Zolltarifnummer für Mundgerecht: 1806.90.19
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Mundgerecht wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1806.90.19 eingereiht: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 1806.90.19.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Mundgerecht aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 1806.90.19
- Drittlandszoll
- 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Bio Haferkekse mit Cashewkernen und dunklem Schokoladenüberzug Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Feststellungen an einem Warenmuster: Runde, flache, mundgerechte Erzeugnisse (Durchmesser ca. 3 , 5 cm, Höhe ca. 1 , 5 cm) aus einer dunkelbeigefarbenen, schnittfesten Masse mit einem Kern aus einer gelbbraunen, zähen Masse, vollständig umhüllt von dunkler Schokolade, nach Art von Pralinen; Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß, nach Schokolade, schwach salzig und nach Karamell. Zwei Pralinen befinden sich in einer verschweißten Kunststofffolienverpackung. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere
Angaben des Antragstellers: Mischung aus gerösteten Erdnüssen mit kakaohaltigem Zuckerüberzug und gerösteten Erdnüssen mit Erdnussbutterüberzug. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß Abbildung befindet sich die Mischung in einer roten, bedruckten Verpackung. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere
Angaben des Antragstellers: Mischung aus gerösteten und gesalzenen Erdnüssen, Malzkugeln in weißer Schokolade oder Vollmilchschokolade mit fettreduziertem Kakaopulver, geröstete Kaffeebohnen in Zartbitterschokolade und Mini-Brezelstangen. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Inhalt: Mischung aus kleinen, gebräunten Salzstangen in Zackenform; kugelförmigen Erzeugnissen aus einer cremefarbenen Masse (weiße Schokolade) und einer braunen Masse (Milchschokolade), gefüllt mit einer knusprigen, blasig-löchrigen Teigmasse; mundgerechten, mit Kaffeebohnen gefüllten Schokoladeerzeugnissen (nach Art von Pralinen) und gerösteten Erdnüssen. Geruch: nach Schokolade und Gebäck, Geschmack: nach gerösteten Erdnüssen, weißer Schokolade, Milchschokolade, nach Kaffee und salzigem Gebäck. Befund: Nach den Antragsangaben und nach dem Untersuchungsergebnis liegt eine Mischung von Pralinen, Erdnüssen und Backwaren vor. Der Charakter der Mischung wird von den Pralinen bestimmt. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere.
Angaben des Antragstellers: Mischung aus mit Milchschokolade überzogenen Geleebohnen, gebratenen und gesalzenen Erdnüssen, Schokolinsen mit farbiger Zuckerschicht, mit weißer Schokolade überzogenen Erdnüssen mit Karamell und dunkler Schokolade und Reiscrackern mit süßem Geschmack Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Inhalt: Mischung aus länglich-runden, verschiedenfarbigen, mundgerechten Geleeerzeugnissen mit einem Zucker- und einem braunen Schokoladenüberzug (Abmessungen: Länge: ca. 2 cm, Durchmesser: ca. 1 cm), nach Art von Pralinen; mundgerechten, mit Erdnüssen gefüllten Schokoladeerzeugnissen (nach Art von Pralinen); Schokolinsen; kugelförmigen Erzeugnissen aus einer hellbraunen Masse (weiße Schokolade mit Karamell), gefüllt mit Erdnüssen; gebräunten, kissenförmigen Gebäckerzeugnissen (Reiscräcker) und gerösteten Erdnüssen. Geruch: nach Schokolade, Erdnuss und Gebäck, Geschmack: süß, salzig, nach gerösteten Erdnüssen, weißer Schokolade, Milchschokolade und Gebäck. Befund: Nach den Antragsangaben und nach dem Untersuchungsergebnis liegt eine Mischung von Pralinen, kakaohaltigen Zuckerwaren, Zuckerwaren, Erdnüssen und Backwaren vor. Der Charakter der Mischung wird von den Pralinen bestimmt. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere.
Angaben des Antragstellers: Mischung aus gebackenen Erdnüssen mit Milchschokolade umhüllt, gebackenem und gesalzenem Mais mit Milchschokolade umhüllt, Reissnacks mit Chilischärfe oder süßem Geschmack und gebackenem Mais mit Honig umhüllt Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Inhalt: Mischung aus mundgerechten, mit gebackenem Mais gefüllten Schokoladeerzeugnissen (nach Art von Pralinen); mundgerechten, mit Erdnüssen gefüllten Schokoladeerzeugnissen (nach Art von Pralinen), gebräunten, kissenförmigen und sichelförmigen Gebäckerzeugnissen (Reiscräcker) und gebackenen, glasierten Maiskörnern. Geruch: nach Schokolade und Gebäck, Geschmack: süß, salzig, nach Schokolade und Gebäck. Befund: Nach den Antragsangaben und nach dem Untersuchungsergebnis liegt eine Mischung von Pralinen, Maiserzeugnissen und Backwaren vor. Der Charakter der Mischung wird von den Pralinen bestimmt. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere.
Angaben des Antragstellers: Mischung aus gebratenen und gesalzenen Erdnüssen, Erdnüssen mit Meersalz, umhüllt von weißer Schokolade mit Karamell und Zartbitterschokolade mit Meersalz, Knusperkugeln umhüllt von weißer Schokolade mit Karamell, Knöpfe aus weißer Schokolade mit Karamell und Mini-Brezeln. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Inhalt: Mischung aus kleinen, gebräunten Brezeln; kugelförmigen Erzeugnissen aus einer hellbraunen Masse (weiße Schokolade mit Karamell), gefüllt mit einer knusprigen, blasig-löchrigen Teigmasse; flachen, runden Talern aus einer hellbraunen Masse (weiße Schokolade mit Karamell); mundgerechten, mit Erdnüssen gefüllten Schokoladeerzeugnissen (nach Art von Pralinen) und gerösteten Erdnüssen. Geruch: nach Schokolade und Gebäck, Geschmack: nach gerösteten Erdnüssen, weißer Schokolade, Milchschokolade und salzigen Brezeln. Befund: Nach den Antragsangaben und nach dem Untersuchungsergebnis liegt eine Mischung von Pralinen, Nüssen, Zuckerwaren und Backwaren vor. Der Charakter der Mischung wird von den Pralinen bestimmt. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere.
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.90.19
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1806 9011 und 1806 9019: Für den Begriff „gefüllt“ gelten die Erläuterungen zu Unterposition 1806 31 des HS sinngemäß. Hierher gehören Erzeugnisse in mundgerechter Größe, die bestehen aus: - gefüllter Schokolade, oder - aufeinander gelegten Schichten aus Schokoladearten und anderen Lebensmitteln, oder - einer Mischung von Schokoladearten mit anderen Lebensmitteln. Zu Unterposition 1806 9019: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1806 9011. (entfallen)
Zu Unterposition 1806 90: Ware aus verschiedenen Bestandteilen auf der Grundlage von Schokolade, bestehend aus einer eiförmigen Schale mit einer äußeren Schicht aus Schokolade und einer inneren Schicht auf der Grundlage von Zucker, Milcherzeugnissen und pflanzlichen Fetten, die eine Plastikkapsel umschließt, die selbst ein Spielzeug (als Überraschungsartikel) enthält (z.B. einen nicht zusammengesetzten Plastikhubschrauber). Anwendung der AV 3 b). Zu Unterposition 1806 90: Mit Schokolade überzogenes Erzeugnis von gewölbter Form, mit einem Durchmesser von etwa 3,5 cm, bestehend aus einer dünnen Waffel (ungefähr 1 bis 2 mm dick), mit einer Füllung aus kleinen getrockneten Erdbeerflocken, das ganze ist mit Milchschokolade überzogen. 3. …
1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Mundgerecht?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Mundgerecht überwiegend in 1806.90.19 eingereiht: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Mundgerecht?
Auf 1806.90.19 liegt ein Drittlandszollsatz von 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Mundgerecht?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 180690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 1806.90.19 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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