Einreihung

Zolltarifnummer für Schmuckkassette: 4202.92.19.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Schmuckkassette wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4202.92.19.00.0 eingereiht: Reisekoffer, aus Kunststofffolien, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,7 %.

Grundlage sind 14 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 4202.92.19.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Schmuckkassette aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
4202.92.19.00.0
Drittlandszoll
9,7 %
vZTA-Grundlage
14
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE5402/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-26

Schmuckkassette, sog. Spieluhr "Bärchen", Abbildung siehe Anlage, zusammengesetzte Ware aus zwei verschiedenen Bestandteilen, bestehend aus einer Schmuckkassette (charakterbestimmend) und einer Spieldose, - Schmuckkassette, - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterkonstruktion aus Holz, - - mit Abmessungen von ca. 11 x 11 x 8,5 cm, - - mit einem an zwei Scharnieren befestigten Klappdeckel mit Verschluss, - - mit einem oberen Fach und einer Schublade im unteren Bereich, beide mit Spinnstoff ausgekleidet, zum Aufbewahren von Schmuck, - - an der Deckelinnenseite mit einem Spiegel ausgestattet, - mit eingebautem Spieldosenmechanismus, - - nach dem Aufziehen des Spielwerks ertönt eine Melodie und die Figur eines Bären dreht sich vor dem Spiegel, keine Einreihung in die Position 9208, weil die wesentliche Funktion die eines Gebrauchsgegenstandes (Schmuckkassette) ist und derartige Waren so einzureihen sind wie die entsprechenden Waren ohne Spieldosenmechanismus, mit einem für derartige Waren üblichen Umkarton mit Klarsichtfenster als Verpackung. "Den Schachteln für Schmuckwaren ähnliches Behältnis (Schmuckkassette), mit einer Außenseite aus Kunststofffolien"

DE5432/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-26

Schmuckkassette, sog. Spieluhr "Schmetterlinge", Abbildung siehe Anlage, zusammengesetzte Ware aus zwei verschiedenen Bestandteilen, bestehend aus einer Schmuckkassette (charakterbestimmend) und einer Spieldose, - Schmuckkassette, - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterkonstruktion aus Holz, - - mit Abmessungen von ca. 11 x 11 x 10 cm, - - mit einem an zwei Scharnieren befestigten Klappdeckel mit Verschluss, - - mit einem oberen Fach und einer Schublade im unteren Bereich, beide mit Spinnstoff ausgekleidet, zum Aufbewahren von Schmuck, - - an der Deckelinnenseite mit einem Spiegel ausgestattet, - mit eingebautem Spieldosenmechanismus, - - nach dem Aufziehen des Spielwerks ertönt eine Melodie und die Figur einer Tänzerin dreht sich vor dem Spiegel, keine Einreihung in die Position 9208, weil die wesentliche Funktion die eines Gebrauchsgegenstandes (Schmuckkassette) ist und derartige Waren so einzureihen sind wie die entsprechenden Waren ohne Spieldosenmechanismus, mit einem für derartige Waren üblichen Umkarton mit Klarsichtfenster als Verpackung. "Den Schachteln für Schmuckwaren ähnliches Behältnis (Schmuckkassette), mit einer Außenseite aus Kunststofffolien"

DE5422/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-26

Schmuckkassette, sog. Spieluhr "Love Story", Abbildung siehe Anlage, zusammengesetzte Ware aus zwei verschiedenen Bestandteilen, bestehend aus einer Schmuckkassette (charakterbestimmend) und einer Spieldose, - Schmuckkassette, - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterkonstruktion aus Holz, - - mit Abmessungen von ca. 11 x 11 x 10 cm, - - mit einem an zwei Scharnieren befestigten Klappdeckel mit Verschluss, - - mit einem oberen Fach und einer Schublade im unteren Bereich, beide mit Spinnstoff ausgekleidet, zum Aufbewahren von Schmuck, - - an der Deckelinnenseite mit einem Spiegel ausgestattet, - mit eingebautem Spieldosenmechanismus, - - nach dem Aufziehen des Spielwerks ertönt eine Melodie und die Figur einer Elfe dreht sich vor dem Spiegel, keine Einreihung in die Position 9208, weil die wesentliche Funktion die eines Gebrauchsgegenstandes (Schmuckkassette) ist und derartige Waren so einzureihen sind wie die entsprechenden Waren ohne Spieldosenmechanismus, mit einem für derartige Waren üblichen Umkarton mit Klarsichtfenster als Verpackung. "Den Schachteln für Schmuckwaren ähnliches Behältnis (Schmuckkassette), mit einer Außenseite aus Kunststofffolien"

DE5426/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-26

Schmuckkassette, sog. Spieluhr "Fee II", Abbildung siehe Anlage, zusammengesetzte Ware aus zwei verschiedenen Bestandteilen, bestehend aus einer Schmuckkassette (charakterbestimmend) und einer Spieldose, - Schmuckkassette, - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterkonstruktion aus Holz, - - mit Abmessungen von ca. 16 x 12 x 12 cm, - - mit einem an zwei Scharnieren befestigten Klappdeckel mit Verschluss, - - auf dem Deckel ist unter einer klarsichtigen Kunststofffolie eine geflügelte Mädchengestalt dargestellt, - - mit einem oberen Fach und einer Schublade im unteren Bereich, beide mit Spinnstoff ausgekleidet, zum Aufbewahren von Schmuck, - - an der Deckelinnenseite mit einem Spiegel ausgestattet, - mit eingebautem Spieldosenmechanismus, - - nach dem Aufziehen des Spielwerks ertönt eine Melodie und die Figur einer Elfe dreht sich vor dem Spiegel, keine Einreihung in die Position 9208, weil die wesentliche Funktion die eines Gebrauchsgegenstandes (Schmuckkassette) ist und derartige Waren so einzureihen sind wie die entsprechenden Waren ohne Spieldosenmechanismus, mit einem für derartige Waren üblichen Umkarton mit Klarsichtfenster als Verpackung. "Den Schachteln für Schmuckwaren ähnliches Behältnis (Schmuckkassette), mit einer Außenseite aus Kunststofffolien"

DE5421/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-26

Schmuckkassette, sog. Spieluhr "Elfe", Abbildung siehe Anlage, zusammengesetzte Ware aus zwei verschiedenen Bestandteilen, bestehend aus einer Schmuckkassette (charakterbestimmend) und einer Spieldose, - Schmuckkassette, - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterkonstruktion aus Holz, - - mit Abmessungen von ca. 11 x 11 x 10 cm, - - mit einem an zwei Scharnieren befestigten Klappdeckel mit Verschluss, - - mit einem oberen Fach und einer Schublade im unteren Bereich, beide mit Spinnstoff ausgekleidet, zum Aufbewahren von Schmuck, - - an der Deckelinnenseite mit einem Spiegel ausgestattet, - mit eingebautem Spieldosenmechanismus, - - nach dem Aufziehen des Spielwerks ertönt eine Melodie und die Figur einer Elfe dreht sich vor dem Spiegel, keine Einreihung in die Position 9208, weil die wesentliche Funktion die eines Gebrauchsgegenstandes (Schmuckkassette) ist und derartige Waren so einzureihen sind wie die entsprechenden Waren ohne Spieldosenmechanismus, mit einem für derartige Waren üblichen Umkarton mit Klarsichtfenster als Verpackung. "Den Schachteln für Schmuckwaren ähnliches Behältnis (Schmuckkassette), mit einer Außenseite aus Kunststofffolien"

DE5406/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-26

Schmuckkassette, sog. Spieluhr "Zauberer von Oz", Abbildung siehe Anlage, zusammengesetzte Ware aus zwei verschiedenen Bestandteilen, bestehend aus einer Schmuckkassette (charakterbestimmend) und einer Spieldose, - Schmuckkassette, - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterkonstruktion aus Holz, - - mit Abmessungen von ca. 11 x 11 x 8,5 cm, - - mit einem an zwei Scharnieren befestigten Klappdeckel mit Verschluss, - - mit einem oberen Fach und einer Schublade im unteren Bereich, beide mit Spinnstoff ausgekleidet, zum Aufbewahren von Schmuck, - - an der Deckelinnenseite mit einem Spiegel ausgestattet, - mit eingebautem Spieldosenmechanismus, - - nach dem Aufziehen des Spielwerks ertönt eine Melodie und die Figur eines Engels dreht sich vor dem Spiegel, keine Einreihung in die Position 9208, weil die wesentliche Funktion die eines Gebrauchsgegenstandes (Schmuckkassette) ist und derartige Waren so einzureihen sind wie die entsprechenden Waren ohne Spieldosenmechanismus, mit einem für derartige Waren üblichen Umkarton mit Klarsichtfenster als Verpackung. "Den Schachteln für Schmuckwaren ähnliches Behältnis (Schmuckkassette), mit einer Außenseite aus Kunststofffolien"

DE5419/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-26

Schmuckkassette, sog. Spieluhr "Herz Ballerina", Abbildung siehe Anlage, zusammengesetzte Ware aus zwei verschiedenen Bestandteilen, bestehend aus einer Schmuckkassette (charakterbestimmend) und einer Spieldose, - Schmuckkassette, - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterkonstruktion aus Holz, - - herzförmig, mit Abmessungen von ca. 14,5 x 13,5 x 8,5 cm, - - mit einem an einem Scharnier befestigten Klappdeckel, - - mit einem oberen Fach und zwei Schubladen im unteren Bereich, alle drei mit Spinnstoff ausgekleidet, zum Aufbewahren von Schmuck, - - an der Deckelinnenseite mit einem herzförmigen Spiegel ausgestattet, - mit eingebautem Spieldosenmechanismus, - - nach dem Aufziehen des Spielwerks ertönt eine Melodie und die Figur einer Tänzerin dreht sich vor dem Spiegel, keine Einreihung in die Position 9208, weil die wesentliche Funktion die eines Gebrauchsgegenstandes (Schmuckkassette) ist und derartige Waren so einzureihen sind wie die entsprechenden Waren ohne Spieldosenmechanismus, mit einem für derartige Waren üblichen Umkarton mit Klarsichtfenster als Verpackung. "Den Schachteln für Schmuckwaren ähnliches Behältnis (Schmuckkassette), mit einer Außenseite aus Kunststofffolien"

DE5446/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-25

Schmuckkassette, sog. Spieluhr "Ballerina", Abbildung siehe Anlage, zusammengesetzte Ware aus zwei verschiedenen Bestandteilen, bestehend aus einer Schmuckkassette (charakterbestimmend) und einer Spieldose, - Schmuckkassette, - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterkonstruktion aus Pappe, - - herzförmig, mit Abmessungen von ca. 15 x 13 x 7,5 cm, - - mit einem an zwei Scharnieren befestigten Klappdeckel, - - innen mit drei kleinen (für z.B. Ringe) und zwei größeren Fächer ausgestattet, - - an der Deckelinnenseite mit einem Spiegel ausgestattet, - mit eingebautem Spieldosenmechanismus, - - nach dem Aufziehen des Spielwerks ertönt eine Melodie und die Figur einer Tänzerin dreht sich vor dem Spiegel, keine Einreihung in die Position 9208, weil die wesentliche Funktion die eines Gebrauchsgegenstandes (Schmuckkassette) ist und derartige Waren so einzureihen sind wie die entsprechenden Waren ohne Spieldosenmechanismus. "Den Schachteln für Schmuckwaren ähnliches Behältnis (Schmuckkassette), mit einer Außenseite aus Kunststofffolien"

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.92andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
  4. 4202.92.19andere
  5. 4202.92.19.00.0Reisekoffer, aus Kunststofffolien, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.92.19.00.0

HS-Code4202.926 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.92.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.92.19.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4202.92.19.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 92 11 bis 4202 92 19: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 1211 und 4202 1219. Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. …

Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 92: 1. Tragbare Picknickisoliertaschen, bestehend aus einer äußeren Hülle mit einer Außenseite aus Kunststoff-Folie und aus einem Isolierkern aus polymerem Schaumkunststoff mit geschlossenen Zellen, in den Größen von 30 cm x 46 cm x 19 cm bis 23 cm x 18 cm x 15 cm. Diese Taschen sind mit Griffen oder Schulterriemen aus Kunststoff oder Spinnstoff versehen und dazu bestimmt, zum Tragen von Nahrungsmitteln oder Getränken zwischen Haus und Büro, auf Reisen, zum Picknicken, auf Sportfesten oder bei anderen Veranstaltungen verwendet zu werden. (Anmerkung BMF: Behältnisse, ähnlich den Reisetaschen und Einkaufstaschen).

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Schmuckkassette?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Schmuckkassette überwiegend in 4202.92.19.00.0 eingereiht: Reisekoffer, aus Kunststofffolien, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Schmuckkassette?

Auf 4202.92.19.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 9,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Schmuckkassette?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 420292. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 14 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 4202.92.19.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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