Einreihung

Zolltarifnummer für Pantoffel: 6404.19.10.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Pantoffel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6404.19.10.00 eingereiht: Pantoffeln und andere Hausschuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 6404.19.10.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Pantoffel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6404.19.10.00
Drittlandszoll
16,9 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI56736/24-2Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Pantoffel, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Schlingengewirke), - am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem gewebten Band aus Spinnstoff verstärkt. "Schuhe (Pantoffel) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"

DEBTI35097/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-15

Pantoffel, sog. 304695/Herren Hausschuh/Casa Mia, Größe 42, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (graumelierte Gestricke), - am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem Band aus Spinnstoff (geraute Gewirke), - gefüttert, - seitlich mit einem angenähten, kontrastfarbenen Spinnstoffband verziert. "Schuhe (Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"

DEBTI3509/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-03

Pantoffel, Größe 37, Foto siehe Anlage, - in zwei unterschiedlichen Ausführungen, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend; somit keine Ware der Position 6405) und Spinnstoff, - Modell 1 (rosa): -- mit zehenfreiem, weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (bedrucktes Gewirke), -- über dem Spann mit einer Schleife aus Spinnstoff verziert, - Modell 2 (blau): -- mit zehenfreiem, weichem, labilem, einfarbigem Oberteil aus Spinnstoffen, -- über dem Spann mit einem aufgestickten, stilisierten Blatt verziert, - am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem Gewirke aus Spinnstoff verstärkt. "Schuhe (Pantoffel) mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"

DEBTI39278/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-26

Pantoffel, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Vliesstoff), - am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem Band aus Spinnstoff (Vliesstoff) verstärkt. "Schuhe (Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"

DEBTI6989/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-09

Pantoffel, sog. Homeslipper, Größe 37, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Spinnstoff aufgesetzt, - gefüttert. "Schuhe (Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"

AT2005/000688Erteilt von ATGültig bis 2011-10-27

Pantoffel - mit einem Oberteil aus einem buntgewebten Spinnstoff mit eingefasstem Rand, - mit einer flachen Laufsohle aus Kautschuk, - mit geschlossener Vorderkappe. Aufgrund seiner Beschaffenheit für den Innenbereich vorgesehen.

DEF/1778/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-05-22

Pantoffel, lt. Antrag: Hausschuhe - siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Spinnstoffen.

AT2004/000445Erteilt von ATGültig bis 2010-10-21

Pantoffel - mit einem Oberteil aus Spinnstoffen (doppellagiges Frottiergewirke mit einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff), mit einem Firmenlogo versehen, - mit einer flachen Laufsohle aus geschäumten Kunststoff (keinen Absatz aufweisend), - mit einer geschlossenen Vorderkappe. Aufgrund seiner Beschaffenheit für den Innenbereich vorgesehen.

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6404Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
  3. 6404.19Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere
  4. 6404.19.10Pantoffeln und andere Hausschuhe
  5. 6404.19.10.00Pantoffeln und andere Hausschuhe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6404.19.10.00

HS-Code6404.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6404.19.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6404.19.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,9 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6404

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus Spinnstoffen und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus denselben Stoffen wie die Schuhe der Pos. 6403 (siehe Erläuterungen zu Pos. 6403).

Pos. 6404

Zu Unterposition 6404 19: 1. Schuh für Frauen, mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kunststoff. Ein Teil der Laufsohle ist mit Flock bedeckt (Fasern aus Viskose mit einer Länge von weniger als 5 mm). Durch die Flockbedeckung der Laufsohle entstehen ein Warenzeichen und ein Handelsname. Die Fläche der Laufsohle, die in Verbindung mit dem Boden kommt (mit Ausnahme des separat angebrachten Absatzes) besteht zu ca. 67,5 % aus Spinnstoff und zu ca. 32,5 % aus Kunststoff. Die Beflockung aus Spinnstoff ist als Zubehör oder Verstärkung zu betrachten und daher bei der Ermittlung des Stoffes der Laufsohle, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, nicht zu berücksichtigen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64. 2. …

Pos. 6404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 489/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 1) (RV L 489/89): Pantoffeln, bestehend aus einem Oberteil aus Spinnstoffen und einer Laufsohle aus Geweben aus Baumwolle, die auf der Seite, die mit dem Boden in Berührung kommt, mit einer sichtbaren Kunststoffschicht überzogen ist. Unterposition 6404 19 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6404 und 6404 19 10. Die Waren können nicht in den KN-Code 6405 20 91 eingereiht werden, da bei Anwendung der oben genannten Anmerkung die Laufsohlen als aus Kunststoff bestehend angesehen werden müssen. Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 2) (RV L 650/90): 2. …

Pos. 6404

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Pantoffel?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Pantoffel überwiegend in 6404.19.10.00 eingereiht: Pantoffeln und andere Hausschuhe. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Pantoffel?

Auf 6404.19.10.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 16,9 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Pantoffel?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 640419. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 6404.19.10.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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