Einreihung

Zolltarifnummer für Pulver Aus Nickel: 7504.00.00.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Pulver Aus Nickel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0 eingereiht: Pulver und Flitter, aus Nickel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon führen auf 7504.00.00.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Pulver Aus Nickel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
7504.00.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI33903/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-07

Pulver aus Nickel Bei der Ware handelt es sich um ein sehr feines grau-metallisches Pulver. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Nickellegierung mit u.a. Chrom, Bor und Silicium. Der Gehalt an Nickel überwiegt gewichtsmäßig und liegt je nach Spezifikation zwischen 70,4 % und 75,5 %. Die Korngröße beträgt zwischen minimal 45 µm bis maximal 180 µm. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Codenummer 7504 0000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI23847/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-30

Pulver aus Nickel Bei der Ware handelt es sich gemäß den Angaben um ein sehr feines grau-braunes Pulver aus metallischem Nickel mit einem sehr hohen Reinheitsgrad. Die Korngröße ist kleiner als 1 mm. Die Ware ist aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Codenummer 7504 0000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI26671/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-14

Pulver aus Nickel Bei der Ware handelt es sich um ein sehr feines grau-metallisches Pulver. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Nickellegierung mit u.a. Chrom, Bor und Silicium. Der Gehalt an Nickel überwiegt gewichtsmäßig und liegt je nach Spezifikation zwischen 70,4 % und 75,5 %. Die Korngröße beträgt zwischen minimal 45 µm bis maximal 180 µm. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Codenummer 7504 0000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DE8986/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-19

Pulver aus Nickel Bei der Ware handelt es sich um ein sehr feines grau-metallisches Pulver. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Nickellegierung mit u.a. Chrom, Bor und Silicium. Der Gehalt an Nickel überwiegt gewichtsmäßig und liegt je nach Spezifikation zwischen 70,4 % und 75,5 %. Die Korngröße beträgt zwischen minimal 45 µm bis maximal 180 µm. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Codenummer 7504 0000 00 0 einzureihen.

DE9829/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-12-16

Pulver aus Nickel Bei der Ware handelt es sich um ein sehr feines grau-braunes Pulver. Gemäß den Angaben besteht das Erzeugnis aus metallischem Nickel mit einem sehr hohen Reinheitsgrad und liegt in einer Körnung von weniger als 1 mm vor. Die Ware ist aufgrund ihrer Beschaffenheit als Pulver aus Nickel in die Codenummer 7504 0000 00 0 einzureihen.

Einordnung im Zolltarif

  1. 75NICKEL UND WAREN DARAUS
  2. 7504Pulver und Flitter, aus Nickel
  3. 7504.00.00.00.0Pulver und Flitter, aus Nickel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0

HS-Code7504.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7504.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7504.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7504.00.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0C005Specially prepared compounds or powders for the manufacture of gaseous diffusion barriers, resistant to corrosion by UF 6 (e.g. nickel or alloys containing 60 % by weight or more nickel, aluminium oxide and fully fluorinated hydrocarbon polymers), having a purity of 99,9 % by weight or more and a particle size less than 10 μm measured by ASTM B330 standard and a high degree of particle size uniformity.
  • 1C002cMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
  • 1C240Nickel powder and porous nickel metal, other than those specified in 0C005, as follows:
  • 0C005Specially prepared compounds or powders for the manufacture of gaseous diffusion barriers, resistant to corrosion by UF 6 (e.g. nickel or alloys containing 60 % by weight or more nickel, aluminium oxide and fully fluorinated hydrocarbon polymers), having a purity of 99,9 % by weight or more and a particle size less than 10 μm measured by ASTM B330 standard and a high degree of particle size uniformity.
  • 1C002cMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
  • 1C240Nickel powder and porous nickel metal, other than those specified in 0C005, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7504

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Pulver und Flitter aller Art, aus Nickel, ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck. Pulver werden durch Anmerkung 8 b) zu Abschnitt XV definiert. Entsprechend ihrer physikalischen Merkmale werden Pulver und Flitter im nicht legierten Zustand in Platten für Nickelcadmiumbatterien, zur Herstellung von Nickelsulfat, Nickelchlorid und anderen Nickelsalzen, als Bindemittel für Hartmetalle, zur Herstellung von Nickellegierungen (z. B. legierten Stählen) und als Katalysatoren verwendet. Pulver und Flitter werden auch rein oder in Legierungen oder Mischungen mit anderen Metallpulvern (z. B. Eisenpulvern) zum Pressen und Sintern technischer Waren, wie z. B. Magnete, verwendet oder auch direkt in Bleche, Bänder oder Folien gewalzt. Nicht zu dieser Position gehören Nickeloxidsinter (Pos. 7501).

Kapitel 75

Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 75 gelten als: a) nicht legiertes Nickel: Metall mit einem Nickel- und Cobaltgehalt von insgesamt 99 GHT oder mehr, sofern 1) der Cobaltgehalt 1,5 GHT oder weniger beträgt und 2) der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV F7501A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe Eisen 0,5 O Sauerstoff 0,4 Andere Elemente, je 0,3 b) Nickellegierungen: metallische Stoffe, in denen Nickel gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Cobaltgehalt mehr als 1,5 GHT beträgt (RV F7501B10), 2) der Gehalt an mindestens einem der anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV F7501B20) oder 3) der Gesamtgehalt an anderen Elementen als Nickel und Cobalt mehr als 1 GHT beträgt (RV F7501B30). …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Pulver Aus Nickel?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Pulver Aus Nickel überwiegend in 7504.00.00.00.0 eingereiht: Pulver und Flitter, aus Nickel. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Pulver Aus Nickel?

Auf 7504.00.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Pulver Aus Nickel?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 750400. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon wurden in 7504.00.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.