Zolltarifnummer 9018.39.00.00.0: Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9018.39.00.00.0 steht für Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9018.39.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9018.39.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
- 9018.39andere
- 9018.39.00.00.0Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.39.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. NC Pipit PTCA Dilatationskatheter, in verschiedenen Größen, im Wesentlichen bestehend aus einem doppellumigen Katheterschlauch mit atraumatischer Spitze, einer Arbeitslänge von ca. 140 cm, einem aufblasbaren Ballon am distalen Ende, zwei 90 und 100 cm von der Spitze entfernten Röntgenmarkern und einer selektiven hydrophilen Beschichtung. Die Vorrichtung dient der Erweiterung verengter Herzkranzgefäße. Die Ware wird als "medizinisches Instrument (Katheter), nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3290 erfasst" eingereiht.
Sog. Aspirationskatheter, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus folgenden Bestandteilen: - Ein zweilumigen Katheterschlauch, 145 cm lang, 6 F oder 7 F Außendurchmesser, mit Führungsdraht (sog. Stylet, 0.014" Durchmesser), ein Lumen besitzt eine abgeschrägte Öffnung, aus dem zweiten ragt das Ende eines zweiten Drahtes, mit Röntgenmarkierung an der Spitze. Der Katheter ist in einer Schutzhülle aufgerollt, er bildet den charakterbestimmenden Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung. - Eine skalierten, medizinischen 60 ml-Spritze aus Kunststoff für die zu verwendende heparinisierte Kochsalzlösung, die nicht Bestandteil des Sets ist. - Zwei Filterkörbchen sowie ein - Aspirationsschlauch mit Absperrhahn und Luer-Lock-Anschlussstück Der Katheter wird, zusammen mit dem genannten Beipack, zur Thrombusabsaugung (Entfernung eines Blutgerinnsels aus einem Blutgefäß) durch Ärzte verwendet. Alle Bestandteile sind gemeinsam steril in einer Papier-Folien-Hülle und zusammen mit Produktunterlagen in einem etikettierten Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "medizinischer Katheter" eingereiht.
Einführsystem eines Transkatheter-Aortenklappen-Implantats, sog. Ladesystem, in Form einer zusammengesetzten Ware aus einem 18F Katheter mit röntgendichter, distaler Spitze und einem speziellen Griff am proximalen Ende des Katheters. Ein 15F-Stabilitätskatheter erstreckt sich etwa 90 cm vom Griff entfernt. Entlang der Innenseite des Stabilitätskatheters befindet sich ein 12F-Katheter, der sich in eine schützende 18F-Hülle erstreckt. Die Bioprothese (biologische Aortenklappe, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) wird in die schützende 18F-Hülle gecrimpt (zusammengefaltet), die am distalen Ende ebenfalls einen röntgendichten Marker aufweist. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Der Griff dient zum Laden und Entfalten der Bioprothese. Dieser enthält einen Drehknopf zum Öffnen und Schließen der Kapsel und zum Ermöglichen einer präzisen Platzierung der Bioprothese. Das Ladesystem komprimiert die Bioprothese in den Abgabekatheter und verhindert so ein Trauma der Klappenblätter. Im Rahmen der Transkatheter-Aortenklappen-Implantation wird die biologische Aortenklappe über den Katheter in die vorhandene, stenosierte (verengte) Herzklappe vorgebracht und dort entfaltet und verankert. Die neue Aortenklappe ersetzt die verkalkte Aortenklappe von Patienten mit einer schweren Aortenstenose. Der Katheter ist im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend. Die Ware ist als "medizinisches Instrument (Katheter), nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3290 erfasst" einzureihen.
Sog. perforierte Flachdrainage, in drei verschiedenen Längen und Breiten, im Wesentlichen bestehend aus einem transparenten Ableitungsschlauch aus Silikon (600 bzw. 620 mm lang) und einem voll perforierten weißen Flachdrain aus Silikon (4, 7 bzw. 10 mm breit) mit Röntgenkontraststreifen mit einer Länge von 200 bzw. 250 mm, mit einer Gesamtlänge (Flachdrain mit Ableitungsschlauch) von 800 bzw. 870 mm. Die Drainagen haben versetzte Drainageöffnungen (Augen) zur Ableitung von Körperflüssigkeiten in verschiedenen chirurgischen Einsatzgebieten. Die versetzte Kreuzperforation der Augen verhindert ein Durchwachsen von Körpergewebe. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware, welche in einer bedruckten Folien-Papierpackung steril verpackt ist, dient dem postoperativen Ableiten von Blut und Sekreten mittels Schwerkraft oder Niedervakuum. Die Ware wird als "medizinisches Instrument (Katheter), nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3290 erfasst" eingereiht.
Sog. Drainage vollkanneliert, in Form eines 110 cm langen Schlauches aus Silikon mit blauem Röntgenkontraststreifen, bestehend aus einem ca. 30 cm langen Profilteil, speziell geformt mit vier seitlichen Kanälen und einem ca. 80 cm langen Schlauchteil. Profil- und Schlauchteil sind fest miteinander verbunden und dienen dem postoperativen Ableiten von Blut und Sekreten aus dem Körperinneren mittels Schwerkraft (sog. Passivdrainage). Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware, welche in einer bedruckten Folien-Papierpackung steril verpackt ist, wird als "medizinisches Instrument (Katheter), nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3290 erfasst" eingereiht.
Sog. Geschlossenes Stuhldrainagesystem, in zwei verschiedenen Ausführungen, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Darmkatheter aus Silikon, - einer skalierten 45 ml Einwegspritze, - drei skalierten 1500 ml Auffangbeuteln aus Kunststoff mit saugfähiger Einlage, Öffnung mit Verschlusskappe und Flatusauslass mit Kohlefilter auf der Rückseite sowie - einer Irrigationsklemme aus Kunststoff. Der Katheter ist mit einem ringförmigen Retentionsballon an der Spitze, einer Röntgenmarkierung, einer Lokalisierungsmarkierung, einer Spül-/Probenentnahmeöffnung, zwei seitlich abzweigenden Schläuchen mit Ventilansatzstücken (einem Irrigationskonnektor zur Reinigung oder zum Spülen des Katheterschlauches und einem Retentionskonnektor zum Blocken oder Entblocken des Ballons) sowie einer drehbar gelagerten Aufsatzplatte zur Befestigung des Auffangbeutels und einem Kunststoffstreifen zum Aufhängen am Patientenbett versehen. Eine der Ausführungen enthält zusätzlich ein integriertes Druckentlastungsventil am Retentionskonnektor sowie drei Verschlusskappen aus Kunststoff für den Darmkatheter. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der in den Darm des Patienten einzubringende und mittels des Retentionsballons zu fixierende Katheterschlauch wird an einen der Auffangbeutel angeschlossen um den flüssigen Stuhl bettlägeriger Patienten abzuleiten und zu sammeln. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung, die dem Setzen des Katheters sowie der Ableitung und Sammlung der Darmausscheidungen des Patienten dienen sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einer Kunststoffumschließung enthalten. Die Ware wird als "medizinisches Gerät in Form eines Katheters" eingereiht.
Infusionsset für Insulinpumpen, im Wesentlichen bestehend aus einem 55 cm langen, transparenten Kunststoffschlauch, welcher auf der einen Seite mit einem speziellen Anschlussstück zur Befestigung am Reservoir einer Insulinpumpe (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) versehen ist und auf der anderen Seite mit einer Stahlkanüle mit Schutzkappe und einer annähernd rechteckigen, selbstklebenden pflasterartigen Auflage zur Fixierung auf der Haut des Patienten ausgestattet ist. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der über eine Insulinpumpe gesteuerten kontinuierlichen Abgabe von Insulin in das Unterhautfettgewebe bei Diabetikern. Die Ware ist steril in einer Blisterverpackung zu je 10 Stück in einem Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "medizinisches Instrument, in Form einer Kanüle, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 3110 bis 9018 3290 erfasst" eingereiht.
Sog. arterielle Kanüle, in Form eines ca. 40 cm langen Kunststoffschlauches mit angeschrägter, atraumatischer Spitze mit ovaler Öffnung und einem ca. 3 cm von der Öffnung entfernten Kunststoffring sowie einem speziellen Anschlussstück (Vent-Plug) zur automatischen Entlüftung während der Einführungsphase. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung wird an der Aorta ascendens appliziert und dient während der extrakorporalen Zirkulation als Perfusionskanüle, die das Patientenblut nach Oxygenierung in den Körper zurückführt. Die Ware, welche steril verpackt und gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem Pappkarton untergebracht ist, wird als "medizinisches Instrument (Katheter), nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 3290 erfasst" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9018 39: 1. Vakuum- Röhrchen zum Sammeln und Transportieren von Blut, das chemische Zusätze enthält, aus Kunststoff, mit vordefiniertem Unterdruck für exaktes Füllvolumen. Die Röhrchen werden verwendet, um Blut zu sammeln und für einen begrenzten Zeitraum auch zu transportieren, zu konservieren und zu lagern, zum speziellen Testen von Serum, Plasma oder Vollblut in einem klinischen Labor. Im Allgemeinen können sie mit Kanülen oder Haltern zur Phlebotomie verwendet werden, die vom selben Hersteller produziert werden. Sie haben ein steriles Inneres mit Zusätzen in vordosierten Mengen in Abhängigkeit der zu ziehenden Menge. Die Röhrchen sind mit einer farbcodierten Sicherheitskappe sowie farbcodierten inneren Ringen versehen. Die Zusätze können chemisch inaktiv sein oder mit der Blutprobe chemisch reagieren. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.39.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 9018.39.00.00.0 umfasst Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.39.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9018.39.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9018.39.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901839. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.39.00.00.0?
9018.39.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9018.39.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9018.39.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901839 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.39.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.39.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI44981/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.39.00.00.0?
Warennummer 9018.39.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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