Einreihung

Zolltarifnummer für Pflanzen-Frostschutz: 6307.90.98.20.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Pflanzen-Frostschutz wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %.

Grundlage sind 17 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 94 Prozent davon führen auf 6307.90.98.20.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Pflanzen-Frostschutz aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6307.90.98.20.0
Drittlandszoll
6,3 %
vZTA-Grundlage
17
Übereinstimmung
94 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI38163/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-20

Pflanzen-Frostschutz, sog. Winterschutz Thermomantel BAMBUS, Foto siehe Anlage, - in einer einfachen Tragetasche mit einem bedruckten Papiereinleger verpackt, - flachliegend in rechteckiger Form, unten und oben offen; laut Antrag in der Stärke 50 g/m² und der Größe M, in geschlossenem Nutzzustand mit einer Höhe von 100 cm und einem Durch- messer von 50 cm, - aus mit floralen Motiven bedruckten, thermisch verfestigten Vliesstoffen aus Chemiefasern, - mit einem vom unteren bis zum oberen Rand reichenden Reißverschluss versehen, - am unteren und oberen gesäumten Rand mit jeweils einem im Saum eingezogenen Tunnelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Pflanzen-Frostschutz), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI41163/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-07

Pflanzen-Frostschutz, sog. DUO-PACK Winterschutz Thermomantel, Foto siehe Anlage, - zwei Stück mit einem bedruckten Papiereinleger in einem Polybeutel verpackt, - flachliegend in rechteckiger Form, unten und oben offen; laut Antrag: in der Stärke 50 g/m² und in geschlossenem Nutzzustand mit einer Höhe von 100 cm und einem Durchmesser von 50 cm, - aus einfarbigen, thermisch verfestigten Vliesstoffen aus Chemiefasern, - mit einem vom unteren bis zum oberen Rand reichenden Reißverschluss versehen, - am unteren und oberen gesäumten Rand mit jeweils einem im Saum eingezogenen Tunnelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Pflanzen-Frostschutz), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI36890/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Pflanzen-Frostschutz, sog. Winterschutz Thermomantel FARN, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Papiereinleger in einer einfachen Tragetasche verpackt, - flachliegend in rechteckiger Form, unten und oben offen; laut Antrag: in der Stärke 50 g/m² und der Größe M, in geschlossenem Nutzzustand mit einer Höhe von 150 cm und einem Durchmesser von 70 cm, - aus mit floralen Motiven bedruckten, thermisch verfestigten Vliesstoffen aus Chemiefasern, - mit einem vom unteren bis zum oberen Rand reichenden Reißverschluss versehen, - am unteren und oberen gesäumten Rand mit jeweils einem im Saum eingezogenen Tunnelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Pflanzen-Frostschutz), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI36962/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Pflanzen-Frostschutz, sog. Winterschutz MEGA Thermomantel, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Papiereinleger in einer einfachen Tragetasche verpackt, - flachliegend in rechteckiger Form, unten und oben offen; laut Antrag: in verschiedenen Farben (beige und stein), Stärken (70 g/m² und 140 g/m²) sowie Abmessungen (in geschlossenem Nutzzustand): mit einer Höhe von 250 cm und einem Durchmesser von 120 cm bzw. mit einer Höhe von 300 cm und einem Durchmesser von 200 cm, - aus einfarbigen, thermisch verfestigten Vliesstoffen aus Chemiefasern, - mit einem vom unteren bis zum oberen Rand reichenden Reißverschluss versehen, - am unteren und oberen gesäumten Rand mit jeweils einem im Saum eingezogenen Tunnelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Pflanzen-Frostschutz), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI36784/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Pflanzen-Frostschutz, sog. Mega Vlieshaube EXTREME, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Papiereinleger in einer einfachen Tragetasche verpackt, - zweidimensional, in rechteckiger Form, unten offen; laut Antrag: in der Farbe beige, in der Stärke 140 g/m², der Größe XL und in verschiedenen Abmessungen (H x B: 180 cm x 120 cm bzw. 240 cm x 200 cm), - aus einfarbigen, thermisch verfestigten Vliesstoffen aus Chemiefasern, - mit einem von der Öffnung bis zum oberen Rand reichenden Reißverschluss versehen, - am unteren gesäumten Rand mit einem im Saum eingezogenen Tunnelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Pflanzen-Frostschutz), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI36884/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Pflanzen-Frostschutz, sog. Winterschutz Thermomantel, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Papiereinleger in einer einfachen Tragetasche verpackt, - flachliegend in rechteckiger Form, unten und oben offen; laut Antrag: in der Stärke 50 g/m², in ver- schiedenen Farben (beige und stein) sowie Abmessungen (in geschlossenem Nutzzustand): mit einer Höhe von 100 cm und einem Durchmesser von 50 cm bzw. mit einer Höhe von 150 cm und einem Durchmesser von 70 cm, - aus einfarbigen, thermisch verfestigten Vliesstoffen aus Chemiefasern, - mit einem vom unteren bis zum oberen Rand reichenden Reißverschluss versehen, - am unteren und oberen gesäumten Rand mit jeweils einem im Saum eingezogenen Tunnelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Pflanzen-Frostschutz), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI36964/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Pflanzen-Frostschutz, sog. Winterschutz PALMEN Vlieshaube XXL, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Papiereinleger in einer einfachen Tragetasche verpackt, - in nahezu zylindrischer Form, unten offen; in der Farbe beige, laut Antrag: in der Stärke 100 g/m², in geschlossenem Nutzzustand mit einer Höhe von 350 cm und einem Durchmesser von 170 cm, - aus einfarbigen, thermisch verfestigten Vliesstoffen aus Chemiefasern, - mit einem vom unteren bis zum oberen Rand reichenden Reißverschluss versehen, - am unteren gesäumten Rand mit einem im Saum eingezogenen Tunnelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - auf der Mantelfläche mit kleinen Schlaufen, durch die ein beigefügtes Bindeband aus den o. g. Vliesstoffen gezogen werden kann, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Pflanzen-Frostschutz), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI36778/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Pflanzen-Frostschutz, sog. Mega Vlieshaube EXTREME, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Papiereinleger in einer einfachen Tragetasche verpackt, - zweidimensional, in rechteckiger Form, unten offen; laut Antrag: in der Farbe beige, in der Stärke 100 g/m² und in verschiedenen Abmessungen (H x B: 180 cm x 120 cm bzw. 240 cm x 200 cm), - aus einfarbigen, thermisch verfestigten Vliesstoffen aus Chemiefasern, - mit einem von der Öffnung bis zum oberen Rand reichenden Reißverschluss versehen, - am unteren gesäumten Rand mit einem im Saum eingezogenen Tunnelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Andere konfektionierte Ware (Pflanzen-Frostschutz), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.90andere
  4. 6307.90.98andere, andere, andere
  5. 6307.90.98.20aus Vliesstoffen
  6. 6307.90.98.20.0Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0

HS-Code6307.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.90.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.90.98.2010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6307.90.98.20.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Pflanzen-Frostschutz?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Pflanzen-Frostschutz überwiegend in 6307.90.98.20.0 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Pflanzen-Frostschutz?

Auf 6307.90.98.20.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Pflanzen-Frostschutz?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 17 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 94 Prozent davon wurden in 6307.90.98.20.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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