Zolltarifnummer für Schutzabdeckung: 6307.90.98.99
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Schutzabdeckung wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6307.90.98.99 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 6307.90.98.99.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Schutzabdeckung aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6307.90.98.99
- Drittlandszoll
- 6,3 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Fahrradanhänger-Regenschutz, Foto siehe Anlage, - in einer an einem Pappaufhänger befestigten, einfachen Tasche mit Klettverschluss verpackt, - von annähernd rechteckiger, an den Anhänger Peppa angepasster Form [max.: ca. 141 , 5 cm (L) x 52 , 5 cm (B)], - aus ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern; die Gewebe sollen laut Antrag mit Kunststoff (Polyurethan) beschichtet sein, ein „Beschichten“ mit Kunststoff ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), - im vorderen Bereich mit einem annähernd trapezförmigen (max. ca. 51 cm x 27 , 5 cm) Sicht- fenster aus klarsichtigem Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid) ausgestattet sowie längs- seitig mit zwei schmalen reflektierenden Bändern verziert, - im hinteren Bereich mit einer runden Fassung (Durchmesser: ca. 1 , 8 cm) aus augenscheinlich Kunststoff zur Aufnahme einer sog. Sicherheitswimpelstange (nicht enthalten) ausgestattet; am hinteren Rand mit zwei ca. 12 cm hochreichende, schlitzförmige Öffnungen mit Klettver- schluss, an die kreisförmige Aussparungen (Durchmesser: ca. 2 cm) anschließen, die mit klar- sichtigen Folienringen aus Kunststoff verstärkt sind, - zum Befestigen am Anhänger am vorderen Rand mit zwei schmalen Gewebebändern aus Spinn- stoffen (jeweils mit einem Klickverschluss-Steckelement aus Kunststoff) versehen sowie hinten an den äußeren Rändern jeweils über eine Klettschlaufe verfügend, in die eine elastische Kordel eingehängt ist, - an den Rändern mit Streifen aus den o. g. Geweben eingefasst und teilweise elastisch verengt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 8716 (kein unabdingbarer Bestand- teil eines Fahrradanhängers), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen gegenüber dem Kunststoff den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Fahrradanhänger-Regenschutz), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Schutzabdeckung, Foto siehe Anlage, - in einem Aufbewahrungsbeutel verpackt, - dreidimensional, annähernd der Form eines Fahrrades angepasst gearbeitet; laut Antrag in den Abmessungen (L x B x H) von 170 cm x 65 cm x 95 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - am unteren Rand an den Schmalseiten elastisch verengt und an den Längsseiten mit teilweise längenverstellbaren Gewebebändern mit Klickverschluss aus Kunststoff ausgestattet, - an den Schmalseiten mit jeweils zwei schlitzförmigen Öffnungen mit kontrastfarbener Rand- einfassung und an den Längsseiten etwa mittig mit jeweils einer von einer Patte mit Klettver- schluss verdeckten Öffnung versehen, - im oberen Bereich über zwei reflektierende Bänder und zwei griffartige Schlaufen mit reflek- tierendem Aufdruck verfügend, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in das Kapitel 87. "Andere konfektionierte Ware (Schutzabdeckung), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Schutzabdeckung, sog. Autoschutzschoner groß mit Schaumstoff-Unterseite, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: ca. 210 cm x 120 cm; mit Aussparungen an den Ecken, - mit einer Schauseite aus ca. 0,1 mm dickem Gewebe aus Nylon (synthetische Chemiefasern) und einer durch- brochenen Unterseite aus Schaumkunststoff des Kapitels 39; beide Lagen sind lediglich an den Rändern mit- einander verbunden, - an den Rändern mit einem schmalen Gewirkestreifen eingefasst (konfektioniert); ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich insbesondere aufgrund des Verwendungszwecks (Schutzabdeckung bei Reparatur-/ Lackierarbeiten) nicht als Ware zur Innenausstattung dar, - im Hinblick auf den Verwendungszweck und den Wert bestimmt das Gewebe aus Spinnstoff den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Schutzabdeckung) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Schutzabdeckung, sog. Autoschutzschoner für Autositze, Foto siehe Anlage, - etwa der Form eines Autositzes entsprechend gearbeitet (Sitzfläche und -lehne eines Autositzes bedeckend); in den Abmessungen: ca. 140 cm x 75 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Nylon (synthetische Chemiefasern); auf der Schauseite bedruckt, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich insbesondere aufgrund des Verwendungszwecks (Schutzabdeckung bei Reparatur-/ Lackierarbeiten) nicht als Ware zur Innenausstattung dar. "Andere konfektionierte Waren (Schutzabdeckung) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Schutzabdeckung, sog. Autoschutzschoner aus Kunstleder, Foto siehe Anlage, - etwa der Form eines Autositzes entsprechend gearbeitet (Sitzfläche und -lehne eines Autositzes bedeckend); lt. Antrag in den Abmessungen: 66,5 cm x 149 cm, - lt. Untersuchungsergebnis aus buntgewebten Geweben (melierte Garne) in Leinwandbindung der Position 5903, die auf der Außenseite mit einer geprägten Zellkunststofffolie (laut Antrag aus Polyvinylchlorid) überzogen sind; die Gewebe sind dicht und dicker (ca. 3/5 der Gesamtdicke) als die Zellkunststofffolie (dienen damit nicht nur der Verstärkung), - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich insbesondere aufgrund des Verwendungszwecks (Schutzabdeckung bei Reparatur-/ Lackierarbeiten) nicht als Ware zur Innenausstattung dar. "Andere konfektionierte Waren (Schutzabdeckung) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- 6307.90andere
- 6307.90.98andere, andere, andere
- 6307.90.98.99Andere konfektionierte Waren, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.98.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A005Body armour and components therefor, as follows:
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Schutzabdeckung?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Schutzabdeckung überwiegend in 6307.90.98.99 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Schutzabdeckung?
Auf 6307.90.98.99 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Schutzabdeckung?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 6307.90.98.99 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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