Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.92.19.00: Reisekoffer, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4202.92.19.00 steht für Reisekoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.92.19.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4202.92.19.00
Drittlandszoll
9,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.92andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
  4. 4202.92.19andere
  5. 4202.92.19.00Reisekoffer, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.92.19.00

HS-Code4202.926 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.92.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.92.19.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI30923/25-3Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Ähnliches Behältnis, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus schwarzen und/oder klarsichtigen Kunststofffolien (je nach Ausführung), - mit einem Rollpackverschluss, der durch Umschlagen des oberen Rands und Verschließen mit Magneten gebildet wird, versehen, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 15 cm (Breite) x 21 cm (Höhe), - soll dem Transport und der wasserdichten Aufbewahrung von Dokumenten und Ähnlichem dienen, - keine Einreihung als Taschen- oder Handtaschenartikel, da derartige Behältnisse nicht vom Warenkreis der Taschen- oder Handtaschenartikel erfasst werden. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Kunststofffolien, anderes als in den Unterpositionen 4202 9211 bis 4202 9215 genannte"

DEBTI30923/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Ähnliches Behältnis, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus schwarzen und/oder klarsichtigen Kunststofffolien (je nach Ausführung), - am oberen Rand mit einem abnehmbaren Spinnstoffband als Tragevorrichtung, - mit einem Rollpackverschluss, der durch Umschlagen des oberen Rands und Verschließen mit Magneten gebildet wird, versehen, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 12 cm (Breite) x 20 cm (Höhe), - soll dem Transport und der wasserdichten Aufbewahrung von Dokumenten und Ähnlichem dienen, - auf einem Pappunterleger verpackt. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Kunststofffolien, anderes als in den Unterpositionen 4202 9211 bis 4202 9215 genannte"

DEBTI30923/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Gürteltasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus schwarzen oder klarsichtigen Kunststofffolien (je nach Ausführung), - mit einem angenähten, längenverstellbaren Hüftgurt mit Magnetschiebeverschluss, - mit einem Rollpackverschluss, der durch Umschlagen des oberen Rands und Verschließen mit Magneten gebildet wird, versehen, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 24 cm (Breite) x 12 cm (Höhe), - soll dem Transport und der wasserdichten Aufbewahrung von Dokumenten oder Ähnlichem dienen, - auf einem Pappunterleger verpackt. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Kunststofffolien, anderes als in den Unterpositionen 4202 9211 bis 4202 9215 genannte"

DEBTI24082/26-2Erteilt von DEGültig bis 2029-08-20

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Behältnis, das in der Art eines Rucksacks gearbeitet ist. Es besteht aus einer Außenseite aus bronzefarbenen Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoff, wobei der mit bloßem Auge wahrnehmbare Kunststoff den Spinnstoff vollständig bedeckt und einer aufgebrachten, vorgefertigten Kunststoff- folie gleicht. Das Behältnis ist an der Rückseite mit zwei nicht längenverstellbaren Tragegurten und an der Vorderseite mit einem aufgesetzten Reißverschlussfach ausgestattet. Das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen. Das Behältnis ist ungefüttert und ohne weitere Inneneinteilung. Es weist die Abmessungen von ca. 13 cm (Breite) x 20 cm (Höhe) x 5 cm (Tiefe) auf. Da die Ware aufgrund der miniaturisierten Form nicht als Rucksack getragen werden kann, erfolgt keine Einreihung als Rucksack in die Unterposition (KN) 4202 9211. Zolltarifrechtlich liegt ein "ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen (KN) 4202 1110 bis 4202 3900 genannt, mit Außenseite aus Kunststofffolien, anderes als in den Unterpositionen (KN) 4202 9211 bis 4202 9215 genannt" vor. Das Behältnis bildet mit einem Spielzeugtier (siehe DEBTI-24082/26-1) und einem Schlüsselanhänger (siehe DEBTI-24082/26-3) ein Set, das gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Es handelt sich bei diesem Set aber nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Waren nicht der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs dienen. Auch eine Einreihung in die Unterposition (KN) 9503 0070 als "Spielzeug in Zusammenstellung" kommt nicht in Betracht, da sich das Behältnis und der Schlüsselanhänger nicht als Spielzeuge der Position 9503 darstellen. Vielmehr liegt eine Verkaufseinheit vor, deren Bestandteile getrennt einzureihen sind.

DEBTI14525/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-13

Umhängetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (raubtierartig gefärbt und lederartig geprägt), - mit zwei durch Ösen geführten Tragegriffen, - in der Mitte des oberen Rands mit einem magnetischen Druckknopfverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem Trennsteg in Form eines Reißverschlussfachs, zwei offenen Einsteckfächern, zwei Stiftlaschen sowie einem Reißverschlussfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 35 cm (Breite) x 29 cm (Höhe) x 16 cm (Tiefe), - mit einem mittels eines Karabinerhakens an der Tasche befestigten Anhänger aus Plüsch sowie einem Schlüsselring aus unedlem Metall verziert, - in unterschiedlichen Farben, - keine Einreihung als Handtasche aufgrund der Größe. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Kunststofffolien, anderes als in den Unterpositionen 4202 9211 bis 4202 9215 genannte"

DEBTI14454/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-13

Umhängetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lederartig geprägt), - mit zwei Handtragegriffen, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an der Rückseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - mit drei gefütterten Hauptfächern mit jeweils einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - im vorderen Hauptfach mit zwei offenen Einsteckfächern und zwei Stiftlaschen ausgestattet, - - im mittleren Hauptfach ohne Inneneinteilung, - - im hinteren Hauptfach mit einem eingesetzten Reißverschlussfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 36 cm (Breite) x 26 cm (Höhe) x 12 cm (Tiefe), - mit einem an einem Tragegriff befestigten Anhänger aus unedlem Metall verziert, - keine Einreihung als Handtasche aufgrund der Größe. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Kunststofffolien, anderes als in den Unterpositionen 4202 9211 bis 4202 9215 genannte"

FRBTIFR-BTI-2026-02554Erteilt von FRGültig bis 2029-08-09

Sac isotherme pour le transport de produits alimentaires. La surface extérieure est constituée en matière plastique recyclée (RPET - polyéthylène téréphtalate recyclé) et l'intérieur est entièrement doublé d'une feuille d'aluminium isolante. L'article comporte un compartiment principal zippé, une poche filet interne, deux poignées de transport et une bandoulière amovible en fibres synthétiques. Dimensions : 20 x 15,5 x 13,5 cm.

DEBTI14260/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-06

Ähnliche Behältnisse, Foto siehe Anlage, - Set aus vier verschiedenen Behältnissen, - mit einer Außenseite aus unterschiedlichen Kunststofffolien, - - an der Oberseite aus einer klarsichtigen Kunststofffolie, - - ansonsten aus gefärbten Kunststofffolien mit einem vollständig in die Kunststofffolie eingebetteten Spinnstofferzeugnis, - mit einem entlang der Schmalseiten an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - ungefüttert; im Deckel mit einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: - - in den Farben rot und gelb: ca. 16 cm (Breite) x 5 cm (Höhe) x 15 cm (Tiefe), - - in den Farben blau und grün: ca. 32 cm (Breite) x 5 cm (Höhe) x 15 cm (Tiefe), - sollen der Aufnahme von Verbandsmaterial dienen, - stellen sich als Behältnisse der Position 4202 aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale (u. a. der Verarbeitung durch Nähen, der verstärkten Kanten und des Reißverschlusses) dar. "Ähnliche Behältnisse, andere als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Kunststofffolien, andere als in den Unterpositionen 4202 9211 und 4202 9215 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 92 11 bis 4202 92 19: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 1211 und 4202 1219. Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. …

Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 92: 1. Tragbare Picknickisoliertaschen, bestehend aus einer äußeren Hülle mit einer Außenseite aus Kunststoff-Folie und aus einem Isolierkern aus polymerem Schaumkunststoff mit geschlossenen Zellen, in den Größen von 30 cm x 46 cm x 19 cm bis 23 cm x 18 cm x 15 cm. Diese Taschen sind mit Griffen oder Schulterriemen aus Kunststoff oder Spinnstoff versehen und dazu bestimmt, zum Tragen von Nahrungsmitteln oder Getränken zwischen Haus und Büro, auf Reisen, zum Picknicken, auf Sportfesten oder bei anderen Veranstaltungen verwendet zu werden. (Anmerkung BMF: Behältnisse, ähnlich den Reisetaschen und Einkaufstaschen).

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.92.19.00?

Die Zolltarifnummer 4202.92.19.00 umfasst Reisekoffer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.92.19.00?

Der Drittlandszollsatz für 4202.92.19.00 beträgt 9,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.92.19.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420292. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.92.19.00?

4202.92.19.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.92.19.00 im Zolltarif eingeordnet?

4202.92.19.00 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420292 andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen > 42029219 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.92.19.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.92.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI30923/25-3. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.92.19.00?

TARIC-Code 4202.92.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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