Einreihung

Zolltarifnummer für Präsentationsaufsteller: 6307.90.98

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Präsentationsaufsteller wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6307.90.98 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 6307.90.98.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Präsentationsaufsteller aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6307.90.98
Drittlandszoll
6,3 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI6306/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Präsentationsaufsteller, Foto siehe Anlage, - mit einer zylindrischen Präsentationsrolle (mit ovalen Seitenflächen; L x B x H: max. ca. 15 cm x 65, 5 cm x 3 , 5 cm), mit einem Korpus aus Schaumkunststoff (laut Antrag aus Ethylen-Vinylacetat), der vollständig mit Samtgeweben überzogen ist; im Bereich der Mantelfläche vollflächig mit einer eingearbeiteten Folie aus augenscheinlich dem o. g. Kunststoff und teilweise mit den o. g. Samtgeweben sowie auf den Seitenflächen des Korpus jeweils mit einem dünnen, augenscheinlich mit Kunststoff überzogenen Papier verstärkt, - mit einem annähernd quaderförmigen Sockel (L x B x H: ca. 20 cm x 13 , 5 cm x 3 cm) aus Holz, der zur Aufnahme der Präsentationsrolle auf der Oberseite mit einer rechteckigen Vertiefung (L x B x H: 15 , 5 cm x 7 cm x 1 , 5 cm) ausgestattet ist; auf der Unterseite mit einem Samt nachahmenden, mit Scherstaub beflockten Gewebe der Position 5907 und auf den übrigen Flächen mit den o. g. Samtgeweben überzogen; auf der Oberseite zusätzlich mit einem aufgeklebten, mit dem o. g. Papier verstärkten Rahmen aus den o. g. Samtgeweben versehen, - die verschiedenen Gewebe bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - laut Antrag zur Präsentation von Armbanduhren bestimmt, - im Hinblick auf den Umfang und insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild verleihen die Gewebe gegenüber dem Holz und dem Kunststoff der Ware ihren wesentlichen Charakter; damit u. a. keine Ware des Kapitels 44. "Andere konfektionierte Ware (Präsentationsaufsteller), aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI6312/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Präsentationsaufsteller, Foto siehe Anlage, - mit einer zylindrischen Präsentationsrolle (mit ovalen Seitenflächen; L x B x H: max. ca. 16 , 2 cm x 6 , 5 cm x 4 , 2 cm), mit einem Korpus aus Schaumkunststoff (laut Antrag aus Ethylen-Vinylacetat), der vollständig (auf der Mantelfläche teilweise doppelt) mit Samtgeweben überzogen ist; im Bereich der Mantelfläche mit einer eingearbeiteten Folie aus augenscheinlich den o. g. Kunst- stoffen und auf den Seitenflächen des Korpus jeweils mit einem dünnen, augenscheinlich mit Kunststoff überzogenen Papier verstärkt, - mit einem Sockel (L x B x H: ca. 15 , 6 cm x 6 cm x 1 , 3 cm) aus einem Holzquader, der auf der Unter- seite mit einem Samt nachahmenden, mit Scherstaub beflockten Gewebe der Position 5907 und auf den übrigen Seiten mit den o. g. Samtgeweben überzogen ist; zur Aufnahme der Präsenta- tionsrolle auf der Oberseite mit zwei annähernd H-förmigen Halterungen (L x B x H: max. 6 , 8 cm x max. 0 , 5 cm x 5 cm bzw. 7 cm) aus laut Antrag rostfreiem Stahl ausgestattet, - die verschiedenen Gewebe bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - laut Antrag zur Präsentation von Schmuckarmbändern bestimmt, - im Hinblick auf den Umfang und insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild verleihen die Gewebe gegenüber dem Holz, dem Kunststoff und dem Metall der Ware ihren wesentlichen Charakter; damit insbesondere keine Ware des Kapitels 44. "Andere konfektionierte Ware (Präsentationsaufsteller), aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI41884/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-12

Präsentationsaufsteller, sog. Aufsteller für Uhren oder Armbändern, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Pappkarton und jeweils in einem Polybeutel verpackt, - in Form eines rechteckigen Sockels mit zwei Stegen (L x B x H: ca. 8,2 cm x 4,8 cm x 2,5 cm) und einem aufgesteckten "Uhrenkissen", annähernd quaderförmig mit abgerundeten Ecken (Länge: ca. 8,5 cm, Breite: ca. 5 cm, Höhe: ca. 3 cm), - der Rahmen besteht aus Holzfaserplatten (laut Antrag MDF), auf der Außenseite vollständig mit einfarbigen, gerauten Geweben aus Spinnstoffen überzogen; das "Uhrenkissen" besteht aus einem innenliegenden, mit Schaumkunststoff umwickeltten Kunststoffkern, an den beiden Enden mit Pappe verstärkt, auf der Außenseite vollständig mit den o. g. Geweben überzogen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - laut Antrag zur Präsentation von Uhren oder Armbändern bestimmt, - im Hinblick auf den Umfang und insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild verleihen die Gewebe gegenüber dem Holz, dem Kunststoff und der Pappe der Ware ihren wesentlichen Charakter; damit keine Ware der Position 4421. "Andere konfektionierte Ware (Präsentationsaufsteller), aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI36211/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-12

Präsentationsaufsteller, sog. Präsentationsplatte, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - quaderförmig, mit abgerundeten Ecken, Abmessungen (L x B x H) ca. 9 cm x 9 cm x 2 cm, - bestehend aus zwei Platten aus Kunststoff (Ober- und Unterseite), aufgeklebt auf einen Rahmen aus Holzfaserplatten (laut Antrag MDF); Oberseite mit einer rechteckigen Öffnung (7 cm x 1,5 cm); innen mit zwei eingeklebten Rollen aus Schaumkunststoff; die Außenseiten und die beiden Schaum- kunststoffrollen sind vollständig mit einfarbigen, geschmirgelten Vliesstoffen aus Spinnstoffen überzogen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag zur Präsentation von Montblanc Waren bestimmt, - im Hinblick auf den Umfang und insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild verleihen die Vliessstoffe gegenüber dem Holz und dem Kunststoff der Ware ihren wesentlichen Charakter; damit keine Ware der Position 4421. "Andere konfektionierte Ware (Präsentationsaufsteller), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI41878/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-29

Präsentationsaufsteller, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - quaderförmig, mit abgerundeten Ecken, Abmessungen (L x B x H) ca. 6 cm x 6 cm x 2 cm, - bestehend aus zwei Platten aus Kunststoff (Ober- und Unterseite), aufgeklebt auf einen Rahmen aus Holzfaserplatten (laut Antrag MDF); Oberseite mit einer rechteckigen Öffnung (4 cm x 1,5 cm); innen mit zwei eingeklebten Rollen aus Schaumkunststoff; die Außenseiten und die beiden Schaum- kunststoffrollen sind vollständig mit einfarbigen, geschmirgelten Vliesstoffen aus Spinnstoffen überzogen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag zur Präsentation von Schmuck (Ringe) bestimmt, - im Hinblick auf den Umfang und insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild verleihen die Vliessstoffe gegenüber dem Holz und dem Kunststoff der Ware ihren wesentlichen Charakter; damit keine Ware der Position 4421. "Andere konfektionierte Ware (Präsentationsaufsteller), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI41880/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-29

Präsentationsaufsteller, sog. Dekorationsaufsteller für Uhren oder Armbändern, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - in Form eines rechteckigen, schachtelförmigen Rahmens mit zwei Stegen (L x B x H: ca. 10,5 cm x 7,2 cm x 3 cm) mit einer Vertiefungen, in die ein annähernd zylinderförmiges "Uhrenkissen" mit runder Grundfläche (Länge: ca. 9,8 cm, Durchmesser: ca. 5,8 cm) eingelegt ist, - der Rahmen besteht aus Holzfaserplatten (laut Antrag MDF), auf der Außenseite vollständig mit einfarbigen, gerauten Geweben aus Spinnstoffen überzogen; das "Uhrenkissen" besteht aus einer innenliegenden, mit Schaumkunststoff umwickelten Spule, an den beiden Enden mit dem o. g. Holz und Pappe verstärkt, auf der Außenseite vollständig mit den o. g. Geweben überzogen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - laut Antrag zur Präsentation von Uhren oder Armbändern bestimmt, - im Hinblick auf den Umfang und insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild verleihen die Gewebe gegenüber dem Holz, dem Kunststoff und der Pappe der Ware ihren wesentlichen Charakter; damit keine Ware der Position 4421. "Andere konfektionierte Ware (Präsentationsaufsteller), aus Spinnstoffen, aus Geweben"

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.90andere
  4. 6307.90.98Andere konfektionierte Waren, andere, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.98

HS-Code6307.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.90.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Präsentationsaufsteller?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Präsentationsaufsteller überwiegend in 6307.90.98 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere, andere, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Präsentationsaufsteller?

Auf 6307.90.98 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Präsentationsaufsteller?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 6307.90.98 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.