Einreihung

Zolltarifnummer für Pumps Mit Absatz: 6402.91.90.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Pumps Mit Absatz wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6402.91.90.00 eingereiht: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %.

Grundlage sind 17 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon führen auf 6402.91.90.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Pumps Mit Absatz aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6402.91.90.00
Drittlandszoll
16,9 %
vZTA-Grundlage
17
Übereinstimmung
88 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI29523/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-28

Pumps mit Absatz, Größe 13, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (größtenteils vollständig mit Glitter überzogen, teilweise Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - im Bereich der Ferse hochgearbeitet (hohe Hinterkappe), mit einem daran befestigten Riemen mit Zierschnalle und Klettverschluss, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einem Blockabsatz. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel be- deckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI28994/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-25

Pumps mit Absatz, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit einem Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - das Oberteil ist annähernd vollständig mit Strasssteinchen beklebt, - mit einem Riemen mit Schnallenverschluss, - auf dem Riemen mit in Metall gefassten Strasssteinen verziert, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einem ca. 9 cm hohen Pfennigabsatz, - an der Rückseite des Absatzes mit eingelassenen Strasssteinen verziert. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunst- stoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI28974/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-25

Pumps mit Absatz, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit einem Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - im Bereich der Ferse hochgearbeitet (hohe Hinterkappe), mit einem daran befestigten Riemen mit Schnallenverschluss, - auf der Hinterkappe mit einem durch Ösen aus unedlem Metall gezogenen Band aus Kunst- stoffen verziert, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einem ca. 9 cm hohen Pfennigabsatz. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunst- stoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI29001/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Pumps mit Absatz, Größe 4,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit einem Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - im Bereich der Ferse hochgearbeitet (hohe Hinterkappe), mit einem daran befestigten Riemen mit Schnallenverschluss, - den Knöchel bedeckend, damit keine Ware der Unterposition (KN) 6402 9998, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einem ca. 4,5 cm hohen Blockabsatz. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel be- deckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI19879/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-15

Pumps mit Absatz, Größe 39, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - im Bereich der Ferse hochgearbeitet (hohe Hinterkappe) mit Reißverschluss, mit daran befestigten elastischen Bändern aus Spinnstoff, die kreuzweise über dem Spann verlaufen bzw. um den Knöchel geführt sind, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einem ca. 9 cm hohen Pfennigabsatz. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI35814/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-20

Pumps mit Absatz, sog. 139785-3/Pumps/Catwalk, Größe 37, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - im Bereich der Ferse hochgearbeitet (hohe Hinterkappe) mit Reißverschluss und mit einem daran befestigten Riemen aus Kunststoff, zusätzlich mit zwei sich überkreuzenden, seitlich von der Hinterkappe bis zum Vorderteil reichenden Riemen, mit einem Schnallenverschluss sowie teilweise elastisch gearbeitet, - den Knöchel bedeckend, - mit einem ca. 8 cm hohen Pfennigabsatz. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI37155/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-20

Pumps mit Absatz, sog. Schuhe DM-W-JY_W20-125_A03B/ Spangen Pumps/ Graceland, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - im Bereich der Ferse hochgearbeitet, mit einem daran befestigten bis zur Mitte der Sohle reichenden wellenartig über den Spann verlaufenden Riemen aus Kunststoff mit Schnallen- verschluss, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einem ca. 8 cm hohen Pfennigabsatz. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

DEBTI21038/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-28

Pumps mit Absatz, sog. Straßenschuhe, Größe 41, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit einem Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - im Bereich der Ferse hochgearbeitet (hohe Hinterkappe mit Steg), mit zwei daran befestigten Riemen mit Schnallenverschluss, zusätzlich mit einem Riemen mit Schnallenverschluss über dem Spann, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einem ca. 8,5 cm hohen Pfennigabsatz. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6402Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  3. 6402.91andere Schuhe, den Knöchel bedeckend
  4. 6402.91.90andere
  5. 6402.91.90.00Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6402.91.90.00

HS-Code6402.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6402.91.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6402.91.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,9 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. Mai 1994 Az.: VII K 14/92 1. NV: Zum Tragen über einem Gipsverband am Fuß bestimmte Sandalen und Schuhe sind ihrer Beschaffenheit nach ZOLLTARIFLICH als Schuhe, nicht aber als orthopädische Vorrichtungen einzureihen (Anschluss an Rspr. EuGH). Aus den Gründen: Tatbestand: Gestritten wird über die Rechtmäßigkeit von zwei der Klägerin von der beklagten Oberfinanzdirektion erteilten verbindlichen ZOLLTARIFAUSKÜNFTEN (vZTA), in denen als "X-Shoe" bzw. "XY-Shoe" bezeichnete Erzeugnisse, die die Klägerin als orthopädische Vorrichtungen der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ansieht, als "andere" Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen bzw. aus Kunststoff, in die Unterpositionen 6404 1990 bzw. 6402 9190 KN eingereiht wurden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Pumps Mit Absatz?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Pumps Mit Absatz überwiegend in 6402.91.90.00 eingereiht: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Pumps Mit Absatz?

Auf 6402.91.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 16,9 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Pumps Mit Absatz?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 640291. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 17 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon wurden in 6402.91.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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