Zolltarifnummer für Medizinisches Gerät: 9018.39.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Medizinisches Gerät wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9018.39.00 eingereiht: Medizinische, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon führen auf 9018.39.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Medizinisches Gerät aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9018.39.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Medizinisches Gerät, Katheter, sog. GamCath® Katheter-Kit GDK-1115J, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem 15 cm langen, doppellumigen Katheter aus Polyurethan mit gebogenem Ansatzstück, - einem Dilatator, - einer Punktionsnadel, - einem Führungsdraht, - einem Wundpflaster, - einem Heparin-Etikett sowie - zwei Luer-Lock-Verschlüssen. Der Katheter, der im Hinblick auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmt, dient als Kurzzeitkatheter bei der Dialysebehandlung von Patienten. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung befinden sich in einer gemeinsamen Sterilverpackung.
Medizinisches Gerät, Katheter, sog. GamCath Catheter-Kit GDSK-1512, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem Katheter (charakterbestimmend in Hinblick auf die Verwendung), - einem Nahtring, - einer Einführungskanüle, - einem Führungsdraht, - einem Trokar, - zwei Dilatatoren und einem Split Sheath Dilatatorsystem, - zwei Injektionsschutzkappen, - einem Wundpflaster sowie - einem Heparin-Etikett. Der Katheter aus weichem Silikon mit einer Gesamtlänge von ca. 32 cm besitzt ein röntgenfähiges Katheterrohr, zwei farbcodierte Sicherheitsklemmen in rot und blau sowie zwei Luer Lock Anschlüsse. Das andere Ende des Katheters läuft ohne Seitenlöcher so zu, dass das arterielle Lumen in abgeschrägter Form ca. 2 cm vor dem venösen endet. Das Set wird bei der Akutdialyse angewendet, wenn der normale Zugang zu den Blutgefäßen nicht möglich ist. Es ist steril im Blister, der in einer Kunststofffolie eingeschweißt ist, verpackt. 1 Abbildung
Medizinisches Gerät, Katheter, sog. Spire Pourchez RetrO Mini-Kit (Art.-Nr. RM19SH24, RM23SH28, RM27SH32, RM31SH36 und RM35SH40), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem 52 cm langen, doppellumigen Silikonkatheter (sog. Pourchez RetrO Katheter), dessen implantierbare Länge je nach Ausführung 19 cm bis 35 cm beträgt, - einem 12 Fr Dilatator (Dilator) aus PVC, - einem Stilett für die Tunnelierung, - vier Flachklemmen, - zwei Verlängerungsadaptern sowie - zwei abdichtenden, latexfreien Injektionskappen. Der Katheter, der im Hinblick auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmt, wird mit Hilfe der beiliegenden Geräte dauerhaft in den Körper eingeführt und dient insbesondere der Dialysebehandlung von Patienten. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung befinden sich in einer gemeinsamen Sterilverpackung.
Medizinisches Gerät, Katheter, sog. Spire Pourchez XpressO Standard-Kit (Art.-Nr. SK19SH24, SK23SH28, SK27SH32, SK31SH36 und SK35SH40), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem 52 cm langen, doppellumigen Silikonkatheter (sog. Pourchez XpressO Katheter), dessen implantierbare Länge je nach Ausführung 19 cm bis 35 cm beträgt, - einer 18 Gauge Einführungskanüle, - einer 12 ml Spritze, - einem 0,0038 Zoll Führungsdraht, - einem 12 Fr Dilatator (Dilator) aus PVC, - einem sog. Peel-away sheath/ovaler Dilatator (Dilator), - einem Skalpell (Größe 11), - einem Stilett für die Tunnelierung, - vier Mulltupfern, - einem Wundverband sowie - zwei abdichtenden, latexfreien Injektionskappen. Der Katheter, der im Hinblick auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmt, wird mit Hilfe der beiliegenden Geräte dauerhaft in den Körper eingeführt und dient insbesondere der Dialysebehandlung von Patienten. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung befinden sich in einer gemeinsamen Sterilverpackung.
Medizinisches Gerät, Katheter, sog. Spire XpressO Mini-Kit (Art.-Nr. XM19SH24, XM23SH28, XM27SH32, XM31SH36 und XM35SH40), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem 52 cm langen, doppellumigen Silikonkatheter (sog. Pourchez XpressO Katheter), dessen implantierbare Länge je nach Ausführung 19 cm bis 35 cm beträgt, - einem 12 Fr Dilatator (Dilator) aus PVC, - einem Stilett für die Tunnelierung sowie - zwei abdichtenden, latexfreien Injektionskappen. Der Katheter, der im Hinblick auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmt, wird mit Hilfe der beiliegenden Geräte dauerhaft in den Körper eingeführt und dient insbesondere der Dialysebehandlung von Patienten. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung befinden sich in einer gemeinsamen Sterilverpackung.
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
- 9018.39andere
- 9018.39.00Medizinische, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.39.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9018 39: 1. Vakuum- Röhrchen zum Sammeln und Transportieren von Blut, das chemische Zusätze enthält, aus Kunststoff, mit vordefiniertem Unterdruck für exaktes Füllvolumen. Die Röhrchen werden verwendet, um Blut zu sammeln und für einen begrenzten Zeitraum auch zu transportieren, zu konservieren und zu lagern, zum speziellen Testen von Serum, Plasma oder Vollblut in einem klinischen Labor. Im Allgemeinen können sie mit Kanülen oder Haltern zur Phlebotomie verwendet werden, die vom selben Hersteller produziert werden. Sie haben ein steriles Inneres mit Zusätzen in vordosierten Mengen in Abhängigkeit der zu ziehenden Menge. Die Röhrchen sind mit einer farbcodierten Sicherheitskappe sowie farbcodierten inneren Ringen versehen. Die Zusätze können chemisch inaktiv sein oder mit der Blutprobe chemisch reagieren. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Medizinisches Gerät?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Medizinisches Gerät überwiegend in 9018.39.00 eingereiht: Medizinische, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Medizinisches Gerät?
Auf 9018.39.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Medizinisches Gerät?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 901839. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon wurden in 9018.39.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.