Zolltarifnummer für Natriumsilikat: 6815.99.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Natriumsilikat wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6815.99.00 eingereiht: Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 86 Prozent davon führen auf 6815.99.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Natriumsilikat aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6815.99.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 86 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Palusol 104 - Zuschnitte; mineralischer Baustoff, der in Verbindung mit Wärme, z.B. im Brandfall, aufschäumt; im Wesentlichen aus wasserhaltigem Natriumsilikat mit einem innenliegenden Trägermaterial (Glasfasergelege) bestehend, beidseitig mit Epoxidharz beschichtet, mit äußerer Ummantelung (Aluminium-Selbstklebefolie); Anwendungen: z.B. feuerbeständige Türen, intumeszierende Belüftungsgitter. Befund: Ware aus anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zusammengesetze Ware, bei der im Sinne der AV 3b) der mineralische Stoff im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.
Angaben: 57er Isolierprofil (Breitenmaße: ca. 57 - 60 mm); bestehend aus zwei Brandschutzplatten mit mittiger Schiene und Gummidichtung; in Verbindung mit Wärme (z.B. im Brandfall) aufschäumend. Befund: Ware aus anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zusammengesetze Ware, bei der im Sinne der AV 3b) der mineralische Stoff im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.
Angaben: Palusol-Pakete nach Sondermaß; bestehend aus Zuschnitten des Materials Palusol 100, die in einem Polystyrol-Gehäuse verpackt sind, teilweise auf 1 , 5 mm dicken Edelstahlblechen verschraubt und mit Silikon abgedichtet; als Komponenten von Brandschutzanlagen eingesetzt, im Brandfall aufschäumend. Befund: Ware aus anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3b) der mineralische Stoff im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.
Angaben: 57er Isolierprofil (Breitenmaße: ca. 57 - 60 mm); bestehend aus zwei Brandschutzplatten mit mittiger Schiene; in Verbindung mit Wärme (z.B. im Brandfall) aufschäumend. Befund: Ware aus anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zusammengesetze Ware, bei der im Sinne der AV 3b) der mineralische Stoff im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.
Angaben: Kabelboxen - System; aus einem Gehäuse aus verzinktem Stahlblech oder Edelstahl, innen ausgekleidet mit Brandschutzpaketen, der Innenraum der Boxen bleibt offen und kann zu 100 % mit Kabeln oder Leerrohren belegt werden, an den Stirnseiten werden die Boxen zur Rauchgasabdichtung mit Schaumstopfen oder Filz (Rauchgasschürze) verschlossen; im Brandfall verschließen sich die Boxen selbstständig, indem die innenliegenden Brandschutz-Pakete ab einer Temperatur von 150 °C aufschäumen und dabei einen Druck entwickeln, der Kabel und Kunststoff-Leerrohre sicher abschließt. Befund: Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zusammengesetzte Ware bei der im Sinne der AV 3 b) die Brandschutzpakete aus mineralischen Stoffen im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang/Menge als charakterbestimmend angesehen werden. Da bei den aus Palstop Pax und Blähgrafit zusammengesetzten Brandschutzpaketen kein charakterbestimmender Bestandteil festgestellt werden kann, wird die Ware in Anwendung der AV 3 c) der zuletzt genannten Unterposition zugeordnet.
Angaben: Kabelboxen; aus einem Gehäuse aus verzinktem Stahlblech (oder Edelstahl), innen ausgekleidet mit Brandschutzpaketen, der Innenraum der Boxen bleibt offen und kann zu 100 % mit Kabeln oder Leerrohren belegt werden, an den Stirnseiten werden die Boxen zur Rauchgasabdichtung mit Schaumstopfen oder Filz (Rauchgasschürze) verschlossen; im Brandfall verschließen sich die Boxen selbstständig, indem die innenliegenden Brandschutz-Pakete ab einer Temperatur von 100 °C aufschäumen und dabei einen Druck entwickeln, der Kabel und Kunststoff-Leerrohre sicher abschließt. Befund: Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zusammengesetzte Ware bei der im Sinne der AV 3b) die Brandschutzpakete aus mineralischen Stoffen im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang/Menge als charakterbestimmend angesehen werden.
Einordnung im Zolltarif
- 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- 6815Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 6815.99andere
- 6815.99.00Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6815.99.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:
- 2A225aCrucibles made of materials resistant to liquid actinide metals, as follows:
- 2A225bCrucibles made of materials resistant to liquid actinide metals, as follows:
- 2A225cCrucibles made of materials resistant to liquid actinide metals, as follows:
- 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
- 1C210'Fibrous or filamentary materials' or prepregs, other than those specified in 1C010.a., .b. or .e., as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6815 99: 1. Ferritschnüre unbestimmter Länge, mit einem äußeren Durchmesser von 2 mm, in Rollen aufgemacht; sie bestehen aus einem Röhrchen, hergestellt aus Ferritpulver (22 Gewichtshundertteile), das mit Polyvinylchlorid (64 Gewichtshundertteile) agglomeriert ist, und einer Seele aus Jutegarn (14 Gewichtshundertteile); die Ferritschnüre sind zum Herstellen parasitenfester Kabel bestimmt.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1723 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/7) (RV L 15/1723) 1. Ein Erzeugnis mit einer stöchiometrischen Zusammensetzung, bestehend aus Magnesiumaluminat (Magnesiumaluminiumoxid) mit der kristallinen Struktur von Spinell, ein chemisch einheitliches Erzeugnis in Form von unregelmäßigen Körnern, Brocken oder Pulver. Das Erzeugnis hat einen Magnesiumgehalt, berechnet als Magnesiumoxid, von etwa 28 GHT und einen Aluminiumgehalt, berechnet als Aluminiumoxid, von etwa 72 GHT. Das Erzeugnis wird bei der Herstellung von in der Stahlindustrie verwendeten feuerfesten Ziegeln und Fliesen verwendet. Das Erzeugnis wird durch eine chemische Reaktion zwischen Magnesiumoxid und Aluminiumoxid durch Verschmelzen in einem Drehrohrofen gewonnen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 2018 - VII R 19/17 Leitsatz: 1. Sofern der Zolltarif nichts anderes bestimmt, gehören auf der Ware fest angebrachte Etiketten oder ähnliche Kennzeichen, die für die Funktion, den Gebrauch, die Wirkung oder das Wesen der Ware selbst keine Bedeutung haben, nicht zu deren für die zollrechtliche Tarifierung entscheidenden objektiven Merkmalen und Eigenschaften. 2. Stellt der Zolltarif darauf ab, dass eine Ware "erkennbar" ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Zweck oder als Teil oder Zubehör für bestimmte andere Waren vorgesehen ist, muss die Erkennbarkeit im Augenblick der Zollabfertigung gegeben sein. 3. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Oktober 2023: Warenbeschreibung: Luftfilter Bei den Luftfiltern handelt es sich um Einsätze zum Einbau in Luftreiniger, die aus Vliesstoff (Spinnstoff) bestehen und die Ausbreitung von Bakterien, viralen Organismen in der Luft verhindern, sowie Schimmel, Staub und Allergene entfernen. Zusätzlich ist noch Aktivkohle enthalten um schädliche Gase, flüchtige organische Verbindungen und verschiedene Gerüche aus der Luft zu entfernen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Natriumsilikat?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Natriumsilikat überwiegend in 6815.99.00 eingereiht: Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Natriumsilikat?
Auf 6815.99.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Natriumsilikat?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 681599. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 86 Prozent davon wurden in 6815.99.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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