicht zu bestimmen ist. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird durch den Stahl bestimmt, da er die Basis für die Konstruktion der Lenkrolle bildet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden TARIC-Codes genannte Waren, aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90.
Einordnung im Zolltarif
- 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- 7326Andere Waren aus Eisen oder Stahl
- 7326.90andere
- 7326.90.98andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere
- 7326.90.98.90Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7326.90.98.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 1C003Magnetic metals, of all types and of whatever form, having any of the following:
- 1C116Maraging steels, useable in 'missiles', having all of the following:
- 1C216Maraging steel, other than that specified in 1C116, 'capable of' an ultimate tensile strength of 1950 MPa or more, at 293 K (20 °C).
- 2B350aChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350bChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350dChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B352aBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7326 90: 1. So genannte „Anti-gel“-Heizapparate zum Schutz von Pflanzen gegen Frost, die aus einem einfachen Behälter aus Eisen oder Stahl bestehen, der dazu bestimmt ist, Mineralöl aufzunehmen und dessen Flamme durch einen Kamin oder einen verschiebbaren Deckel geregelt wird. 2. Endlose Antriebs- oder Förderbänder aus Bandstahl bzw. aus Stahlblech, nicht mit anderen Vorrichtungen versehen, die sie zu Teilen oder Zubehör von Maschinen machen würden. 3. Becher aus Stahl, nach dem so genannten Stoß-Ziehverfahren hergestellt, die jedoch noch nicht die annähernde Form der Fertigware erhalten haben, und die je nach Art des Metalls und nach den Abmessungen zum Herstellen von Patronenböden oder -hülsen oder für Geschosshülsen bestimmt sind. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1030/86 der Kommission vom 8. April 1986 (ABl. EG Nr. L 95/13) (RV L 1030/86), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Zu Position 7326: Hierher gehören auch Spannschlösser (auch als „Spannschrauben“ bezeichnet), die beispielhaft folgendes Aussehen haben: Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Hängemattengestell aus Stahl, verstellbar. Es dient als Standgestell für eine Hängematte aus Stoff. Maximale Maße: 395 cm (L) x 99 cm (B) x 145 cm (H). Minimale Maße: 311 cm (L) x 99 cm (B) x 112 cm (H). Gewicht: 15 kg Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Unterposition 7326 90 98 einzureihen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Lenkrollen?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Lenkrollen überwiegend in 7326.90.98.90 eingereiht: Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Lenkrollen?
Auf 7326.90.98.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Lenkrollen?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 732690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 21 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 95 Prozent davon wurden in 7326.90.98.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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